Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Haftungsausschluss nach § 104 Abs.1 Satz 1 SGB VII - Abgrenzung zwischen Arbeitsunfall und Wegeunfall
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB-VII § 104 Abs. 1 Satz 1
Arbeitsunfall; Betriebsweg; Firmenparkplatz; Haftungsausschluss; Vorsatz; Wegeunfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.05.2012 - 4 Ca 115/12
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
- BAG, 27.02.2013 - 8 AZN 2514/12
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03
Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall - …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
Diesem Zweck entspricht es, wenn die Sperrwirkung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB IV eingreift, sobald sich der Versicherte in die betriebliche Sphäre begibt, also in einen Bereich, der der Organisation des Unternehmers unterliegt (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - Rn. 23 u. 24, AP SGB VII § 104 Nr. 4;… 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - Rn. 26 u. 27, AP SGB VII § 104 Nr. 2).Normzweck ist es, dem Verletzten die Ansprüche gegen Arbeitgeber und Kollegen zu belassen, wenn er außerhalb betrieblicher Gegebenheiten unter solchen Umständen geschädigt wird, die ihn auch als normalen Verkehrsteilnehmer hätten treffen können (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - Rn. 19, AP SGB VII § 104 Nr. 4).
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
Er bewegt sich innerhalb dieses Gefahrenkreises im Verhältnis zu seinem Unternehmen nicht als "normaler Verkehrsteilnehmer" (BGH 25. Oktober 2005 - VI ZR 334/04 - Rn. 14, AP SGB VII § 8 Nr. 1). - BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08
Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
Das Gewicht seines Rechtsverstoßes ist geringer, als in dem anders gelagerten Falle, in dem jemand - mit oder ohne Pflichtenverstoß - den Unfall eines anderen billigend in Kauf nimmt (BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - Rn. 50 und 52, NZA-RR 2010, 123). - BAG, 14.12.2000 - 8 AZR 92/00
Haftungsbeschränkung bei Arbeitsunfall - Wegeunfall
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
Es ist nicht zulässig, von Fall zu Fall auf die speziellen örtlichen und baulichen Verhältnisse der jeweiligen Betriebsstätte abzustellen (BAG 14. Dezember 2000 - 8 AZR 92/00 - Rn. 19, NZA 2001, 549). - BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 548/02
Haftungsausschluss nach den §§ 104 ff. SGB VII bei einem vom Arbeitgeber …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.10.2012 - 3 Sa 272/12
Diesem Zweck entspricht es, wenn die Sperrwirkung nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB IV eingreift, sobald sich der Versicherte in die betriebliche Sphäre begibt, also in einen Bereich, der der Organisation des Unternehmers unterliegt (…BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - Rn. 23 u. 24, AP SGB VII § 104 Nr. 4; 30. Oktober 2003 - 8 AZR 548/02 - Rn. 26 u. 27, AP SGB VII § 104 Nr. 2).
- LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/20
Unfallversicherung: Unterbrechung des versicherten Weges um Verschlossenheit des …
Denn der Unfall ereignete sich auf dem Firmenparkplatz, der selbst weder umfriedet noch sonst gegen unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert war, Kunden und Besuchern offenstand und darüber hinaus - getrennt durch die dem öffentlichen Verkehr gewidmete H-Straße - von sämtlichen Betriebsstätten des Arbeitgebers mehr als 80 m entfernt liegt (…vgl. Holtstraeter, in K/K/W, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 8 SGB VII Rn. 109; siehe auch BSG…, Urteil vom 18.12.1969 - 2 RU 19/68 - SozR Nr. 6 zu § 550 RVO; abweichend LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.10.2012 - 3 Sa 272/12 - juris für einen hier nicht vorliegenden Sonderfall). - LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/19
Versicherter Wegeunfall - Weg vom Firmenparkplatz zur Arbeitsstätte - wenige …
Denn der Unfall ereignete sich auf UV Recht & Reha Aktuell (UVR) 10/2021 vom 28.10.2021 DOK 372.12:374.28 dem Firmenparkplatz, der selbst weder umfriedet noch sonst gegen unbefugte Benutzung durch Dritte gesichert war, Kunden und Besuchern offenstand und darüber hinaus - getrennt durch die dem öffentlichen Verkehr gewidmete H-Straße - von sämtlichen Betriebsstätten des Arbeitgebers mehr als 80 m entfernt liegt (…vgl. Holtstraeter, in K/K/W, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Aufl. 2019, § 8 SGB VII Rn. 109; siehe auch BSG…, Urteil vom 18.12.1969 - 2 RU 19/68 - SozR Nr. 6 zu § 550 RVO; abweichend LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.10.2012 - 3 Sa 272/12 - juris für einen hier nicht vorliegenden Sonderfall). - LSG Baden-Württemberg, 16.04.2013 - L 9 U 2631/10 Der Kläger war zwar als Beschäftigter nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versichert, als er auf den Parkplatz seines Arbeitgebers (des Bethanienkrankenhauses) gefahren war, um von dort aus seinen Arbeitsplatz zum Beginn der Spätschicht zu erreichen (zur Abgrenzung zu einem Wegeunfall vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 02.10.2012, 3 Sa 272/12 in Juris).
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