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Rechtsprechung
   BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6238
BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78 (https://dejure.org/1978,6238)
BGH, Entscheidung vom 31.05.1978 - 3 StR 175/78 (https://dejure.org/1978,6238)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 (https://dejure.org/1978,6238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit formelhafter Wendungen bei der Entscheidung über die Höhe einer Gesamtfreiheitsstrafe wegen einzelner kleinerer Einzelstraftaten ohne Berücksichtigung der Möglichkeit einer Strafaussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
    Die notwendige Gesamtwürdigung ist Sache des Tatrichters (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - NJW 1977, 639 = MDR 1977, 414); dessen Entscheidung aber erkennen lassen muß, daß er die dafür rechtlich maßgebenden Grundsätze gesehen hat.

    Nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch für die Beurteilung der Frage, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 1977, a.a.O.) vorliegen, kann es daher von Bedeutung sein, ob und wie sich die Lebensverhältnisse des zur Zeit der lange zurückliegenden Taten erst 21-jährigen Angeklagten inzwischen stabilisiert haben und ob nach seinem Verhalten in den letzten Jahren angenommen werden kann, er werde sich in Zukunft sozialtreu verhalten.

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
    Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der im einzelnen nicht schwerwiegenden Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77 - je mit weiteren Hinweisen).

    Die notwendige Gesamtwürdigung ist Sache des Tatrichters (vgl. BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 13. Januar 1977 - 1 StR 691/76 - NJW 1977, 639 = MDR 1977, 414); dessen Entscheidung aber erkennen lassen muß, daß er die dafür rechtlich maßgebenden Grundsätze gesehen hat.

  • BGH, 13.03.1973 - 1 StR 51/73

    Überprüfung der besonderen Umstände in der Tat bei Bildung einer Gesamtstrafe - …

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
    Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der im einzelnen nicht schwerwiegenden Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77 - je mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil - …

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
    Als besondere Umstände in der Person des Angeklagten dürfen auch solche Umstände herangezogen werden, die nach der Tat eingetreten sind (BGH bei Dallinger MDR 1974, 365; BGH DRiZ 1974, 62).
  • BGH, 04.10.1977 - 1 StR 447/77

    Anforderungen an die Strafaussetzung zur Bewährung bei Untreue

    Auszug aus BGH, 31.05.1978 - 3 StR 175/78
    Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe ist es nicht, daß alle der im einzelnen nicht schwerwiegenden Taten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (vgl. BGHSt 25, 142; BGH NJW 1976, 1413; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 447/77 - je mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Der erkennende Senat sowie der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben aus der Rechtsprechung, wonach im einzelnen nicht schwerwiegende Taten nicht durch besondere Umstände in der Tat geprägt sein müssen, hergeleitet, daß bei einer Mehrzahl von Taten, für die verhältnismäßig geringfügige Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, keine der Taten bes ondere Umstände aufweisen muß (Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78; vgl. auch die Beschlüsse vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - und vom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 58/79

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Berücksichtigung der erheblichen …

    Überdies müssen bei einer aus Einzelfreiheitsstrafen unter einem Jahr gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zwei Jahren die einzelnen, offenbar nicht als besonders schwerwiegend gewerteten strafbaren Handlungen nicht notwendigerweise durch besondere Umstände in der Tat im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB geprägt sein (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - und vom 24. Januar 1979 - 3 StR 523/78 -).
  • BGH, 28.01.1981 - 3 StR 508/80

    Begriff des gefährlichen Werkzeugs - Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen

    Der Senat kann aber nicht unberücksichtigt lassen, daß die Strafkammer andererseits eine Reihe von Milderungsgründen gesehen hat, die zu besonders niedrigen Einzelstrafen geführt haben (zur Strafaussetzung bei niedrigen Einzelstrafen vgl. insbesondere BGHSt 25, 142, 143 [BGH 13.03.1973 - 1 StR 51/73]; BGH NJW 1976, 1413 sowieBeschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 -, vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79 - undvom 3. Juni 1980 - 4 StR 208/80 -, ferner auch denBeschluß vom 16. Juli 1980 - 3 StR 247/80 - sowie zu den für die Strafaussetzung allgemein zu beachtenden Gesichtspunkten dasUrteil vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 351/80 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 551/80

    Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur …

    Nicht nur für die Sozialprognose, sondern auch für die Beurteilung der Frage, ob mildernde Umstände von besonderem Gewicht im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorliegen, kann es daher von Bedeutung sein, ob und wie sich die Lebensverhältnisse des zur Tatzeit noch recht jungen Angeklagten stabilisiert haben (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).
  • BGH, 06.02.1979 - 1 StR 699/78

    Fahrlässiger Vollrausch - Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendlichen und …

    Daß es sich hier um eine erst nach der Tat eingetretene Besonderheit in der Person des Täters handelt, ist für die Anwendung des § 21 Abs. 2 JGG ohne Belang (BGH bei Dallinger MDR 1974, 365; DRiZ 1974, 62; Urteil vom 11. November 1975 - 1 StR 565/75 -, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).
  • BGH, 17.12.1979 - 3 StR 423/79

    Unzureichende Erörterung einer Strafaussetzung zur Bewährung trotz Besonderheiten …

    Das gilt auch dann, wenn die Gesamtstrafe aus Einzelstrafen gebildet sind, die ein Jahr Freiheitsstrafe nicht überschreiten (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78).
  • BGH, 03.06.1980 - 4 StR 208/80

    Rüge zur Versagung von Strafaussetzung zur Bewährung - Besonderheit der …

    Das gilt vor allem, wenn einer Gesamtstrafe ausschließlich verhältnismäßig geringfügige Einzelstrafen unter sechs Monaten (vgl. § 47 StGB) zugrunde liegen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - und vom 17. Dezember 1979 - 3 StR 423/79).
  • BGH, 24.01.1979 - 3 StR 523/78

    Anforderungen an Begründung der Strafaussetzung zur Bewährung

    Danach liegt die Möglichkeit nicht fern, die Strafkammer sei sich der Bedeutung der Tatsache für die Frage der Strafaussetzung nicht bewußt gewesen, daß Voraussetzung für die Aussetzung einer ein Jahr überschreitenden Gesamtstrafe nicht ist, daß alle Einzeltaten durch besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB geprägt sind (BGH, Beschluß vom 31. Mai 1978 - 3 StR 175/78 - unter Hinweis auf BGHSt 25, 142; BGH GA 1978/79 -).
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