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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9234
BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98 (https://dejure.org/1998,9234)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 3 StR 182/98 (https://dejure.org/1998,9234)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 3 StR 182/98 (https://dejure.org/1998,9234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Anordnung zum Verfall gemäß § 73 Strafgesetzbuch (StGB) hinsichtlich zum Kauf von Betäubungsmitteln bestimmtem Geld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73, § 74

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98
    Im übrigen hat es auch nicht bedacht, daß nach der Rechtsprechung bei § 73 StGB a.F. das sog. Nettoprinzip zu beachten war, wonach zur Ermittlung des unrechtmäßigen Gewinns von den erzielten Erlösen sämtliche gewinnmindernden Unkosten abzuziehen waren (vgl. BGHSt 31, 145; BGH NStZ 1988, 496).
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98
    Nach § 73 StGB a.F. konnten nur diejenigen Gewinne für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage erfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erzielt worden waren (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]).
  • BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - …

    Auszug aus BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98
    Im übrigen hat es auch nicht bedacht, daß nach der Rechtsprechung bei § 73 StGB a.F. das sog. Nettoprinzip zu beachten war, wonach zur Ermittlung des unrechtmäßigen Gewinns von den erzielten Erlösen sämtliche gewinnmindernden Unkosten abzuziehen waren (vgl. BGHSt 31, 145; BGH NStZ 1988, 496).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02

    Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …

    Zutreffend geht die Revision des Angeklagten davon aus, daß der für einen Verfall in Betracht kommende Vermögensvorteil durch eine angeklagte und festgestellte Tat erlangt sein muß (BGHSt 28, 369; BGH StV 1981, 627; BGH, Beschl. vom 10. Juni 1998 - 3 StR 182/98; BGH, Beschl. vom 17. Mai 1999 - 5 StR 155/99;… W. Schmidt in LK 11. Aufl. § 73 Rdn. 17;… Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 73 Rdn. 6).
  • BGH, 21.11.2017 - 4 StR 208/17

    Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung; Gewichtung des Unrechts- und …

    Zwar hat die Strafkammer bei der Berechnung der vom Angeklagten insgesamt erlangten Mindestbeträge auch das im Fall II.4 der Urteilsgründe für das später sichergestellte Rauschgift gezahlte Kaufgeld von 4.500 Euro berücksichtigt; sie ist daher bei der Bestimmung des Erlangten von einer zu hohen Ausgangssumme (12.200 Euro statt 7.700 Euro) ausgegangen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1998 - 3 StR 182/98).
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