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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9347
BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,9347)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2010 - 3 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,9347)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10 (https://dejure.org/2010,9347)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 25 StGB; § 27 StGB; § 249 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten (Anwendung auf den Betrug); Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des Protokollvermerks; Beweiskraft allein hinsichtlich der Feststellung des Vorsitzenden)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Beweiskraft eines Protokollvermerks über das Selbstleseverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 StPO, § 249 Abs 2 S 3 StPO, § 261 StPO, § 274 Abs 1 S 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Beweiskraft eines Protokollvermerks über das Selbstleseverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 StPO, § 249 Abs 2 S 3 StPO, § 261 StPO, § 274 Abs 1 S 1 StPO
    Beweisaufnahme im Strafverfahren: Beweiskraft eines Protokollvermerks über das Selbstleseverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft eines Protokollvermerks i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 3 Strafprozessordnung (StPO) bzgl. einer im Selbstleseverfahren erfolgten tatsächlichen Kenntnisnahme vom Wortlaut eines Schriftstücks; Beweisbarkeit von außerhalb einer Hauptverhandlung liegenden Vorgängen durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiskraft eines Protokollvermerks i.S.d. § 249 Abs. 2 S. 3 Strafprozessordnung ( StPO ) bzgl. einer im Selbstleseverfahren erfolgten tatsächlichen Kenntnisnahme vom Wortlaut eines Schriftstücks; Beweisbarkeit von außerhalb einer Hauptverhandlung liegenden Vorgängen durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 20
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10
    Bei Mittäterschaft oder mittelbarer Täterschaft sind selbstständige Betrugstaten der unmittelbar gegenüber den Geschädigten Handelnden beim Mittäter oder Hintermann, dessen Handlung sich in nur einer Tätigkeit erschöpft, als eine einheitliche Tat anzusehen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 f.;… Fischer, StGB, 57. Aufl., Vor § 52 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Zahlenwerke in Tabellenform; Urkunden); Beweisantragsrüge …

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10
    Rn. 16 Durch die hier vom Vorsitzenden zu Protokoll erklärten Feststellungen, die im Übrigen ohnehin als Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Schriftstücke durch die Schöffen und Berufsrichter auszulegen sein dürften (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, bei Becker, NStZ-RR 2004, 225, 227 Nr. 9; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, StV 2010, 226), sind die Schriftstücke in hinreichender Form zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemacht worden und damit verwertbar.
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Konkurrenzen (unerlaubte Einfuhr und bewaffnetes Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10
    Rn. 16 Durch die hier vom Vorsitzenden zu Protokoll erklärten Feststellungen, die im Übrigen ohnehin als Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Schriftstücke durch die Schöffen und Berufsrichter auszulegen sein dürften (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, bei Becker, NStZ-RR 2004, 225, 227 Nr. 9; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, StV 2010, 226), sind die Schriftstücke in hinreichender Form zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemacht worden und damit verwertbar.
  • BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10

    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des …

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10
    Rn. 7 Nicht durchgreifend ist insbesondere die Verfahrensbeanstandung, das Landgericht habe dem Urteil unter Verstoß gegen § 261 StPO Feststellungen zugrunde gelegt, die wegen fehlerhafter Durchführung des Selbstleseverfahrens nach § 249 Abs. 2 StPO nicht Gegenstand der Hauptverhandlung geworden seien (s.a. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10 - zu einer inhaltsgleichen Rüge).
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung …

    Auszug aus BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10
    Bei Mittäterschaft oder mittelbarer Täterschaft sind selbstständige Betrugstaten der unmittelbar gegenüber den Geschädigten Handelnden beim Mittäter oder Hintermann, dessen Handlung sich in nur einer Tätigkeit erschöpft, als eine einheitliche Tat anzusehen (BGH, Beschluss vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840, 2841; Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 481/07, NStZ 2008, 352 f.;… Fischer, StGB, 57. Aufl., Vor § 52 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich …

    Hierdurch wird beweiskräftig der Hinweis an die Verfahrensbeteiligten belegt, dass insoweit der Urkundsbeweis im Selbstleseverfahren außerhalb der Hauptverhandlung erhoben wurde und als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NJW 2010, 3382, 3383; BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20).
  • BGH, 28.08.2012 - 5 StR 251/12

    Selbstleseverfahren (unterlassene Entscheidung trotz Widerspruchs; kein Verlust …

    Dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof schon zum Ausdruck gebracht, dass mit dem Selbstleseverfahren potentielle Einbußen der Qualität des Urkundenbeweises verbunden sind, die der Gesetzgeber allerdings in Kauf genommen hat und die daher von den Verfahrensbeteiligten prinzipiell zu akzeptieren sind (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, Rn. 13, NStZ-RR 2011, 20).
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 554/16

    Selbstleseverfahren (Rüge eines nicht ausreichenden Zeitraums zum Lesen der …

    Zwar wird durch den entsprechenden Passus in der Niederschrift lediglich die Protokollierung der Feststellung als solche, nicht aber bewiesen, dass tatsächlich gelesen worden ist (BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20 f.;… SK-StPO/Frister aaO § 249 Rn. 117b mwN).

    Deshalb bedarf es bei einer den unzureichenden Zeitraum des Selbstleseverfahrens beanstandenden Rüge Vortrags zu den konkreten tatsächlichen Umständen, aus denen sich das Unterbleiben der Selbstlesung oder die nicht ausreichende Zeit dafür ergeben kann (…LR/Mosbacher aaO § 249 Rn. 111;… SK-StPO/Frister aaO § 249 Rn. 117b und Rn. 118 jeweils mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20, 21).

  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12

    Ordnungsgemäße Feststellungen zum Selbstleseverfahren trotz Formulierungs- oder …

    Durch die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden sind die von den Selbstleseanordnungen umfassten Urkunden wirksam zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20, …und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6).

    Als gerichtliche Prozesserklärung ist die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, bei der es nicht allein auf den Wortlaut, sondern vor allem auf den erkennbar gemeinten Sinn ankommt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6, und vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20;… Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 Rn. 23 ff.;… Pfeiffer/Hannich in KK, StPO, 6. Aufl., Einleitung Rn. 125, 128;… Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 27. Aufl., § 22 B II 1; vgl. ferner zur Auslegung des Protokollinhalts: Jahn, ZWH 2012, 386).

  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Ablehnung von Beweisanträgen (tatsächliche Bedeutungslosigkeit; Berücksichtigung …

    Dies geschieht durch die Feststellung des Vorsitzenden nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO über die Kenntnisnahme der Richter und Schöffen vom Wortlaut der betreffenden Urkunden oder elektronischen Dokumente und über die Gelegenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu (vgl. § 274 StPO;… BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20;… Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 8).
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