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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23510
BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 3 StR 196/16 (https://dejure.org/2016,23510)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 265 StPO; § 25 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) StGB
    Erfolgreiche Verfahrensrüge bei fehlendem rechtlichen Hinweis (beabsichtigte Verurteilung wegen Allein- anstatt Mittäterschaft; Beruhen bereits bei nicht auszuschließender Möglichkeit einer anderen Verteidigung; besonders schwerer Raub (Feststellungen zum Vorhandensein ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst b StGB, § 265 Abs 1 StPO
    Schwerer Raub: Rechtlicher Hinweis bei Annahme einer anderen Teilnahmeform; Urteilsfeststellungen zur konkreten Todesgefahr

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassener Hinweis auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts; Gerichtliche Änderung der Teilnahmeform (hier: Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft) mit Blick auf die unverändert zugelassene Anklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlender rechtlicher Hinweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwerer Raub - Schläge gegen den Kopf und die Frage des Vorsatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Angeklagt als Mittäter - verurteilt als Alleintäter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 778 (Ls.)
  • StV 2017, 799
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19;… Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64;… Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3;… vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3;… vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (…BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2; vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 07.09.1977 - 3 StR 299/77

    Revisionserfolg wegen Formfehler des Gerichts - Unterlassen auf den Hinweis der …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    Will das Gericht im Urteil von einer anderen Teilnahmeform ausgehen als die unverändert zugelassene Anklage, so muss es den Angeklagten gemäß § 265 Abs. 1 StPO zuvor darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, seine Verteidigung darauf einzurichten; das gilt auch bei einer Verurteilung wegen Alleintäterschaft statt Mittäterschaft (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1957 - 1 StR 318/57, BGHSt 11, 18, 19; Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 1;… vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5; vom 17. Mai 1990 - 1 StR 157/90, NStZ 1990, 449; Urteil vom 24. Oktober 1995 - 1 StR 474/95, StV 1997, 64;… Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 2 StR 438/00, juris Rn. 3;… vom 14. Oktober 2008 - 4 StR 260/08, juris Rn. 8;… vom 22. März 2012 - 4 StR 651/11, juris Rn. 3;… vom 30. Juli 2013 - 2 StR 150/13, juris Rn. 1).

    Abgesehen davon, dass der Anklagevorwurf - wie sich aus dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen ergibt - außerdem auf der Annahme gründete, dass A. dem Angeklagten während der Tatausführung telefonisch Anweisungen erteilte, kommt es für die Beruhensfrage nicht darauf an, ob die Möglichkeit einer anderen Verteidigung nahe liegt; es genügt vielmehr, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGH, Beschlüsse vom 7. September 1977 - 3 StR 299/77, juris Rn. 2;… vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5); das ist hier der Fall.

  • BGH, 23.07.2004 - 2 StR 101/04

    Schwere räuberische Erpressung (Gefahr des Todes; Vorsatz); Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 14.06.2016 - 3 StR 196/16
    § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz des Täters in Bezug auf den Eintritt der konkreten Gefahr des Todes voraus (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 2 StR 101/04, NStZ 2005, 156, 157).
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