Rechtsprechung
| LAG Hamm, 23.05.1975 - 3 Sa 251/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 23.05.1975 - 3 Sa 251/75
- LAG Hamm, 17.07.1975 - 3 Sa 251/75
Papierfundstellen
- DB 1975, 1514
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzrechtsstreit alleine wegen eines Fehlers bei der sozialen Auswahl gewonnen hat und wenn auf Grund dessen die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass dies im Falle der Rückkehr in den Betreib zu Spannungen mit den Arbeitskollegen führen wird (LAG Hamm 23.05.1975 DB 1975, 1514). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
Es kann dahinstehen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch dann für den Arbeitnehmer unzumutbar iSv. § 9 KSchG sein kann, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess allein deswegen gewonnen hat, weil der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers einen anderen von diesem näher bezeichneten Arbeitskollegen hätte entlassen müssen und deshalb zu befürchten steht, dass dieses Verhalten des Arbeitnehmers zu Spannungen im Arbeitsverhältnis mit Arbeitskollegen führen wird (vgl. LAG Hamm 23. Mai 1975 - 3 Sa 251/73 - DB 1975, 1514; verneinend für die bloße Vermutung von Spannungen: LAG Köln 2. Februar 1987 - 2 Sa 1265/86 - RzK I 11b Nr. 4). Davon, dass eine derartige Situation vorliegend gegeben ist, vermochte die Berufungskammer jedenfalls nicht auszugehen. - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2014 - 3 Sa 98/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzrechtsstreit alleine wegen eines Fehlers bei der sozialen Auswahl gewonnen hat und wenn auf Grund dessen die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass dies im Falle der Rückkehr in den Betreib zu Spannungen mit den Arbeitskollegen führen wird (LAG Hamm 23.05.1975 DB 1975, 1514).
- LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96
Zeitpunkt der Feststellungsklage bei Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils …
Es muß vielmehr die durch Tatsachen begründete Besorgnis bestehen, daß es wegen der Beanstandung der vom Arbeitgeber getroffenen Sozialauswahl zu Spannungen mit den Arbeitskollegen führen könnte (LAG Hamm vom 23.05.1975, DB 1975, 1514). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
Es kann dahinstehen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch dann für den Arbeitnehmer unzumutbar iSv. § 9 KSchG sein kann, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess allein deswegen gewonnen hat, weil der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers einen anderen von diesem näher bezeichneten Arbeitskollegen hätte entlassen müssen und deshalb zu befürchten steht, dass dieses Verhalten des Arbeitnehmers zu Spannungen im Arbeitsverhältnis mit Arbeitskollegen führen wird (vgl. LAG Hamm 23. Mai 1975 - 3 Sa 251/73 - DB 1975, 1514; verneinend für die bloße Vermutung von Spannungen: LAG Köln 2. Februar 1987 - 2 Sa 1265/86 - RzK I 11b Nr. 4). Davon, dass eine derartige Situation vorliegend gegeben ist, vermochte die Berufungskammer jedenfalls nicht auszugehen. - LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2013 - 5 Sa 362/13
Anforderungen an den Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzrechtsstreit alleine wegen eines Fehlers bei der sozialen Auswahl gewonnen hat und wenn auf Grund dessen die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass dies im Falle der Rückkehr in den Betreib zu Spannungen mit den Arbeitskollegen führen wird (LAG Hamm 23.05.1975 DB 1975, 1514). - LAG Hamm, 27.05.1993 - 16 Sa 1612/92
Kündigung: ausländerfeindliches Äußerungen des Arbeitgebers
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass selbst die auf Tatsachen gestützte Besorgnis des Arbeitnehmers, er werde im Falle der Wiederaufnahme der Arbeit durch seine Arbeitskollegen nicht ordnungsgemäß behandelt, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses begründen kann (LAG Hamm, DB 1975, 1514; LAG Köln, LAGE, § 9 KSchG , Nr. 3;… siehe auch KR-Becker, 3. Aufl., § 9 KSchG , Anm. 41).
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Rechtsprechung
| LAG Hamm, 17.07.1975 - 3 Sa 251/75 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 23.05.1975 - 3 Sa 251/75
- LAG Hamm, 17.07.1975 - 3 Sa 251/75
Wird zitiert von ...
- BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 561/87
Kündigungsschutzprozeß
Daraus folgt, daß auch die Verurteilung zur Zahlung einer Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG vorläufig vollstreckbar ist (…Grunsky, ArbGG, 5. Aufl. 1987, § 62 Rz 1; LAG Baden-Württemberg vom 9. Juli 1986 - 7 Ta 5/86 -, DB 1986, 2192; LAG Frankfurt am Main vom 22. Januar 1986 - 10 Ta 401/85 -, und vom 14. August 1986 - 3 Ta 178/86 -, BB 1987, 552; LAG Bremen vom 31. August 1983 - 2 Ta 72/82 -, DB 1983, 2315; LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -,BB 1975, 1068).Die Rechtslage ist insoweit vergleichbar mit einem Urteil, durch das das Arbeitsgericht feststellt, das Arbeitsverhältnis sei durch eine Kündigung nicht aufgelöst worden, und den Arbeitgeber zugleich zur Zahlung von Vergütung für die Zeit nach Ablauf des Kündigungstermins verurteilt (ebenso: LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -, BB 1975, 1068).
Dieser liegt darin, in allen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten der klagenden Partei (und das ist in der Regel der Arbeitnehmer) möglichst rasch die Befriedigung eines gerichtlich zuerkannten Anspruchs zu ermöglichen (ebenso: LAG Hamm vom 17. Juli 1975 - 3 Sa 251/75 -, BB 1975, 1068).
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