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| LAG Köln, 22.01.1996 - 3 Sa 722/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Anwaltsblatt
- BRAK-Mitteilungen
Urteilszustellung an vollmachtlosen RA
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- anwaltsblatt-datenbank.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 64 Abs. 6; BGB § 626; ZPO §§ 176, 516
Kündigung; außerordentliche Kündigung wegen versuchten Diebstahls; Urteil: Zustellung an Anwalt nach beendetem Mandatsverhältnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustellung; Urteil; Arbeitsgericht; Rechtsanwalt; Prozeßvollmacht
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 30.03.1995 - 5 Ca 1761/94
- LAG Köln, 22.01.1996 - 3 Sa 722/95
Papierfundstellen
- BB 1996, 1119
- AnwBl 1997, 51
- NZA-RR 1997, 61
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 514/01
Länger zurückliegendes vertragswidriges Verhalten und ordentliche Kündigung
Ein solches vertragswidriges Verhalten zerstört regelmäßig das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen und kann deshalb sogar eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen (…KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 445; LAG Köln 22. Januar 1996 - 3 Sa 722/95 - AP BGB § 626 Nr. 127). - LAG Hamm, 03.04.2009 - 10 Sa 1565/08
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Kündigung wegen …
Auch der bloße Versuch eines Diebstahls oder einer sonstigen strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers kann grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (LAG Hamm, 20.02.1986 - 4 Sa 1288/85 - DB 1986, 1338; LAG Köln, 22.01.1996 - 3 Sa 722/95 - AP BGB § 626 Nr. 127;… KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 445); ob und inwieweit sich der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten strafbar gemacht hat, ist für die Beurteilung eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB ebenso wenig entscheidend, wie der Ausgang eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens (BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75 - AP BAT § 54 Nr. 1; BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 292/96 - AP BGB § 626 Nr. 131).
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