Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2012 - 3 StR 209/12 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 18 Abs. 2 JGG
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungszecks trotz Verhängung wegen Schwere der Schuld) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Jugendstrafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Bemessung der Jugendstrafe bei festgestellter Schwere der Schuld
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 Alt 2 JGG, § 18 Abs 2 JGG, § 255 StGB
Jugendstrafverfahren wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung: Bemessung der Jugendstrafe bei festgestellter Schwere der Schuld - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten unbedingten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2 Alt. 2; JGG § 18 Abs. 2
Erforderlichkeit einer Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten unbedingten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rostock, 24.01.2012 - 12 KLs 124/11
- BGH, 02.08.2012 - 3 StR 209/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 287
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12
Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte; …
Auszug aus BGH, 02.08.2012 - 3 StR 209/12
Daran fehlt es ebenso wie an der unter den gegebenen Umständen gebotenen Abwägung zwischen dem Tatunrecht und den Folgen der Verbüßung der verhängten unbedingten Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 3 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 186 mwN).
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …
In späteren Entscheidungen, die indes jeweils (schwere) Gewaltdelikte betrafen, hat er trotz Rechtsfehlern bei der Begründung von Erziehungsmängeln oder ungenügend begründetem Erziehungsbedarf die Verhängung von Jugendstrafe dem Grunde nach nicht beanstandet und Bedenken nur gegen die Bemessung der Jugendstrafe erhoben (BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2009 - 3 StR 404/09, NStZ-RR 2010, 56, 57; vom 27. September 2011 - 3 StR 259/11, NStZ-RR 2011, 385, 386; vom 2. August 2012 - 3 StR 209/12; NStZ 2013, 287).
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