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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2004 - 3 StR 157/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5166
BGH, 16.12.2004 - 3 StR 157/04 (https://dejure.org/2004,5166)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - 3 StR 157/04 (https://dejure.org/2004,5166)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 3 StR 157/04 (https://dejure.org/2004,5166)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 1 Abs. 1 RBerG; § 134 BGB; § 398 BGB; § 153 StPO
    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht; Vermögensschaden); Rechtsberatungsgesetz (Wirksamkeit einer Abtretung zur Geltendmachung im eigenen Namen); Einstellung aus Opportunitätsgründen (überlange Verfahrensdauer; Ermittlungsaufwand)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1383 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 151
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02

    Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung, …

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - 3 StR 157/04
    Diese Vorschrift beruht nicht mehr auf einer dem Grundgesetz entsprechenden Ermächtigung und ist deshalb ihrerseits unwirksam, weil der Gesetzgeber weder von der Möglichkeit einer Aufnahme der vorkonstitutionellen Norm in seinen Willen Gebrauch gemacht, noch eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage erlassen hat (vgl. BVerwG, Urt. vom 16. Juli 2003 - 6 C 27.02).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 447/11

    Unerlaubtes Erbringen von Finanzdienstleistungen (Organisationsdelikt; …

    Sollte in den Fällen II. 4. der Urteilsgründe eine Strafbarkeit nach § 266 StGB nicht zu belegen sein, wird der neue Tatrichter nach einer Wiedereinbeziehung der ausgeschiedenen Teile der Tat Anlass haben zu prüfen, ob eine Strafbarkeit der Angeklagten nach § 263 StGB in Betracht kommt (§ 264 Abs. 1, § 154a Abs. 3 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 3 StR 157/04, NStZ-RR 2005, 151, 152; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2008 - 18 U 49/06

    Rückforderung überzahlter Gebühren für ärztliche Leistungen

    Diese Vorschrift beruht aber, wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, nicht mehr auf einer dem Grundgesetz entsprechenden Ermächtigung und ist deshalb ihrerseits unwirksam, weil der Gesetzgeber weder von der Möglichkeit einer Aufnahme der vorkonstitutionellen Norm in seinen Willen Gebrauch gemacht, noch eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage erlassen hat (BVerwG, NJW 2003, 2767; BGH, NJW 2004, 2515, 2517; NStZ-RR 2005, 151, 152 - 3. Strafsenat - OLG Düsseldorf, VersR 2007, 937).
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