Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.06.1952 - 1 StR 837/51
Flugzeugwart - § 239, § 25 Abs. 1 StGB, Freiheitsberaubung in mittelbarer …
Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63
Daß eine Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft durch eine bewußt falsche Anzeige begangen werden kann, hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung BGHSt 3, 4 ausgesprochen.Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57];… BGH GA 1958, 304).
- BGH, 02.06.1954 - 6 StR 47/54
Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63
Nach der vom Landgericht angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGHSt 6, 166 kann die Gefahr einer Verfolgung aus politischen Gründen "vorliegen, auch wenn die Tat, deren jemand verdächtigt wird, nach Strafgesetzen, wie sie in einem Rechtsstaat gelten, verfolgbar ist.In BGHSt 6, 166 handelte es sich um Verdächtigung der "Spionage und Sabotage".
- BGH, 10.07.1957 - 2 StR 219/57
Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63
Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57];… BGH GA 1958, 304). - BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63
Auch im vorliegenden Fall hat die Angeklagte den Verdacht der Spionage geäußert, also eines Verbrechens, das "eine politische Deutung und Auswertung zuläßt", weil die Gefahr besteht, daß unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht sühnen zu wollen, in Wahrheit oder jedenfalls vornehmlich politische Ziele verfolgt werden (BGHSt 6, 167). - BGH, 26.06.1957 - 2 StR 182/57
Auszug aus BGH, 10.06.1963 - 3 StR 22/63
Da der Versuch des Vergehens der einfachen Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB nicht strafbar ist (§ 43 Abs. 2 StGB), müßte die Angeklagte die Merkmale des Verbrechens der schweren Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 2 StGB, insbesondere also eine Freiheitsentziehung von mehr als 1 Woche, in der Begehungsform des Versuchs verwirklicht haben (BGHSt 3, 4; 10, 306 [BGH 26.06.1957 - 2 StR 182/57];… BGH GA 1958, 304).
- BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85
Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR
Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, daß wegen eines hier in Betracht kommenden Verstoßes gegen das Devisengesetz allgemein oder in den gegebenen Fällen mit einer strafrechtlichen Verfolgung gerechnet werden müßte, - mit der unter dem Deckmantel, kriminelles Unrecht zu sühnen, vornehmlich politische Zwecke verfolgt würden (vgl. BGHSt 6, 166; BGH, Urteile vom 15. November 1960 - 3 StR 42/60 und vom 10. Juni 1963 - 3 StR 22/63).
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