Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1093
BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84 (https://dejure.org/1984,1093)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1984 - 3 StR 123/84 (https://dejure.org/1984,1093)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1984 - 3 StR 123/84 (https://dejure.org/1984,1093)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1093) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe zur Begründung von Mängeln im Strafausspruch - Entscheidungshoheit des Tatrichters bezüglich der Abwägung einzelner Umstände - Grenzen der Hinnehmbarkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).

    Besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 285).

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61;… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters - …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).

    Umstände, die für sich allein nicht die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB begründen würden, können durch ihr Zusammentreffen ein solches Gewicht erlangen, daß die Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StBG gerechtfertigt ist (BGH NStZ 1981, 61;… BGH GA 1982, 39; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1983, 118).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke keine Beachtung gefunden haben oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 29, 319, 320; BGH Wistra 1984, 61).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat lassen sich vielfach nicht scharf voneinander trennen (BGHSt 29, 370, 380 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 285).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Wenn der gesetzliche Strafrahmen sowohl die denkbar schwersten als auch die denkbar leichtesten Fälle erfaßt (vgl. BGHSt 27, 2, 3), so bedeutet das für einen Tatbestand, der einen Sonderstrafrahmen nicht aufweist, nicht, daß die Mindeststrafe allein dann festgesetzt werden könnte, wenn sich ein leichterer Fall als der abzuurteilende überhaupt nicht mehr denken ließe (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke keine Beachtung gefunden haben oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 29, 319, 320; BGH Wistra 1984, 61).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke keine Beachtung gefunden haben oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, soweit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 35, 36; 24, 132, 133/134; 29, 319, 320; BGH Wistra 1984, 61).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 149/84

    Aussetzung der Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung - Umstände …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH MDR 1977, 414; BGH NStZ 1981, 61, 343 und 389, BGH NStZ 1982, 114; BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 149/84).
  • BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83

    Erfassung des denkbar schwersten und denkbar leichtesten Falles durch den …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Wenn der gesetzliche Strafrahmen sowohl die denkbar schwersten als auch die denkbar leichtesten Fälle erfaßt (vgl. BGHSt 27, 2, 3), so bedeutet das für einen Tatbestand, der einen Sonderstrafrahmen nicht aufweist, nicht, daß die Mindeststrafe allein dann festgesetzt werden könnte, wenn sich ein leichterer Fall als der abzuurteilende überhaupt nicht mehr denken ließe (BGH, Urteil vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 617/83

    Bindung des Richters an den gesetzlich vorgegebenen Strafrahmen - Anwendung der …

    Auszug aus BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
    Auch bei Vorliegen mehrerer Erschwerungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, auf die Mindeststrafe zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die Strafschärfungsgründe zurücktreten; das gilt besonders dann, wenn sich die zur Wahl stehenden Strafrahmen - wie hier - überschneiden (vgl. BGH NStZ 1984, 117 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 594/82

    Strafaussetzung zur Bewährung - Wertungen des Tatrichters innerhalb eines …

  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92

    Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche …

    Zwar schließt das Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe nicht grundsätzlich aus, die Mindeststrafe zu verhängen, wenn die strafmildernden Umstände derart überwiegen, daß die belastenden Umstände demgegenüber zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410); die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist demnach nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf).
  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des …

    Auch bei Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, nach Ablehnung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 37/85

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit sexuellem …

    Da sich besondere Umstände in der Person des Täters und in der Tat häufig nicht scharf voneinander trennen lassen (BGH NStZ 1982, 114, 285; 1984, 410; StV 1982, 570; 1983, 18),reicht es in der Regel nicht aus, nur auf das Gewicht der Tat abzustellen.
  • KG, 13.12.2006 - 1 Ss 305/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: Begründungsanforderungen bei erneuter Gewährung …

    Die Prognoseentscheidung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410; OLG Düsseldorf NStZ 1988, 325, 326; Senat, Urteil vom 12. Mai 2004 - (5) 1 Ss 25/04 (16/04) -) und nur daraufhin zu prüfen, ob sie rechtsfehlerhaft ist, das heißt ob der Tatrichter Rechtsbegriffe verkannt oder seinen Beurteilungsspielraum fehlerhaft angewandt hat (vgl. BGHSt 6, 298, 300; 6, 391, 392;… OLG Düsseldorf a.a.O.;… Senat, a.a.O. und Senat, Urteil vom 27. Juni 2001 - (5) 1 Ss 13/99 (10/99) -).
  • BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93

    Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen

    Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
  • OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09

    Strafverfahren: Nachholung erstinstanzlich unterbliebener Gesamtstrafenbildung im …

    Ebenso ist die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung im Grundsatz eine dem Ermessen des Tatrichters überantwortete Entscheidung, die revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob Rechtsbegriffe verkannt oder Ermessensfehler vorgekommen sind (vgl. BGH, NStZ 1984, 410).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2008 - 1 Ss 85/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Notwendigkeit der Verteidigung der Rechtsordnung …

    Rn. 9 "Soweit, ebenso wie die Strafzumessung die Strafaussetzung zur Bewährung im Grundsatz eine dem Ermessen des Tatrichters überantwortete Entscheidung ist, die revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar ist, ob Rechtsbegriffe verkannt oder Ermessensfehler vorgekommen sind, wobei in Zweifelsfällen die Wertung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 410), gilt dies ebenso, wenn trotz günstiger Sozialprognose die Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf § 56 III StGB versagt wird.
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 619/96

    Strafzumessung liegt im Ermessen des Tatrichters - Zuständigkeit des …

    Dies bedeutet aber nicht, daß die Mindeststrafe nur festgesetzt werden kann, wenn sich ein leichterer Fall als der abzuurteilende nicht mehr denken ließe (BGH NStZ 1984, 410).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 359/84

    Vorliegen von besonderen Umständen in der Tat und in der Persönlichkeit des …

    Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke keine Beachtung gefunden haben oder die Strafe sich von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 17, 35 f; 24, 132 ff; 29, 319 f; BGH wistra 1984, 61; BGH, Urteil vom 25. Mai 1984 - 3 StR 123/84).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 153/88

    Voraussetzungen für die Wahl des Strafrahmens

    Die Entscheidung des Tatrichters ist hinzunehmen (vgl. BGH NStZ 1984, 410).
  • BGH, 15.04.1987 - 2 StR 104/87

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
  • BayObLG, 22.09.1998 - 4St RR 121/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang, …

  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 451/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht