Rechtsprechung
| BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 232 StGB; § 181 Abs. 1 StGB a.F.; § 28 Abs. 2 StGB; § 181a StGB
Schwerer Menschenhandel (Anwerben); Gewerbsmäßigkeit (besonderes persönliches Merkmal); Zuhälterei - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Anwerben" i.S.d. § 181 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch a.F. (StGB a.F.); Voraussetzungen für das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" i.S.d. § 232 Abs. 1 S. 1 und § 232 Abs. 3 Nr. 3 StGB
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 365
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Rn. 5 Das Tatbestandsmerkmal "Anwerben" im Sinne dieser Vorschrift ist einengend auszulegen und setzt voraus, dass der Täter massiv und nachdrücklich auf die Willensbildung des Tatopfers einwirkt (vgl. BGH NStZ 1992, 434; BGH NStZ-RR 2004, 233).Das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setzt voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).
- BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Fördert der Gehilfe, wie es hier bei der ersten Vermittlungstätigkeit geschehen ist, durch denselben Tatbeitrag zeitgleich mehrere Einzeldelikte, so werden ihm die Taten des Haupttäters als tateinheitlich zugerechnet (st. Rspr.; vgl. etwa BGH NStZ-RR 2003, 265). - BGH, 19.11.2002 - 1 StR 313/02
Tatbestand der Förderung der Prostitution (milderes Gesetz; ProstG); Ausbeutung …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Zur Bemessung der Einzelstrafen unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots verweist der Senat auf BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 12.
- BGH, 01.08.2003 - 2 StR 186/03
Dirigierende Zuhälterei (Bestimmen zur Prostitution bei Eingliederung in die …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Rn. 15 Jedoch stehen diese zum Nachteil der sechs brasilianischen Frauen begangenen Taten im Verhältnis der Tateinheit, da sich die Ausführungshandlungen des Haupttäters zeitgleich gegen mehrere Frauen richteten (vgl. BGHSt 48, 314, 322). - BGH, 28.07.1999 - 3 StR 206/99
Menschenhandel; Einwirkung zur Fortsetzung der Prostitutionsausübung; …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Es kommt deshalb nicht darauf an, dass auch ein "Einwirken" im Sinne der ersten Tatvariante des § 180 Abs. 2 StGB nicht belegt ist (vgl. dazu BGHSt 45, 158, 161). - BGH, 16.07.1996 - 1 StR 221/96
Strafbarkeit wegen (schweren) Menschenhandels, wenn das Opfer bereits der …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Rn. 8 bb) Schließlich hat die Strafkammer, die der Zumessung der Strafen für die Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung jeweils den nach §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 181 Abs. 1 StGB aF zugrunde gelegt hat, nicht bedacht, dass der Qualifikationstatbestand des § 181 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF (vgl. BGHSt 42, 179, 183) auf den Gehilfen nur anwendbar ist, wenn dieser selbst gewerbsmäßig gehandelt hat. - BGH, 03.04.1992 - 4 StR 93/92
Anforderungen an das Merkmal des "Anwerbens" in § 181 Nr. 2 StGB - Vermittlung …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 132/09
Rn. 5 Das Tatbestandsmerkmal "Anwerben" im Sinne dieser Vorschrift ist einengend auszulegen und setzt voraus, dass der Täter massiv und nachdrücklich auf die Willensbildung des Tatopfers einwirkt (vgl. BGH NStZ 1992, 434; BGH NStZ-RR 2004, 233).
- BGH, 04.08.2020 - 3 StR 132/20
Zwangsprostitution (Veranlassen zur weiteren Ausübung der Prostitution; …
Da der Angeklagte als weiterer Tatbeteiligter dieses strafschärfende besondere persönliche Merkmal in seiner Person nicht erfüllte, machte er sich aber gemäß § 28 Abs. 2 StGB nach dem Grundtatbestand des § 232a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430). - OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10
Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"
In seiner Entscheidung vom 07.07.2009 (3 StR 132/09) hat der 3. Senat des Bundesgerichtshofs ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen sei, der Täter also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt.Rn. 59 Der Bundesgerichtshof hat in einer seiner jüngeren Entscheidungen zu diesem Problemkreis (Beschluss vom 07.07.2009 in 3 StR 132/09) ausgeführt, das Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen" setze voraus, dass der Erfolg der Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution auf die Einflussnahme des Täters zurückzuführen ist, er also den bislang nicht vorhandenen Entschluss der Frauen, der Prostitution nachzugehen, erst hervorruft, oder die Geschädigten von dem von ihnen gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringt (BGH NStZ-RR 2004, 233).
- BGH, 02.09.2020 - 5 StR 245/20
Zwangsprostitution (Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution)
Der Täter muss also einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, der Prostitution nachzugehen, erst hervorrufen oder das Opfer von dem von ihm gefassten Entschluss, die Prostitution aufzugeben oder in geringerem Maße auszuüben, abbringen (vgl. zu § 232 StGB, aF, BGH, Urteil vom 17. März 2004 - 2 StR 474/03, NStZ-RR 2004, 233, 234; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430;… siehe zur Neufassung des § 232a auch BT-Drucks. 18/9095, S. 32 f.: Das Schutzgut der freien sexuellen Selbstbestimmung des Opfers wird beeinträchtigt, wenn der Täter "es zu einer Entscheidung ‚veranlasst', die es ohne sein Dazutun nicht getroffen hätte').
- BGH, 12.02.2019 - 4 StR 374/18
Menschenhandel (Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten)
Die Verwirklichung mehrerer selbstständiger Taten des § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB aF würde voraussetzen, dass die Nebenklägerin die zunächst von ihr aufgenommene Prostitutionstätigkeit zwischenzeitlich beendete oder zumindest aufgeben wollte und sodann vom Angeklagten zu deren erneuter Aufnahme bzw. deren Fortsetzung gebracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 2 StR 571/06, StraFo 2007, 340, 341; Beschlüsse vom 22. Februar 2011 - 4 StR 622/10, juris; vom 7. Juli 2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430;… LK-StGB/Kudlich, 12. Aufl., § 232 Rn. 25). - LG Nürnberg-Fürth, 12.08.2024 - 13 KLs 372 Js 23339/23
Täterschaft sowie Konkurrenzen bei Vergewaltigung, besonders schwerer …
Rn. 201 Da die Angeklagte C. - anders als der Angeklagte B. - die strafschärfenden besonderen persönlichen Merkmale der Gewerbsmäßigkeit und der Bandenmitgliedschaft (§ 232a Abs. 4, § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StGB) in ihrer Person nicht erfüllte, hat sie sich gemäß § 28 Abs. 2 StGB nach dem Grundtatbestand des § 232a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB strafbar gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 07.07.2009 - 3 StR 132/09, StraFo 2009, 429, 430; BGH…, Beschluss vom 04.08.2020 - 3 StR 132/20 -, juris, Rn. 22). - LG Münster, 12.02.2026 - 21 KLs 7/25 Ebenfalls ausreichend war es insoweit, wenn der Täter den Entschluss der Prostitution nachzugehen, beim Opfer hervorruft oder sie davon abbringt, die Prostitution aufzugeben oder nur noch in geringerem Maße auszuüben (BGH 07.07.2009 - Az. 3 StR 132/09).
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