Rechtsprechung
| LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Einigungsvertrag; Warteschleife; Weiterbeschäftigungsanspruch; Öffentlicher Dienst; Fürsorgepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 12.02.1992 - 94 A Ca 18443/91
- ArbG Berlin, 12.02.1992 - 94A Ca 18443/91
- LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
- BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
Papierfundstellen
- BB 1993, 74
- DB 1992, 2640
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Die Hinweise des BVerfG in seinerEntscheidung vom 29.4.1991 - 1 BvR 1341/90 - (sog Warteschleifenurteil) bezüglich der Personengruppen, bei denen sich die Regelungen des Einigungsvertrages "besonders einschneidend" auswirken und diese Regelungen nur "vertretbar" seien, wenn der Staat zur Wiedereingliederung der Betroffenen in das Berufsleben "besondere Bemühungen" unternehme, ua ihnen "eine begründete Aussicht auf eine neue Stelle im öffentlichen Dienst" biete und sie "bei der Besetzung von Stellen angemessen berücksichtige", sind nicht als tragende Gründe der Entscheidung anzusehen, die gemäß § 31 BVerfGG in Gesetzeskraft erwachsen.Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung über den 30.6.1991 hinaus aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers oder aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu den besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen, für die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - Grundsätze aufgestellt hat, noch denen diese besondere Hilfe und Berücksichtigung bei der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben beanspruchen können (C III 3 d ce der Gründe).
- LAG Berlin, 19.02.1992 - 8 Sa 71/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung - Darlegungslast
Auszug aus LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Die Revision wurde gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Abweichens der vorliegenden Entscheidung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin 8 Sa 71/91 (Auslegung der angegebenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts) zugelassen. - LAG Berlin, 14.11.1991 - 14 Sa 39/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Die Entscheidung ist auch, worauf es ankommt, (vgl. hierzu sämtliche bisher bekannten Entscheidungen des LAG Berlin, zum Beispiel 12 Sa 44/91, 9 Sa 45/91, 14 Sa 39/91, 3 Sa 84/91, 3 Sa 50/91 u.a.) tatsächlich verwirklicht worden. - LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 44/91
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch nach Abwicklung
Auszug aus LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92
Die Entscheidung ist auch, worauf es ankommt, (vgl. hierzu sämtliche bisher bekannten Entscheidungen des LAG Berlin, zum Beispiel 12 Sa 44/91, 9 Sa 45/91, 14 Sa 39/91, 3 Sa 84/91, 3 Sa 50/91 u.a.) tatsächlich verwirklicht worden.
- BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92
Abwicklung nach Einigungsvertrag
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an der Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG teilhaben (vgl. LAG Berlin Urteil vom 30. Juni 1992 - 3 Sa 41/92 - BB 1993, 74; Urteil vom 31. August 1992 - 12 Sa 56/92 - BB 1993, 75 f.; Berger-Delhey, ZTR 1991, 418, 421), denn den Erfordernissen der verfassungskonformen Auslegung der Art. 13, 20 EV kann im Rahmen der Anwendung von Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen werden. - BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Juni 1992 - 3 Sa 41/92 - wird zurückgewiesen. - LAG Berlin, 20.11.1992 - 6 Sa 41/92
Arbeitsverhältnis: Altersübergangsgeld - Begriff der "besonders betroffenen" …
Diese aus Artikel 12 Abs. 1 GG abgeleitete und die Zugangsregelung des Artikel 33 Abs. 2 für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst partiell einschränkende Pflicht zur nachgehenden Fürsorge ist das Ergebnis einer vom Bundesverfassungsgericht in der unter 3.2.2 zitierten Entscheidung unter C III 3 d der Gründe selbst so eingestuften verfassungskonformen Auslegung der einigungsvertraglichen Übergangsregelungen für die Rechtsverhältnisse der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und damit gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG für die Gerichte verbindlich (a.A. LAG Berlin, Urteil vom 30.06.1992 - 3 Sa 41/92 - S. 12).
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