Rechtsprechung
| LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer einstweiligen Verfügung; Versetzung einer Angestellten des öffentlichen Dienstes; Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs; Ausgliederung einer Kindertagesstätte als Übergang eines Betriebsteils ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 11.01.1996 - 2 Ca 1/96
- ArbG Dresden, 11.01.1996 - 2 Ga 1/96
- LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
Papierfundstellen
- BB 1996, 1334
- NZA-RR 1997, 4
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.07.1965 - 4 AZR 347/63
Versetzung auf einen Arbeitsplatz mit geringerer Entlohnung
Auszug aus LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
Dies gilt auch dann, wenn die bisher gezahlte Vergütung vorgezählt wird (vgl. insbesondere BAG, Urteil vom 14.07.1965 - 4 AZR 347/63 - in AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht). - BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils
Auszug aus LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
"Betriebsteil" im Sinne des § 613 a Abs. 1 BGB ist eine organisatorisch abtrennbare Untergliederung, die einen organisatorischen Teilzweck verfolgt, der keine nur untergeordnete Hilfsfunktion hat, und die wirtschaftlich Gegenstand einer Übertragung sein kann (vgl. BAG, Urteil vom 09.02.1989 - 2 AZR 405/88 -). - BezG Dresden, 17.12.1990 - 7 BAB 160/90
Auszug aus LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96
Bereits zu diesem Zeitpunkt war eine Trennung des Arbeitsverhältnisses in den bloßen Entzug der Funktion durch Abberufung einerseits und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ansonsten mit der Möglichkeit der Kündigung andererseits rechtlich nicht mehr gegeben (vgl. auch BG Dresden, Beschluß vom 17.12.1990 - 7 BAB 160/90 -).
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist bis zu einer rechtmäßigen anderweitigen Ausübung des Weisungsrechts so zu beschäftigen, wie er vor einer der Rechtsgrundlage entbehrenden Versetzung beschäftigt worden ist (BAG, Urteil vom 14.7.1965, BAGE 17 S. 241 ff; LAG Chemnitz, Urteil vom 8.3.1996, NZA-RR 1997 S. 4 ff). - ArbG Frankfurt/Main, 14.02.2007 - 7 Ga 25/07
Keine plötzliche Veränderung der Arbeitszeit für allein erziehende Mutter!
Zunächst ist die allgemeine Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Zuweisung bestimmter Arbeitszeiten im bestehenden Arbeitsverhältnis bei Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Arbeitszeitzuweisung aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers sowohl nach der Rechtsprechung (…vgl. im Hinblick auf den allg. Weiterbeschäftigungsanspruch LAG München, Urt. v. 18.09.2002, NZA-RR 2003, 269 ff.; LAG Chemnitz, Urt. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff.) als auch nach der Literatur (siehe hierzu insbesondere Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.) gegeben.Dieser allgemeine Beschäftigungsanspruch besteht auch in den Fällen der Änderung der Arbeitszeit für die vom Arbeitgeber beanspruchten Arbeitsleistung aufgrund der Ausübung des Direktionsrechts oder eines sonstigen (einseitigen) Leistungsbestimmungsrechts (…vgl. BAG, Urt. v. 17.02.1998, AP Nr. 27 zu § 618 BGB [unter III 3a]; LAG Chemnitz, Urt. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff. [unter 2dJ; Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.).
- ArbG Frankfurt/Main, 09.01.2007 - 7 Ga 238/06
Wirksamkeit einer Versetzung
Zunächst ist die allgemeine Statthaftigkeit einer einstweiligen Verfügung auf vorläufige Weiterbeschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis bei Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit einer Versetzung aufgrund des Direktionsrechts des Arbeitgebers sowohl nach der Rechtsprechung (siehe LAG München, Urteil vom 18.09.2002, NZA-RR 2003, 269 ff.; LAG Chemnitz, Urteil vom 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff.) als auch nach der Literatur (siehe insbesondere Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.) gegeben.Diese Grundsätze gelten auch in den Fällen der Änderung des Inhalts der vom Arbeitgeber beanspruchten Arbeitsleistung bzw. des gewünschten Arbeitsortes durch Ausübung des Direktionsrechts oder eines sonstigen (einseitigen) Leistungsbestimmungsrechts und dementsprechend insbesondere auch in den Fällen der Versetzung des Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 17.02.1998, AP Nr. 27 zu § 618 BGB [unter III 3 a]; LG Chemnitz, Urteil vom 08.03.1996, NZA-RR 1997, 4 ff. [unter 2d]; Hillbrandt, RdA 1998, 155 ff.).
- LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03
Beschäftigungsanspruch
Ist der Beschäftigungsanspruch zweifelsfrei gegeben und kommt deswegen auch im Hauptsacheverfahren keine andere Entscheidung über den Beschäftigungsanspruch in Betracht, so ist mit Rücksicht auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes in der Regel auch der für den Erlass einer Beschäftigungsverfügung erforderliche Verfügungsgrund gegeben (…so schon die Kammerurteile vom 19.08.1992 und 18.09.2002 aaO; ferner LAG Chemnitz 08.03.1996 NZA-RR 1997, 4, zu II 3 der Gründe;… LAG München 06.05.1999 - 4 Sa 227/99 - LAG Thüringen 10.04.2001 aaO, zu III 3 c der Gründe;… Walker aaO Rn. 685 f.;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, Anhang zu §§ 935, 940 - I Rn. 53). - LAG Sachsen, 18.08.2011 - 6 SaGa 12/11
Eilantrag gegen Versetzung aus haushaltstechnischen Gründen
Auch kann der in § 940 ZPO vorausgesetzte wesentliche Nachteil in der nach § 935 ZPO erforderlichen Vereitelung oder Erschwerung des Rechts auf eine bestimmte Beschäftigung erblickt werden (Sächs. LAG, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - SLAG…, Urteil vom 09.08.2007 - 6 SaGa 10/07 - siehe auch: Leopoldt, Grundlagen des einstweiligen Rechtsschutzes, 1971, S. 101).Auf diesen Rechtsverlust wirkt es sich nicht entscheidend aus, dass die Klägerin anderweitig beschäftigt würde (vgl. Sächs. LAG, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - SLAG, Urteil vom 09.08.2007 - 6 SaGa 10/07 -).
- LAG Hessen, 08.10.2010 - 3 SaGa 496/10
Einstweilige Verfügung - Rechtmäßigkeit einer Umsetzung
In diesem Falle hat der Arbeitgeber kein schutzwürdiges Interesse daran, den Arbeitnehmer - auch vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache - nicht beschäftigen zu müssen (so mit unterschiedlichen Nuancierungen Hess. LAG 19.08.2002 - 16 SaGa 1118/02 - ZTR 2004, 213 (LS); Hess. LAG 02.06.2006 - 10 SaGa 565/06 - Juris; Hess. LAG 23.01.1995 - 16 SaGa 2127/94 - BB 1995, 2276 (LS); LAG Köln 14.08.2009 - 9 Ta 264/09 - DÖD 2009, 327; LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.05.2009 - 5 Sa Ga 4/08 - Juris; Sächsisches LAG 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4).. - LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters
Da der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf irreversibel untergeht, wird teilweise der erforderliche Verfügungsgrund bereits aufgrund dieser Anspruchsvereitelung bejaht (vgl. LAG München v. 19.08.1992 - 5 Ta 185/92, NZA 1993, 1131; LAG Chemnitz v. 08.03.1996 - 3 Sa 77/96, NZA-RR 1997, 4;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, vor § 935 ZPO Rdnr. 56). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 4 SaGa 2/15
Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch
Rn. 35 Bei der Prüfung der Frage, ob eine arbeitgeberseitige Maßnahme bzw. Weisung als offensichtlich unwirksam anzusehen ist, können die zum allgemeinen Beschäftigungsanspruch nach Kündigung entwickelten Grundsätze herangezogen werden (LAG Sachsen v. 08.02.1996 - 3 Sa 77/96 - zitiert nach juris). - LAG München, 12.10.2006 - 4 Ta 332/06
Einstweilige Verfügung
Dies würde, wie das Arbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, voraussetzen, dass sowohl die ab 02.08.2006 erfolgte Zuweisung einer Tätigkeit im Logistik-Zentrum in der I. Straße in M. - nicht mehr in der Hauptverwaltung der Antragsgegnerin in U. - im örtlichen Sinn als auch die der Antragstellerin dort (nicht) übertragenen Aufgaben in inhaltlicher Hinsicht nach der im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens allein möglichen summarischen Prüfung auf den ersten Blick - evident - rechtsunwirksam angewiesen wären (LAG Chemnitz, U. v. 08.03.1996, NZA-RR 1997, S. 4 f;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren (2000), Anl. zu §§ 935, 940 ZPO Rz. 46). - ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 12/07
Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung
Rn. 15 Streitigkeiten über die Ausübung des Direktionsrechts können den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen (LAG Sachsen, Urteil vom 08.03.1996 - 3 Sa 77/96 - NZA-RR 1997, 4; LAG Hessen, Urteil vom 05.12.2002 - 5 SaGa 1623/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.10.2003 - 6 Sa 871/03 - LAG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2004 - 4 Sa 435/04 -). . - LAG Köln, 10.01.2007 - 14 Ta 446/06
Einstweilige Verfügung zur Beschäftigung auf einem bestimmten bisherigen …
- ArbG Rostock, 26.06.2007 - 1 Ga 13/07
Einstweilige Verfügung gegen arbeitsvertragswidrige Versetzung
- ArbG Saarlouis, 03.06.2009 - 1 Ga 3/09
- ArbG Cottbus, 04.07.2007 - 2 Ga 5/07
Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung zu bestimmten Bedingungen
- ArbG Freiburg, 12.01.2012 - 3 Ga 1/12
Durchsetzbarkeit des Beschäftigungsanspruchs im vorläufigen Rechtsschutz
- ArbG Berlin, 20.09.2006 - 35 Ga 16918/06
- ArbG Freiburg, 16.08.2007 - 10 Ga 4/07
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