Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestimmung des Erfolgsunwertes bei Diebstahlstaten: Objektiver Verkehrswert der gestohlenen Sache als taugliches Strafzumessungskriterium; Geringwertigkeitsgrenze
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 243 Abs 2 StGB, § 248a StGB
Bestimmung des Erfolgsunwertes bei Diebstahlstaten: Objektiver Verkehrswert der gestohlenen Sache als taugliches Strafzumessungskriterium; Geringwertigkeitsgrenze - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Erfolgsunwert der Diebstahlstaten
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Bestimmung des Erfolgsunwertes bei Diebstahlstaten: Objektiver Verkehrswert der gestohlenen Sache als taugliches Strafzumessungskriterium; Geringwertigkeitsgrenze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Bandendiebstahl, Wert der Beute von Bedeutung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Diebstahl - und der Wert der gestohlenen Sachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 243 Abs. 2 ; StGB § 248
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Erfolgsunwert der Diebstahlstaten
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.11.2016 - 4 KLs 10/16
- BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17
Papierfundstellen
- StV 2019, 105 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.10.1980 - 4 StR 534/80
Vorliegen eines Vermögensschadens bei Hingabe von Geld gegen Erwerb eines …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17
Die Grenze der Geringwertigkeit nach § 243 Abs. 2 und § 248a StGB, in der nach der gesetzlichen Wertung ein erheblich verminderter Erfolgsunwert zum Ausdruck kommt (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 581), richtet sich ebenfalls nach diesem Wert (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - 4 StR 534/80, NStZ 1981, 62, 63; ferner RG, Urteil vom 12. November 1917 - 1 D 437/17, GA 65 [1918], 545, 546; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 1987 - 5 Ss 44/87 - 48/87 I, NJW 1987, 1958). - OLG Düsseldorf, 16.03.1987 - 5 Ss 44/87
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17
Die Grenze der Geringwertigkeit nach § 243 Abs. 2 und § 248a StGB, in der nach der gesetzlichen Wertung ein erheblich verminderter Erfolgsunwert zum Ausdruck kommt (…vgl. Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 581), richtet sich ebenfalls nach diesem Wert (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1980 - 4 StR 534/80, NStZ 1981, 62, 63; ferner RG, Urteil vom 12. November 1917 - 1 D 437/17, GA 65 [1918], 545, 546; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 1987 - 5 Ss 44/87 - 48/87 I, NJW 1987, 1958). - AG Kassel, 12.12.2012 - 282 Ds 2820 Js 13802/12
Die Gegenwertigkeit einer Sache richtet sich nach ihrem objektiv-generalisierend …
Auszug aus BGH, 30.05.2017 - 3 StR 136/17
Auch die im Einzelhandel ausgewiesene Umsatzsteuer ist dabei Bestandteil dieses Preises (s. AG Kassel, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 282 Ds - 2820 Js 13802/12, juris Rn. 35).
- BGH, 29.10.2020 - 1 StR 344/20
Gewerbsmäßiger Betrug (Erzielen tätereigener Vorteile aus der Tat)
Die Umsatzsteuer ist in den Verkehrswert miteinzubeziehen (vgl. BGH…, Urteil vom 29. November 2018 - 3 StR 352/18 Rn. 5; Beschluss vom 30. Mai 2017 - 3 StR 136/17). - BGH, 10.01.2023 - 1 StR 358/22
Strafzumessung (Wert einer entwendeten Sache: ausschließliche Relevanz des …
Hierbei hat sie aber außer Betracht gelassen, dass allein der objektive Verkehrswert der gestohlenen Sache zum Zeitpunkt der Tat ein taugliches Strafzumessungskriterium darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 3 StR 136/17 mwN). - BGH, 29.11.2018 - 3 StR 352/18
Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Diebstahls (objektiver Verkehrswert der …
Bestandteil dieses Verkehrswertes ist aber auch die Umsatzsteuer, weil diese die Geschädigten als landwirtschaftliche Unternehmer im Falle der Veräußerung der Fahrzeuge von einem Käufer vereinnahmen würden (vgl. insoweit zum Diebstahl im Einzelhandel BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 3 StR 136/17, wistra 2017, 437 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".