Rechtsprechung
| OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
StGB § 86 A... bs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 86a; ; StGB § 86a Abs. 1; ; StGB § 86a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 86a Abs. 2; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 86a Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 86a
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Kennzeichenverbindung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
»Thor Steinar«: Revisionen erfolglos
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verwendung von "Thor Steinar"-Logo ist straffrei
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Verwendung des früheren Thor-Steinar-Logos; Begriff des "Kennzeichens"; Rechtsfolgen einer isolierten Verwendung verschiedener Runen; Aussagekraft ...
Verfahrensgang
- AG Dresden, 14.12.2005 - 219 Cs 205 Js 35436/05
- OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 462 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.07.2005 - 3 StR 60/05
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Die SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation im Sinne von §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH NJW 2005, 3223).Vorliegend ist jedoch die Abweichung in Anbetracht der Prägnanz der Zeichen - die Zeichen prägen das Erscheinungsbild und lassen die Farbgebung in den Hintergrund treten - so unerheblich, dass jeweils von Originalkennzeichen auszugehen ist (vgl. BGH NJW 2005, 3223 zu "Ruhm und Ehre der Waffen-SS").
Denn § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB setzt voraus, dass eine Ähnlichkeit mit den von der Organisation tatsächlich verwendeten Kennzeichen bestehen muss (vgl. BGH NJW 2005, 3223).
Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Ohne Belang ist dabei aber, ob das Kennzeichen der Allgemeinheit bekannt ist (vgl. BGH NStZ 2003, 31;… MüKo-Steinmetz, StGB § 86 a Rdnr. 6;… LK-Laufhütte/Kuschel StGB 12. Aufl. § 86 a Rdnr. 9).Denn sie könnten sonst wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden (vgl. BGHSt 47, 354;… LK-Laufhütte/Kuschel § 86 a Rdnr. 1 m.w.N.).
Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, dass das Kennzeichen einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat (vgl. BGHSt 47, 354;… MüKo-Steinmetz a.a.O. § 86 a Rdnr. 10 m.w.N.).
Zudem begründet die Verfestigung gegenseitiger Bindungen Gleichgesinnter, denen der Symbolgehalt des Kennzeichens bekannt ist, die naheliegende Gefahr einer Wiederbelebung der verfassungswidrigen Organisation (vgl. BGHSt 47, 354 zu "zum Verwechseln ähnlich").
- KG, 15.12.2006 - 1 Ss 53/06
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Jedoch dominiert vorliegend keines dieser Originalkennzeichen ein Abzeichen bzw. die Wappen derart, dass es einem unbefangenen Betrachter, der die Originalkennzeichen kennt, ins Auge sticht und den Rest in den Hintergrund drängt (vgl. Brandenburgisches OLG OLG-NL 2006, 69; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).Diese nach dem Wortlaut und Systematik zwingende Auslegung hat die Konsequenz, dass die Verwendung von nationalsozialistisch aussehenden Kennzeichen, die den Anschein der Zuordnung zu bestimmten NS-Organisationen vermitteln und vermitteln sollen, die aber etwa als Fantasiekennzeichen frei erfunden oder von einem Originalkennzeichen so stark abweichend sind, dass eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist, straffrei bleibt (vgl. BGH NJW 2005, 3223;… so für das Markenlogo "Thor Steinar" Brandenburgisches OLG a.a.O.; OLG Braunschweig, Urteil vom 11. Juli 2006 - Ss 21/06; Kammergericht Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 1 Ss 53/06).
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Auszug aus OLG Dresden, 12.02.2008 - 3 Ss 375/06
Denn es muss keine Übereinstimmung bis in die letzte Einzelheit bestehen (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 177; BVerfG NJW 06, 3050); letztlich kann dies allerdings dahinstehen, da es sich jedenfalls um ein Zeichen handelt, welches dem Kennzeichen zum Verwechseln ähnlich ist (§ 86 a Abs. 2 StGB) und damit dem Originalkennzeichen gleichzusetzen wäre. - BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98
Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …
- BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Rn. 20 aa) Bei der Waffen-SS handelt es sich um eine Untergliederung der SS und damit um eine ehemalige nationalsozialistische und damit verfassungswidrige Organisation im Sinne von § 86a Abs. 1 Nr. 1, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (…vgl. EGMR, Entscheidung vom 13.03.2018 - 35285/16 -, juris Rn. 33, 49; BGH…, Urteil vom 28.07.2005 - 3 StR 60/05 -, NJW 2005, 3223, juris Rn. 8; OLG Brandenburg…, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 11; OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 17; OLG Hamm…, Urteil vom 27.06.2023 - III-4 ORs 46/23 -, NStZ 2023, 749, juris Rn. 15 f.), die durch Art. 1 Nr. 1 und Nr. 2 i.V.m. Nr. 55 der Liste im Anhang des Kontrollratsgesetzes Nr. 2 vom 10.10.1945 aufgelöst und verboten worden ist (vgl. OLG München…, Urteil vom 07.05.2015 - 5 OLG 13 Ss 137/15 -, juris Rn. 18;… Fischer, a.a.O., § 86 Rdn. 9).Rn. 32 Diskutiert wurde dies vor allem bei Runen-Zeichen, welche bereits während der europäischen Eisenzeit von nordischen Völkern genutzt wurden (OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 11; OLG Dresden, Urteile vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 14;… vom 12.02.2008 - 3 Ss 89/06 -, juris Rn. 13; s.a. wikipedia: Runenstein).
Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist, dass diese Zeichen sich, vergleichbar dem Hakenkreuz, den Sig-Runen der SS, dem stilisierten Totenkopfsymbol, dem sog. H.-Gruß oder der Parole "Sieg Heil" durch ihre Verwendung in der NS-Zeit derart von ihrer ursprünglichen Bedeutung emanzipiert haben, dass ihre Zuordnung zur NSDAP oder deren Unterorganisationen nach wie vor eindeutig ist (Organisationsbezug; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 11; OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 14;… MüKoStGB/Anstötz, 4. Aufl. 2021, § 86a Rn. 10).
Teilweise wird die Kennzeicheneigenschaft grundsätzlich (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 14 ff.), teilweise nur dann bejaht, wenn diese etwa im Rahmen von Abzeichen oder Uniformstücken (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 12) oder im Rahmen der Abbildung eines Truppenkennzeichens oder eines einem solchen zum Verwechseln ähnlichen Kennzeichens (OLG Rostock…, Urteil vom 09.09.2011 - 1 Ss 31/11 I 47/11 -, NStZ 2012, 572, juris Rn. 18) verwendet werden.
Rn. 42 Auch wenn bei nationalsozialistischen Organisationen etwa die Tyr-Rune als Rangabzeichen der Sturmführer im Stab der SA ebenfalls an den Kragenspiegeln angebracht war (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 -, juris Rn. 15; OLG Brandenburg…, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05 -, OLG-NL 2006, 69, juris Rn. 13), weisen auch Uniformjacken der Bundeswehr einen Kragenspiegel auf, der auf den Ecken des Kragens des Dienstanzugs der Heeres- und Luftwaffenuniformträger angebracht ist und Rückschlüsse auf die Truppengattung, Teilstreitkraft oder auf eine besondere Dienststellung oder Dienstgradgruppe des Trägers zulässt und der - je nach Waffengattung und Dienstgrad - verschiedene Formen aufweisen kann, wobei etwa die Form zweier silberfarbener oder mittelgrauer paralleler Balken verbreitet ist [vgl. Ziffer 411 "Kragenspiegel" der ab 01.10.2019 geltenden Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (A1-2630/0-9804) ].
- OLG Rostock, 09.09.2011 - 1 Ss 31/11
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: Truppenkennzeichen …
Die 2. SS-Panzerdivision "Das Reich" fällt aber als Teil- bzw. Unterorganisation der SS unter §§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.02.2008 - 3 Ss 375/06 - OLG Brandenburg, Urteil vom 12.09.2005 - 1 Ss 58/05- jeweils zitiert nach juris), so dass sich das Verwenden ihres Kennzeichens als strafbar entsprechend der vorstehenden Normen erweist. - OLG Dresden, 23.04.2010 - 2 Ss 699/09
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
c) Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Dresden vom 12. Februar 2008 zum Label der Modemarke "Thor Steinar", Az. 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06, bei der mehrere strafrechtlich relevante Kennzeichen zu einem neuen Kennzeichen verbunden wurden, ohne dass ein Kennzeichen besonders hervorstach und sich seine Eigenständigkeit deshalb im Gesamtbild verlor. - LAG Hamm, 27.09.2012 - 15 Sa 782/12
Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Besitzes eines Stempels …
Die SS nebst ihrer kämpfenden Teilorganisation Waffen-SS ist eine ehemalige nationalsozialistische Organisation i.S.d. §§ 86 a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB (vgl. BGH 28.07.2005 - 3 StR 60/05, NJW 2005, 3223; OLG Dresden 12.02.2008 - 3 Ss 375/06, juris).
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