Rechtsprechung
| BGH, 14.01.1954 - 3 StR 15/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,5541) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- RG, 28.09.1909 - V 548/09
Macht sich derjenige, der durch Einziehung Untreue an Forderungen seines …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 15/53
Das Zurückbehalten des Erlöses ist demgegenüber keine selbständige, neue Straftat, sondern nur Verwertungstat (vgl. RGSt 42, 420). - RG, 20.06.1927 - II 1067/26
1. Können Forderungen des Kommissionärs, die nach § 392 Abs. 2 HGB. im …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 15/53
Wie das Reichsgericht in RGSt 61, 341 (344) entschieden hat, gilt die Strafvorschrift des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsenG auch für den Gelegenheitskommissionär. - RG, 28.03.1930 - I 918/29
1. Zum Begriff des Bevollmächtigten im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. 2. Kann …
Auszug aus BGH, 14.01.1954 - 3 StR 15/53
In diesem Falle würde eine Untreue namentlich vorliegen, wenn er sein Konto über den Betrag hinaus erschöpft hätte, der der Sicherheit entsprach (RGSt 64, 86; BGH 1 StH 236/52 vom 7. Oktober 1952).
- BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57 Sie unterwirft dem § 95 Abs. 1 BörsG ferner den Gelegenheitskommissionär (RGSt 61, 341, 345; BGH 1 StR 677/54 vom 18. Januar 1955; 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954), demnach einen Kaufmann, der nicht eigentlich Kommissionär im Sinne des Handelsrechts Ist (§§ 383, 406 Abs. 1 Satz 2 HGB ).
- BGH, 18.01.1955 - 1 StR 677/54
Rechtsmittel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 61, 341, 344 ff; 62, 31, 33; 63, 251, 255),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (u.a. BGH 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954; 3 StR 715/53 vom 30. September 1954), trifft diese Gesetzesbestimmung nicht nur auf Börsengeschäfte, sondern auch auf den Kommissionär und den kaufmännischen Gelegenheitskommissionär zu und schliesst als Sondervorschrift die Anwendung des § 266 StGB aus. - BGH, 20.01.1959 - 5 StR 507/58
Rechtsmittel
Das ist aber Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 95 Abs. 1 BörsenG (vgl. RG HRR 1930, 2132; BGH 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954, unveröffentlicht).
- BGH, 10.06.1958 - 5 StR 54/58
Verurteilung eines Betreibers einer Kantine wegen Betrugs in Tateinheit mit …
Die Kommissionsuntreue im Sinne des § 95 Abs. 1 Nr. 2 BörsG ist gegenüber dem gesetzlichen Tatbestand des § 266 ein Sondertatbestand; auch der ungetreue Gelegenheitskommissionär fällt unter diese Vorschrift (BGHSt 11, 102, 105; BGH 4 StH 792/53 vom 18. März 1954; 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954;… vgl. Herlan GA 1954, 307). - BGH, 09.05.1956 - 3 StR 30/56
Rechtsmittel
Sie geht der allgemeinen Untreuevorschrift des § 266 StGB vor, und sie gilt auch für den kaufmännischen Gelegenheiltskommissionär (RGSt 61, 341, 344 f; BGH 3 StR 15/53 vom 14. Januar 1954; 3 StR 715/53 vom 30. September 1954). - BGH, 30.09.1954 - 3 StR 715/53
Rechtsmittel
Selbst wenn er in den vorliegenden Fällen nur als kaufmännischer Gelegenheitskommissionär gemäss § 406 Abs. 1 Satz 2 HGB tätig geworden sein sollte, gelten für ihn die Strafbestimmungen des § 95 BörsenG (RGSt 61, 341, 345; BGH vom 14. Januar 1954 - 3 StR 15/53).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.