Rechtsprechung
| BGH, 30.08.1978 - 3 StR 132/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Gewährung einer Zahlungserleichterung bei Verhängung von Geldstrafen
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Überbringung des vollständigen Urteils zur Geschäftsstelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 42
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 132/78
Vollständig ist das Urteil nur, wenn es von allen Berufsrichtern unterzeichnet ist (BGHSt 26, 247, 248).Die fehlende Unterschrift eines Berufsrichters kann auch nicht nach Fristablauf nachgeholt werden, weil die einmal eingetretene Fristversäumung nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann (Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77 - abgedruckt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 1978, 186 f, welche Frage der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 26, 247, 248 f noch ausdrücklich offengelassen hatte).
- BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77
Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde - …
Auszug aus BGH, 30.08.1978 - 3 StR 132/78
Die fehlende Unterschrift eines Berufsrichters kann auch nicht nach Fristablauf nachgeholt werden, weil die einmal eingetretene Fristversäumung nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden kann (Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77 - abgedruckt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 1978, 186 f, welche Frage der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 26, 247, 248 f noch ausdrücklich offengelassen hatte).
- BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78
Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen …
Die einmal eingetretene Fristversäumung kann nicht rückwirkend ungeschehen gemacht werden (BGHSt 27, 334, 335; BGH, Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 132/78 -). - OLG Brandenburg, 31.01.2000 - 1 Ss 11/00 Der demnach vorliegende Verstoß gegen § 275 Abs. 1 S. 2 StPO zwingt als absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 7 StPO zur Aufhebung des Urteils zu Gunsten des Revisionsführers - nicht jedoch hinsichtlich der übrigen Mitangeklagten (vgl. BGH- Beschluss vom 30.08.1978 - 3 StR 132/78-) -, ohne dass es eines Eingehens auf die Sachrüge bedarf." .
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