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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.1989 - 3 StR 151/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11599
BGH, 09.08.1989 - 3 StR 151/89 (https://dejure.org/1989,11599)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1989 - 3 StR 151/89 (https://dejure.org/1989,11599)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1989 - 3 StR 151/89 (https://dejure.org/1989,11599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verstreichen der zwingend vorgeschriebenen Frist für die Fertigstellung des Urteils

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung eines vertypten Milderungsgrundes

  • Wolters Kluwer

    Gesamtbetrachtung von Tat und Täterpersönlichkeit für die Ermittlung eines minder schweren Falles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 151/89
    Nach den insoweit nicht eindeutigen Urteilsgründen spricht viel dafür, daß die Strafkammer bei der Prüfung, ob das von den Angeklagten verabredete Verbrechen des schweren Raubes als minder schwerer Fall (§ 250 Abs. 2 StGB) zu werten sei, nicht alle Umstände herangezogen hat, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen (vgl. die Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit Hinweis auf BGHSt 26, 97, 98).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 151/89
    Die Strafaussprüche können jedenfalls deswegen nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, die Strafkammer habe geprüft, ob das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes, des § 30 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 StGB, die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt (vgl. hierzu die Senatsentscheidung vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, BGHR StGB § 30 I 2 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 23.09.1992 - 2 StR 447/92

    Ablauf der zwingend vorgeschriebenen Frist für die Fertigstellung eines Urteils - …

    Daß der Einhaltung der gesetzlichen Frist ein unabwendbarer Umstand (§ 275 Abs. 1 Satz 4 StPO) entgegengestanden hätte, ist nicht erkennbar (…vgl. auch BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 3; BGH, Beschl. v. 9. August 1989 - 3 StR 151/89).
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