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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4700
BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12 (https://dejure.org/2012,4700)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2012 - 3 StR 104/12 (https://dejure.org/2012,4700)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 3 StR 104/12 (https://dejure.org/2012,4700)
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  • HRR Strafrecht

    § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Anforderungen an den Urteilstenor

  • lexetius.com
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12
    Soweit das Landgericht den Angeklagten wegen eines Vergehens nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a WaffG verurteilt hat, ist die Tat nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO im Urteilstenor als unerlaubter Besitz einer Schusswaffe in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu bezeichnen; die Formulierung "wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ-RR 2007, 149 mwN).
  • BGH, 09.12.1998 - 3 StR 558/98

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schwere Fälle des Diebstahls auch im …

    Auszug aus BGH, 31.05.2012 - 3 StR 104/12
    Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere Fälle (hier: § 243 Abs. 1 StGB) ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen; derartige Strafzumessungsvorschriften gehören nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (ebenfalls st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98, NStZ 1999, 205;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 260 Rn. 25).
  • BGH, 29.11.2017 - 3 StR 474/17

    Entgegenstehende Ansprüche von Verletzten beim Verfall; keine Aufnahme des …

    Das Vorliegen gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere Fälle (hier § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen; derartige Strafzumessungsvorschriften gehören nicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 StR 104/12, juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 25; jeweils mwN).
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