Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 55 StGB; § 67 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Angaben zum Vollstreckungsstand einbezogener Entscheidungen); Anordnung zur Reihenfolge der Vollstreckung bei Verhängung mehrerer Freiheitsstrafen; Verschlechterungsverbot (Zulässigkeit der Einbeziehung einer ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 55 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 67 Abs. 2 StGB, § 67 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 358 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 20.12.2024 - 12 KLs 2020 Js 38069/24
- BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BGH, 07.12.2016 - 1 StR 358/16
Nachträgliches Zusammentreffen von Einzelfreiheitsstrafe und Einzelgeldstrafe …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Denn die (Gesamt-)Freiheitsstrafe ist im Verhältnis zur Geldstrafe als das schwerere Übel anzusehen, weil der Angeklagte durch die zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führende Einbeziehung einer Geldstrafe regelmäßig gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung erleidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, juris Rn. 10; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 331 Rn. 4;… MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl., § 331 Rn. 42).In diesem Fall könnte die Verhängung einer erhöhten Gesamtfreiheitsstrafe den Angeklagten ausnahmenweise besserstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 13. März 2003 - 1 AR 224/03 - 5 Ws 90/03, NJW 2003, 2468, 2470).
- BGH, 06.02.2025 - 1 StR 5/25
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Rn. 8 c) Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Zeitpunkt der dem Strafbefehl des Amtsgerichts Altenkirchen zugrundeliegenden Tat sind darüber hinaus widersprüchlich und deshalb aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2025 - 1 StR 5/25, juris Rn. 7; vom 6. März 2024 - 3 StR 429/23, NStZ-RR 2024, 273, 274).Rn. 17 Die insoweit zugehörigen Feststellungen sind aufzuheben, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2025 - 1 StR 5/25, juris Rn. 7; vom 6. März 2024 - 3 StR 429/23, NStZ-RR 2024, 273, 274).
- BGH, 06.03.2024 - 3 StR 429/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Rn. 8 c) Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen zum Zeitpunkt der dem Strafbefehl des Amtsgerichts Altenkirchen zugrundeliegenden Tat sind darüber hinaus widersprüchlich und deshalb aufzuheben (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2025 - 1 StR 5/25, juris Rn. 7; vom 6. März 2024 - 3 StR 429/23, NStZ-RR 2024, 273, 274).Rn. 17 Die insoweit zugehörigen Feststellungen sind aufzuheben, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2025 - 1 StR 5/25, juris Rn. 7; vom 6. März 2024 - 3 StR 429/23, NStZ-RR 2024, 273, 274).
- BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17
Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Rn. 26 Allerdings bedarf die Frage, wann eine Verschlechterung in diesem Sinne vorliegt, einer ganzheitlichen Betrachtung, die Ausnahmen von diesem Grundsatz zulässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, 353;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 331 Rn. 4). - BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Denn die (Gesamt-)Freiheitsstrafe ist im Verhältnis zur Geldstrafe als das schwerere Übel anzusehen, weil der Angeklagte durch die zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe führende Einbeziehung einer Geldstrafe regelmäßig gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung erleidet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, juris Rn. 10; vom 11. Februar 1988 - 4 StR 516/87, BGHSt 35, 208, 212;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 331 Rn. 4;… MüKoStPO/Quentin, 2. Aufl., § 331 Rn. 42). - BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22
Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Rn. 19 6. Bei der dem neuen Tatgericht obliegenden Gesamtstrafenbildung wird auf den Vollstreckungsstand zum Zeitpunkt der Verkündung des angefochtenen Urteils, mithin den 20. Dezember 2024, abzustellen sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24, juris Rn. 6; vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, juris Rn. 19). - BGH, 07.07.2021 - 2 StR 20/21
Konkurrenzen (Abgrenzung Tateinheit und Tatmehrheit: gesonderte Prüfung bei jedem …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
der Urteilsgründe steht das tatbezogene Verschlechterungsverbot nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2021 - 2 StR 20/21, juris Rn. 5). - BGH, 24.06.2014 - 1 StR 162/14
Vorwegvollzug (Berechnung der vorweg zu vollziehenden Haftstrafe bei Bildung …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Auch wenn infolge der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei Gesamtfreiheitsstrafen gebildet werden müssen, ist die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden, so dass die Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB für beide Strafen nicht getrennt, sondern einheitlich gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368, 369;… vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1 Rn. 5). - BGH, 19.01.2010 - 3 StR 499/09
Gesamtstrafenbildung (Zäsur; Bildung zweier Gesamtstrafen); Vorwegvollzug …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
Auch wenn infolge der Zäsurwirkung einer Vorverurteilung zwei Gesamtfreiheitsstrafen gebildet werden müssen, ist die Vorschrift über die Reihenfolge der Vollstreckung (§ 67 StGB) auf beide Strafen anzuwenden, so dass die Sollvorschrift des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB für beide Strafen nicht getrennt, sondern einheitlich gilt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - 1 StR 162/14, NStZ-RR 2014, 368, 369; vom 19. Januar 2010 - 3 StR 499/09, BGHR StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 Berechnung 1 Rn. 5). - KG, 13.03.2003 - 5 Ws 90/03
Rechtsfolgen nachträglicher Gesamtstrafenbildung: Neubeginn und Neufestsetzung …
Auszug aus BGH, 08.07.2025 - 3 StR 207/25
In diesem Fall könnte die Verhängung einer erhöhten Gesamtfreiheitsstrafe den Angeklagten ausnahmenweise besserstellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 358/16, juris Rn. 11; KG, Beschluss vom 13. März 2003 - 1 AR 224/03 - 5 Ws 90/03, NJW 2003, 2468, 2470). - BGH, 26.06.2024 - 3 StR 177/24
Rechtsfehlerhafte Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer …
- BGH, 31.08.1960 - 2 StR 406/60
Festlegung einer neuen Gesamtstrafenbildung auf Grund der Revision des …
- BGH, 21.11.2007 - 2 StR 480/07
Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung)
- BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25 Rn. 10 Die neu festzusetzenden Gesamtfreiheitsstrafen dürfen unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nur so bemessen werden, dass sie - entsprechend der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, 353; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 3 StR 207/25) - zusammen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten nicht übersteigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11 Rn. 16; vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21;… vom 27. September 2023 - 4 StR 330/23 Rn. 10; vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24;… vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25 Rn. 20).
- BGH, 25.11.2025 - 3 StR 395/25 Rn. 11 d) Der Einziehungsausspruch ist daher mit den zugehörigen Feststellungen aufzuheben, um dem Tatgericht widerspruchsfreie neue Feststellungen zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 3 StR 207/25, juris Rn.16 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".