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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.01.2008

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7221
BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,7221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (völlig ungeeignetes Beweismittel); Erschöpfung eines Beweisantrags (rechtliches Gehör)

  • openjur.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 707
  • StV 2008, 449
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig …

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere …

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88

    Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 24.06.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH…, Urteil vom 19. März 1991 - 1 StR 99/91, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 10; Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707;… Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 243).
  • BGH, 11.11.2020 - 3 StR 291/20

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags (Alibi; Behauptung ins Blaue …

    Sie schöpft den Inhalt des Antrages nicht aus (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 3 StR 179/08, NStZ 2008, 707;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 244 Rn. 87) und benennt hinsichtlich der Alibibehauptung keinen Ablehnungsgrund nach § 244 Abs. 3 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 2 StPO.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2014 - 2 (6) Ss 442/14

    Berufungseinlegung im Strafverfahren: Wahrung der Schriftform bei Schriftsatz der …

    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, aber nicht zu, wenn er äußere Umstände - vorliegend Bekundungen des Angeklagten gegenüber der Zeugin - bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (BGH NStZ 2008, 707;… Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 244 Rn. 59).
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BGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,35142)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig …

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere …

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237;… BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88

    Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
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