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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6163
OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05 (https://dejure.org/2005,6163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.10.2005 - 3 Ss 231/05 (https://dejure.org/2005,6163)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 - 3 Ss 231/05 (https://dejure.org/2005,6163)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    StGB § 185

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185
    Beleidigung durch Bezeichnung von Beamten des Bundesgrenzschutzes als "Menschenjäger"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 140
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Für die Interpretation einer Äußerung als herabsetzendes Werturteil kommt es dabei auf den objektiven Sinn (aus Sicht eines unbefangenen Erklärungsempfängers) im konkreten Kontext an (BVerfGE 93, 266 (295)) Dagegen spielt weder die Intention des Täters noch das subjektive Empfinden des Betroffenen eine Rolle.

    Geht es - wie hier- um eine Personengruppe (BGS), die durch eine bestimmte soziale Funktion geeint sind, so ist eher zu vermuten, dass die Äußerung nicht von der Diffamierung der Personen geprägt wird, sondern an die von ihnen vorgenommene Tätigkeit anknüpft (BVerfGE NStZ 1996, 127).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (BVerfGE 82, 272 283).
  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung feststellen (BGH NStZ 1994, 390).
  • BGH, 18.11.1957 - GSSt 2/57

    Innere Ehre sowie die darauf beruhende Geltung und der gute Ruf als …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Unter einer Beleidigung ist die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu verstehen ( BGHSt 1, 298; 11, 67; 16, 58f).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt dann vor, wenn der Tatrichter die Würdigung einer Äußerung eine Bedeutung beigelegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn er unter mehreren möglichen Deutungen sich für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen ( BVerfG NZV 1994, 486 unter Bezugnahme von BVerfGE 43, 130: 82, 43).
  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt dann vor, wenn der Tatrichter die Würdigung einer Äußerung eine Bedeutung beigelegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn er unter mehreren möglichen Deutungen sich für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen ( BVerfG NZV 1994, 486 unter Bezugnahme von BVerfGE 43, 130: 82, 43).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Das Revisionsgericht darf nur überprüfen, ob die Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht , gegen Sprach- und Denkgesetze verstößt (BGHSt 21, 371 [372] = NJW 1968, 309) oder lückenhaft ist.
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Unter einer Beleidigung ist die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu verstehen ( BGHSt 1, 298; 11, 67; 16, 58f).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
    Auszug aus OLG Hamm, 10.10.2005 - 3 Ss 231/05
    Unter einer Beleidigung ist die Kundgabe der Nichtachtung oder Missachtung zu verstehen ( BGHSt 1, 298; 11, 67; 16, 58f).
  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).
  • LG Neubrandenburg, 05.02.2016 - 90 Ns 75/15

    Beleidigung, Schmähkritik, Rabaukenjäger

    Maßgeblich ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den die Äußerung nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.07.2005, Az. 1 BvR 2097/02, a.a.O.; BVerfGE 93, 266, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 10.10.2005, Az. 3 Ss 231/05, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Dabei kann die Beleidigung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptung gegenüber dem Betroffenen sowie durch herabsetzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen begangen werden (vgl. OLG Hamm vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10 .Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 2 Ss 220/09

    Beleidung durch Auslagen

    Rn. 30 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm, Entscheidung vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

  • BayObLG, 18.03.2024 - 206 StRR 63/24

    "Nervzwerge an der Backe" - Freispruch vom Vorwurf der Polizistenbeleidigung

    Das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob die Auslegung auf einem Rechtsirrtum beruht, gegen Sprach- und Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder lückenhaft ist MünchKomm-StPO/Bartel, 2. Aufl. 2024, § 261 Rn. 355; OLG Hamm, Beschluss vom 10.Oktober 2005, 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140).

    Dabei hat es übersehen, dass auch dann, wenn ein Vorwurf sich auf vor Ort anwesende Beamte oder selbst dann, wenn er sich auf bestimmte Beamte bezieht, er gleichwohl, je nach den Begleitumständen, als generelle Kritik an der Vorgehensweise der Polizei verstanden werden und von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann (vgl. nur BVerfG…, Beschluss vom 23. September 1993, 1 BvR 584/93, juris Rn. 18: Bezeichnung von Polizeibeamten als "kassierende Bullen"; BayObLG, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 St RR 153/04, NJW 2005, 1291: Polizeibeamte als "Wegelagerer"; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. März 2003, III 2b Ss 224/02-2/03, NStZ-RR 2003, 295; "Wegelagerei"; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Oktober 2005, 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140: Beamte des Bundesgrenzschutzes als "Menschenjäger").

  • OLG Köln, 31.10.2023 - 1 ORs 129/23

    Aufhebung des angefochtenen Urteils über Verurteilung des Angeklagten wegen …

    Das Revisionsgericht darf jedoch prüfen, ob die der Äußerung zugewiesene Bedeutung ihren Charakter verfälscht und sie damit dem verfassungsrechtlichen Schutz entzieht oder ob sich der Tatrichter unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entschieden hat, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (BVerfG, Beschluss v. 23.09.1993 - 1 BvR 548/93, NZV 1994, 486; OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; KG, Beschluss v. 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10), StraFo 2010, 392; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 -, juris).

    Maßgebend ist dabei weder die subjektive Sicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Dritten hat (st. Rspr. vgl. nur OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; Beschluss v. 13.09.2007 - 4 Ss 389/07, NStZ 2008, 631; OLG Bamberg, Beschluss v. 11.06.2008 - 3 Ss 64/08, DAR 2008, 531; OLG Frankfurt, Beschluss v. 20.03.2012 - 2 Ss 329/11, NStZ-RR 2012, 244; OLG Bremen, Beschluss v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17-, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/19 -, juris).

    Dabei sind alle Begleitumstände bzw. die gesamte konkrete Situation zu berücksichtigen (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.03.2003 - III- 2b Ss 224/02 - 2/03 I, NStZ-RR 2003, 295; OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; OLG Bremen, Beschluss v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17 -, juris).

    Rn. 33 Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit i.S.v. Art. 5 Abs. 1 GG liegt schon dann vor, wenn das Tatgericht bei der rechtlichen Würdigung einer Äußerung dieser eine Bedeutung beilegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn es sich - wie hier - unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfG, Beschluss v. 23.09.1993 - 1 BvR 548/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschluss v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13, NJW 2014, 3357; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.03.2003 - III- 2b Ss 224/02 - 2/03, NStZ-RR 2003, 295; OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; Beschluss v. 06.05.2010 - III-2 Ss 220/09, NStZ 2011, 42; KG, Beschluss v. 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10), StraFo 2010, 392; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 -, juris).

  • OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07

    Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …

    Dabei kann die Beleidigung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptung sowie durch herabsetzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen begangen werden (vgl. OLG Hamm vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05).

  • OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14

    Beleidigung, Schmähkritik, Wahrnehmung berechtigter Interessen

    Dem Recht des Angeklagten, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt auch mit drastischen Worten zu kritisieren, steht eine im Licht der Rechtsprechung (BayObLGSt 1994, 121 "Schlägertruppe"; NJW 2005, 1291 "Wegelagerer"; OLG Hamm NStZ-RR 2007, 140 "Menschenjäger") weniger schwerwiegend zu beurteilende Ehrverletzung der Beamtin gegenüber, die hinter dem Recht des Angeklagten aus Art. 5 Abs. 1 GG zurückzustehen hat.
  • OLG Köln, 04.09.2020 - 1 RVs 156/20

    Beleidigung bei Verwendung des Götzzitats nicht zwingend

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm, Entscheidung vom 10.Oktober 2005 in 3 Ss 231/05 - juris).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
    Dabei kann die Beleidigung durch ehrenrührige Tatsachenbehauptung sowie durch herabsetzende Werturteile gegenüber dem Betroffenen begangen werden (vgl. OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05 ).

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt auch dann vor, wenn das Strafgericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Bedeutung zu Grunde legt, ohne vorher andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen zu haben (vgl. BVerfG NJW 1990, 980 und 1995, 3303; OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05 ).

    Hält ein Gericht eine Äußerung fälschlicherweise für eine Schmähung oder Formalbeleidigung, mit der Folge, dass eine konkrete Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles unterlassen wird, so liegt darin ein erheblicher Fehler, der zur Aufhebung des Urteils führt (vgl. OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Oktober 2005 in 3 Ss 231/05 ).

  • LG Saarbrücken, 16.03.2017 - 11 Ns 151/16

    Beleidigung, Werturteil

  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 4 Ss 389/07

    Beleidigung; Aufhebung; Freispruch; Mißachtung; Nichtachtung; Ermittlung des …

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 4 RVs 193/09

    Keine strafbare Beleidigung bei Fotomontage mit peinlicher Situation

  • KG, 28.06.2010 - 1 Ss 173/10

    Beleidigung: Kritik an Maßnahmen der öffentlichen Gewalt

  • OLG Dresden, 14.05.2009 - 1 Ss 181/09

    Schutz eines ersichtlich in der Erregung über eine behördliche Maßnahme …

  • AG Plettenberg, 08.08.2017 - 9 Cs 4/17

    Beleidigung, Götz-Zitat, "Ihr könnt mich mal!"

  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen …

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