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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56848
LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16 (https://dejure.org/2016,56848)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16 (https://dejure.org/2016,56848)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 (https://dejure.org/2016,56848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16
    Eine gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat begründet die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis nur dann, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Arbeitnehmers darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10).

    Dabei begründet allein die gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis nur dann, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10; OLG Köln vom 06.01.2010 - 2 Ws 636/09, beide juris).

    Rn. 38 a) Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO begründet, ist umstritten (vgl. zum Streitstand mit ausführlichen Nachweisen LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10 Rn. 16, juris).

    Eine solche Betrachtung wird der wirtschaftlich nicht selten existenzbedrohenden Belastung des Schuldners durch die Anordnung des dinglichen Arrests nicht gerecht (vgl. zum Ganzen LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10, juris).

    Rn. 39 Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn etwa besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10; OLG Köln vom 06.01.2010 - 2 Ws 636/09, beide juris).

  • ArbG Würzburg, 25.05.2016 - 10 Ga 9/16

    Dinglicher Arrest wegen einer gegen das Vermögen des Arbeitgebers gerichteten …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16
    Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg vom 25.05.2016, Az.: 10 Ga 9/16 abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 24 Auf die Berufung der Antragstellerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 25.05.2016 - Az.: 10 Ga 9/16 abgeändert und es wird wegen Schadensersatzforderungen der Antragstellerin gegen den Antragsgegner in Höhe von EUR 246.400,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 01.03.2016 der dingliche Arrest in das gesamte Vermögen des Antragsgegners angeordnet.

    Das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg, Kammer Aschaffenburg vom 25.05.2016 - Az.: 10 Ga 9/16 war abzuändern.

  • OLG Köln, 06.01.2010 - 2 Ws 636/09

    Dinglicher Arrest, Steuerstrafverfahren, Arrestgrund, Steuerhinterziehung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 24.06.2016 - 3 SaGa 3/16
    Dabei begründet allein die gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis nur dann, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10; OLG Köln vom 06.01.2010 - 2 Ws 636/09, beide juris).

    Rn. 39 Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn etwa besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10; OLG Köln vom 06.01.2010 - 2 Ws 636/09, beide juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2018 - 2 SaGa 2/18

    Dinglicher Arrest - Arrestgrund - Vermögensstraftat - Wiedereinsetzung in den …

    Vielmehr vermag allein die gegen ein fremdes Vermögen gerichtete Straftat die von § 917 Abs. 1 ZPO vorausgesetzte Besorgnis allenfalls dann zu begründen, wenn besondere Umstände der Tatbegehung oder die gesamte Lebensführung des Beschuldigten darauf ausgerichtet sind, durch manipulatives und betrügerisches Verhalten sein Vermögen zu verschleiern oder zu verschieben (…LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 15, juris; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 37, BeckRS 2016, 117367).

    Vielmehr sind auch in Anbetracht der wirtschaftlich nicht selten existenzbedrohenden Belastung des Schuldners durch die Anordnung des dinglichen Arrestes im Rahmen einer zu treffenden Einzelfallentscheidung stets konkrete Anhaltspunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde in Fortsetzung seines unredlichen Verhaltens auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen (vgl. OLG Rostock 23. Februar 2005 - 6 U 159/04 - Rn 17, juris ; LAG Nürnberg 24. Juni 2016 - 3 SaGa 3/16 - Rn. 38, BeckRS 2016, 117367;… LAG Baden-Württemberg 23. März 2011 - 13 SaGa 2/10 - Rn. 16, juris).

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