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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9884
BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93 (https://dejure.org/1993,9884)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - 3 StR 181/93 (https://dejure.org/1993,9884)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93 (https://dejure.org/1993,9884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Verurteilung wegen Brandstiftung - Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung, die im Zusammenwirken mit dem jeweils konsumierten Alkohol zum Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit nach § 21 StGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1988 - 4 StR 147/88

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund krankhaften Alkoholsucht als Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9).

    Hat nämlich erst das Hinzutreten des Alkoholeinflusses zur Anwendung des § 21 StGB geführt, kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 3, 6, 9, 13).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27;… BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9).
  • BGH, 16.10.1987 - 4 StR 522/87

    Verurteilung wegen Raubes - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - …

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Die Anwendung des § 63 StGB kommt nur bei Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen ist (BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Zustand 4, 9).
  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer …

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Hat nämlich erst das Hinzutreten des Alkoholeinflusses zur Anwendung des § 21 StGB geführt, kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 3, 6, 9, 13).
  • BGH, 03.02.1987 - 5 StR 4/87

    Annahme von verminderter Schuldfähigkeit bei einer hirnorganischen …

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Hat nämlich erst das Hinzutreten des Alkoholeinflusses zur Anwendung des § 21 StGB geführt, kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 3, 6, 9, 13).
  • BGH, 04.12.1990 - 5 StR 518/90

    Voraussetzung für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 12.05.1993 - 3 StR 181/93
    Hat nämlich erst das Hinzutreten des Alkoholeinflusses zur Anwendung des § 21 StGB geführt, kommt eine Unterbringung nach § 63 StGB nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (BGHR StGB § 63 Zustand 3, 6, 9, 13).
  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 516/93

    Unterbringung: Voraussetzungen - Prognose - krankhafte Alkoholsucht oder …

    Nach ständiger Rechtsprechung ist in Fällen, in denen die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht allein durch einen länger andauernden psychischen Defekt, sondern letztlich durch Alkoholgenuß bewirkt wurde, eine Anordnung nach § 63 StGB dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist (…BGHR StGB § 63 Zustand 12; BGHSt 34, 313, 314; BGH NStZ 1986, 331, 332; BGH, Beschluß vom 12. Mai 1993 - 3 StR 181/93).
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