Rechtsprechung
| BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 302 StPO; § 257c StPO; § 274 StPO
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeitsvoraussetzungen; prozessuale Handlungsfähigkeit; vom Gericht zu verantwortende unzulässige Einwirkung; Täuschung; durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum; Gefühl der nichtrechtlichen Verpflichtung); Verständigung (Zeitpunkt; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verlust des Rechtsmittels durch wirksamen Rechtsmittelverzicht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 257c StPO, § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 274 S 1 StPO, § 274 S 2 StPO, § 302 Abs 1 S 2 StPO
Verlust des Rechtsmittels durch wirksamen Rechtsmittelverzicht - IWW
§ 349 Abs. 1 StPO, § 35a StPO, § 273 Abs. 3 Satz 3 StPO, § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 257c StPO, § 274 Satz 1 StPO, § 274 Satz 2 StPO, § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO, § 136a StPO
- Wolters Kluwer
Wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Abgrenzung zur Verständigung im Sinne des § 257c StPO; Außervollzugsetzung des Haftbefehls als fragliche Gegenleistung für den ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamer Verzicht auf Rechtsmittel; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Abgrenzung zur Verständigung im Sinne des § 257c StPO ; Außervollzugsetzung des Haftbefehls als fragliche Gegenleistung für den ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Rechtsmittel: Rechtsmittelverzicht - Unwirksamer Verzicht wegen vorangegangener Verständigung?
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 17.12.2018 - 2 KLs 3/18
- BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 318
- StV 2019, 812 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 24.08.2016 - 1 StR 301/16
Rechtsmittelverzicht (Wirksamkeit: Voraussetzungen der prozessualen …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Der Angeklagte hat wirksam auf Rechtsmittel verzichtet (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO); dieser Verzicht führt zum Verlust des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92 mwN).In Betracht kommt die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung namentlich dann, wenn der Angeklagte prozessual handlungsunfähig war und deshalb den Bedeutungsgehalt des Rechtsmittelverzichts verkannt haben könnte (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92) oder wenn er die Verzichtserklärung irrtumsbedingt aufgrund einer dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zuzurechnenden Täuschung abgegeben hat (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93).
Diese Fähigkeit wird erst durch schwerwiegende psychische oder körperliche Beeinträchtigungen aufgehoben (vgl. zu allem BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92 mwN).
Ein durch den Verteidiger hervorgerufener Irrtum würde indes nicht zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93 mwN).
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nach wirksamem Rechtsmittelverzicht nicht statt (BGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 1 StR 301/16, NStZ-RR 2017, 92, 93 mwN).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98
Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
(b) Auch ein sonstiger Grund, aus dem der als Prozesserklärung grundsätzlich unwiderrufliche und unanfechtbare (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 53 mwN) Rechtsmittelverzicht ausnahmsweise unwirksam sein könnte, ist nicht ersichtlich.Darüber hinaus kann der Rechtsmittelverzicht auch aufgrund der Art und Weise seines Zustandekommens unwirksam sein, insbesondere dann, wenn er auf einer vom Gericht zu verantwortenden unzulässigen Einwirkung mit solchen Beeinflussungsmitteln beruht, die nicht von § 136a StPO verboten sind (BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 53).
Ein derartiges - wenngleich psychologisch nachvollziehbares - Entscheidungsverhalten würde keinen rechtlich bedeutsamen Willensmangel begründen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55 mwN).
Entsprechendes gilt, wenn das Gericht durch einseitige Absprachen mit einzelnen Verfahrensbeteiligten außerhalb der Hauptverhandlung auf eine Verzichtserklärung des Angeklagten hinwirkt und dabei dessen geordnete und effektive Verteidigung vereitelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 1999 - 5 StR 714/98, BGHSt 45, 51, 55 ff.).
- BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18
Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Da der Revisionsverteidiger des Angeklagten die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts in Zweifel gezogen hat, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen; insoweit gilt Gleiches wie bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 61/18, NStZ-RR 2018, 290, 291).
- BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10
Verständigungsgesetz
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Weiter kommt eine Verständigung gemäß § 257c StPO als eine ihrer Natur nach das Schuldprinzip sowie den Aufklärungsgrundsatz betreffende Regelung (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, NJW 2013, 1058 Rn. 102 ff.) nur bis zum Schluss der Beweisaufnahme in Betracht (…KK/Moldenhauer/Wenske, StPO, 8. Aufl., § 257c Rn. 10;… BeckOK StPO/Eschelbach, § 257c Rn. 29), jedenfalls nicht mehr nach der Urteilsverkündung. - BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Eine derartige Einwirkung kommt etwa dann in Betracht, wenn dem Angeklagten vom Gericht eine Erklärung über seinen Rechtsmittelverzicht abverlangt wird, ohne ihm zunächst Gelegenheit zu geben, sich dazu erst nach einer Beratung mit seinem Verteidiger zu äußern, der Rechtsmittelverzicht mithin praktisch unter Umgehung oder Ausschaltung des Verteidigers erwirkt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 1963 - 1 StR 301/63, BGHSt 19, 101, 104). - BGH, 29.09.2010 - 2 StR 371/10
Mangelnde Beweiskraft des zu einer etwaigen Verständigung schweigenden Protokolls …
Auszug aus BGH, 24.07.2019 - 3 StR 214/19
Diese Feststellung zählt zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO und nimmt an der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls teil (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2010 - 2 StR 371/10, BGHSt 56, 3 Rn. 4).
- OLG Hamm, 16.02.2021 - 5 RVs 3/21
Revision trotz Rechtsmittelverzicht; Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts …
Rn. 10 Nach ständiger Rechsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelverzicht wegen der Art und Weise seines Zustandekommens unwirksam, wenn er auf einer vom Gericht zu verantwortenden unzulässigen Einwirkung mit solchen Beeinflussungsmitteln beruht, die nicht von § 136a StPO verboten sind (BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19 -, Rn. 22 - 23, juris; BGH, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris).Eine derartige Einwirkung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn dem Angeklagten vom Gericht eine Erklärung über den Rechtsmittelverzicht abverlangt wird, ohne ihm zunächst Gelegenheit zu geben, sich dazu erst nach einer Beratung mit seinem Verteidiger zu äußern, der Rechtsmittelverzicht mithin praktisch unter Umgehung oder Ausschaltung des Verteidigers erwirkt wird (BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19 -, Rn. 30 - 31, juris; BGH, Urteil vom 17.09.1963 - 1 StR 301/63, juris).
- BayObLG, 02.12.2020 - 202 StRR 105/20
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts - Teilhabe des protokollierten …
Rn. 6 b) Der Rechtsmittelverzicht kann als Prozesshandlung nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19 = NStZ-RR 2019, 318 = StraFo 2019, 508).Diese Feststellung zählt zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO und nimmt an der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls teil (BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19 a.a.O.).
- BGH, 12.05.2026 - 3 StR 86/26 Ein - wie hier - wirksamer Verzicht auf das Rechtsmittel führt zu dessen Verlust (st. Rspr.; etwa Senat, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 3 StR 214/19, Rn. 2 mwN, juris).
- OLG Zweibrücken, 29.07.2025 - 1 ORbs 2 SsBs 13/25
Rechtsmittelverzicht und Unwiderruflichkeit der Rücknahme
Weder bestehen Zweifel an der prozessualen Handlungsfähigkeit noch sind Umstände gegeben, aufgrund derer der Irrtum ausnahmsweise beachtlich sein könnte, wie beispielsweise bei einem aufgrund Täuschung hervorgerufenen Irrtums, einer unrichtigen Belehrung durch das Gericht, unzulässiger Willensbeeinflussung oder schwerwiegender Willensmängel (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 24.08.2016 - 1 StR 301/16, juris, Rn. 9 ff.; BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19, juris, Rn. 23 ff.; BGH…, Beschluss vom 29.11.1983 - 4 StR 681/83, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 15.10.1981 - 1 StR 646/81, BeckRS 1981, 108353, Rn. 1; BGH…, Beschluss vom 25.04.2001 - 5 StR 53/01, juris, Rn. 5; BGH…, Urteil vom 21.04.1999 - 5 StR 714/98, juris, Rn. 37; BGH…, Beschluss vom 05.12.2001 - 1 StR 482/01, juris, Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 22.08.2012 - 1 StR 170/12, juris, Rn. 13 f.; BGH…, Beschluss vom 08.10.2015 - 2 StR 103/15, juris, Rn. 7; OLG Hamm…, Beschluss vom 29.08.1979 - 6 Ss OWi 2049/79, juris, Rn. 17; KG…, Beschluss vom 20.01.1999 - 1 AR 1551/98 - 4 Ws 303/98, juris, Rn. 3; OLG Hamm…, Beschluss vom 07.02.1977 - 4 Ws 427/76, juris, Rn. 2; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 13.07.1981 - 2 Ws 334/81, in: NStZ 1982, S. 521, beck-online; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 05.05.1993 - 3 Ws 253/93, in: NStZ 1993, S. 507, beck-online). - BGH, 13.11.2024 - 1 StR 432/24
Rechtsmittelverzicht
Da der Verteidiger des Angeklagten die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts in Zweifel gezogen hat, ist die eingetretene Rechtsfolge durch deklaratorischen Beschluss festzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 3 StR 214/19 Rn. 33 mN). - OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 1 Ws 361/20
Definition einer Verständigung über Strafmaßhöhe
Ein dennoch eingelegtes Rechtsmittel - hier die Berufung - ist sodann unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019, Az. 3 StR 214/19 in NStZ-RR 219, 318). - BayObLG, 13.08.2024 - 204 StRR 319/24
Berufungsbeschränkung, Rechtsfolgenausspruch, Bayerisches Oberstes Landesgericht, …
Diese Feststellungen zählen zu den wesentlichen Förmlichkeiten im Sinne des § 274 Satz 1 StPO und nehmen an der Beweiskraft des Sitzungsprotokolls teil (BGH, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 StR 214/19 -, juris Rn. 20; BayObLG, Beschluss vom 02.12.2020 - 202 StRR 105/20 -, juris Rn 8).
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