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Rechtsprechung
   LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3730
LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 (https://dejure.org/2009,3730)
LAG Köln, Entscheidung vom 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 (https://dejure.org/2009,3730)
LAG Köln, Entscheidung vom 16. September 2009 - 3 Sa 721/09 (https://dejure.org/2009,3730)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1; TVöD § 5 Abs. 2 S. 3
    Anrechnungsverbot für individualvertraglich gewährte übertarifliche Funktionszulage anlässlich allgemeiner tariflicher Entgelterhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnungsverbot für individualvertraglich gewährte übertarifliche Funktionszulage anlässlich allgemeiner tariflicher Entgelterhöhung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 744/00

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen - Erweiterung des …

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09
    So hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls bereits mehrfach entschieden, dass die Zweckbestimmung bei bestimmten Zulagen (z. B. bei Leistungs- oder Erschwerniszulagen) als konkludentes Anrechnungsverbot zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1993, NZA 1993, 806; BAG, Urteil vom 14.08.2001 - 1 AZR 744/00 - NZA 2002, 342).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 330/97

    Protokollnotiz zu Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09
    Die Anrechenbarkeit derartiger Zulagen aus Anlass einer tariflichen Entgelterhöhung ist vom Bundesarbeitsgericht bereits seit längerem grundlegend entschieden und wird grundsätzlich bejaht (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97 - NZA 1998, 609; BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 - NZA 1999, 208;… vgl. im Übrigen Küttner/Kreitner Personalbuch 2009, 16. Aufl., Anrechnung übertarifliche Entgelte, Rz. 2 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 520/92

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf Wechselschichtzulage

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09
    So hat das Bundesarbeitsgericht ebenfalls bereits mehrfach entschieden, dass die Zweckbestimmung bei bestimmten Zulagen (z. B. bei Leistungs- oder Erschwerniszulagen) als konkludentes Anrechnungsverbot zu verstehen ist (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.1993, NZA 1993, 806; BAG, Urteil vom 14.08.2001 - 1 AZR 744/00 - NZA 2002, 342).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine …

    Auszug aus LAG Köln, 16.09.2009 - 3 Sa 721/09
    Die Anrechenbarkeit derartiger Zulagen aus Anlass einer tariflichen Entgelterhöhung ist vom Bundesarbeitsgericht bereits seit längerem grundlegend entschieden und wird grundsätzlich bejaht (vgl. BAG, Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97 - NZA 1998, 609; BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97 - NZA 1999, 208;… vgl. im Übrigen Küttner/Kreitner Personalbuch 2009, 16. Aufl., Anrechnung übertarifliche Entgelte, Rz. 2 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • BAG, 18.05.2011 - 10 AZR 206/10

    Funktionszulage im Schreibdienst - Nachwirkung

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Funktionszulage nach der tariflichen Regelung nicht einer Erschwerniszulage gleichzustellen ist (17. April 1996 - 10 AZR 617/95 - zu II der Gründe, AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 18; aA ohne nähere Begründung LAG Köln 16. September 2009 - 3 Sa 721/09 - zu II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2010 - 16 Sa 327/10

    Anrechnung übertariflich gewährter Funktionszulage für Angestellte im …

    Allerdings sei die Funktionszulage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Bund in das Vergleichsentgelt einzubeziehen (LAG Köln vom 16.09.2009 - 3 Sa 721/09, juris Rn. 12;… ebenso wohl Bepler/Böhle/Meerkamp/ Stöber-Dannenberg a.a.O. Rn. 7).

    Die Kammer folgt nicht der Ansicht des Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 16.09.2009 a.a.O. Rn. 14 ff.), dass es sich hierbei um eine anrechnungsfeste Erschwerniszulage handelte.

    Die Entscheidung weicht zudem von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.09.2009 (a.a.O.) ab, so dass die Revision auch aufgrund § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen war.

  • LAG Köln, 17.04.2012 - 12 Sa 468/11

    Schreibzulage - Anrechnung Tariflohnerhöhung

    Die Klägerin verweist darauf, dass in ähnlich gelagerten Fällen bereits mehrfach von Arbeitsgerichten und auch vom LAG Köln (3 Sa 721/09) entschieden worden sei, dass diese Anrechnung der Tariferhöhung auf außertariflich gewährte persönliche Besitzstandszulagen (Funktionszulage Schreibkraft) unzulässig sei.

    Es trifft zwar zu, dass das Landesarbeitsgericht Köln in der von der Klägerin und dem erstinstanzlichen Gericht zitierten Entscheidung (LAG Köln, Urteil vom 16.09.2009, 3 Sa 721/09) die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei der Schreibzulage um eine Erschwerniszulage handelt, da damit die besonderen Belastungen, die durch die Arbeit mit Textverarbeitungsgeräten entstehe, ausgeglichen werden sollten und dass dies der Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung entgegenstehe.

    Das vorliegende Urteil weicht zwar von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.09.2009 (3 Sa 721/09) ab, soweit es um den Zweck der Zulage und ein daraus resultierendes Anrechnungsverbot geht, diese Rechtsfrage hat das Bundesarbeitsgericht aber mit seinen Entscheidungen vom 17.04.1996 und 18.05.2011 (in dieser unter ausdrücklicher Erwähnung der Entscheidung des LAG Köln vom 16.09.2009) bereits geklärt.

  • LAG Hamm, 08.09.2010 - 5 Sa 1229/09
    Rn. 27 Die Klägerin verteidigt das Ergebnis des Arbeitsgerichts Hamm, neigt jedoch "eher" der Begründung des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 - zu, wobei es sich bei der Funktionszulage um eine übertarifliche, allerdings nicht anrechnungsfähige Zulage gehandelt habe.

    So stützt die Klägerin dann auch in der Folge ihrer Begründung zwar einerseits das vom Arbeitsgericht in seinem Urteil unter dem Gesichtspunkt der Nachwirkung der tariflichen Regelung gefundene Ergebnis, vertritt jedoch andererseits die Auffassung, sie neige eher der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 - zu, wobei es sich bei der Zulage um eine übertarifliche mit konkludentem Anrechnungsverbot gehandelt habe.

    Rn. 41 Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 - die Auffassung vertritt, es handele sich bei der Funktionszulage um eine Erschwerniszulage, so dass diese von der Natur der Sache her tariffest und damit nicht anrechenbar sei, teilt die Kammer diese Auffassung nicht.

  • LAG Köln, 27.08.2010 - 10 Sa 500/10

    Nachwirkung von BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt N auch nach Einführung des TVöD …

    Sie ist daher als Erschwerniszulage zu behandeln, so dass eine Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung ausscheidet (LAG Köln, Urt. v. 16.09.2009 - 3 Sa 721/09).

    Sie ist daher als Erschwerniszulage zu behandeln, so dass eine Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung ausscheidet (LAG Köln, Urt. v. 16.09.2009 - 3 Sa 721/09).

  • BAG, 31.07.2025 - 6 AZR 2/25

    TV UmBw - Einkommenssicherung - Anrechnung der Pflegezulage

    Rn. 31 g) Soweit die Revision unter Verweis auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16. September 2009 (- 3 Sa 721/09 -) meint, eine Anrechnung scheide aufgrund eines konkludenten Anrechnungsverbotes aus, trifft das nicht zu.
  • LAG Hamm, 08.09.2010 - 5 Sa 1513/09

    Einbeziehung der Funktionszulage für Angestellte im Schreibdienst in das …

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 27.09.2009 (3 Sa 721/09).

    Sie vertritt vielmehr unter Hinweis auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 16.09.2009 (3 Sa 721/09) die Auffassung, dass es sich um eine Erschwerniszulage gehandelt habe, sei diese von der Natur der Sache her nicht anrechenbar.

  • LAG Köln, 27.08.2010 - 10 Sa 512/10

    Nachwirkung von BAT Anlage 1 a Teil II Abschnitt N auch nach Einführung des TVöD …

    Sie ist daher als Erschwerniszulage zu behandeln, so dass eine Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung ausscheidet (LAG Köln, Urt. v. 16.09.2009 - 3 Sa 721/09).
  • LAG Hamburg, 10.05.2010 - 8 Sa 60/09

    Funktionszulage für Schreibkräfte - Bezugnahme auf TVöD/TVÜ-Bund - …

    Für Erschwerniszulagen gilt ein konkludentes Anrechnungsverbot (BAG v. 23.03.1993 - 1 AZR 520/92 - Tz 20; LAG Köln v. 16.09.2009 - 3 Sa 721/09 - Tz 15).
  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2295/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2 …

    Es handelt sich daher um eine Erschwerniszulage im Sinne der BAG-Rechtsprechung, die eine Anrechenbarkeit anlässlich einer tariflichen Entgelterhöhung verbietet (vgl. LAG Köln, Urteil vom 16.09.2009, 3 Sa 721/09, Juris).
  • LAG Köln, 14.01.2011 - 10 Sa 934/10

    Fortzahlung der Funktionszulage für den Schreib- und Vorzimmerdienst im …

  • LAG Köln, 18.06.2010 - 11 Sa 1434/09

    Schreibkräftezulage; Nachwirkung; Ablösung

  • LAG Niedersachsen, 01.07.2010 - 4 Sa 408/10

    Funktionszulage für Angestellte im Schreibdienst

  • LAG Niedersachsen, 22.04.2010 - 4 Sa 1432/09

    Funktionszulage für Schreibkräfte im öffentlichen Dienst

  • ArbG Bonn, 03.03.2010 - 4 Ca 2296/09

    Voraussetzung für eine Funktionszulage nach der Protokollnotiz Nr. 3 Teil 2 …

  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1771/10

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Objektzulage

  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1779/10

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Objektzulage

  • LAG Hessen, 05.09.2011 - 16 Sa 1768/10

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Objektzulage

  • ArbG Köln, 20.10.2009 - 11 Ca 1432/09
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