Rechtsprechung
| BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 21 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verminderte Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Drogenabhängigkeit - Seelische Störung - Seelische Abartigkeit - Persönlichkeitsstörung - Hemmschwelle - Steuerungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20, § 21
Schuldminderung bei Drogenabhängigkeit - Entscheidung über § 21 StGB durch den Richter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2001, 82
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Täters gestellt werden müssen (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395). - BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95
Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel - …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Folgen ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveränderung geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt hat (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m.w.Nachw.). - BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98
Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden …
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Dies zu beurteilen und zu entscheiden ist Sache des Richters, der allenfalls zur Beurteilung der Vorfrage nach den medizinisch - psychiatrischen Anknüpfungstatsachen sachverständiger Hilfe bedarf (BGHR StGB § 21 Erheblichkeit 2 m.w.Nachw.). - BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 23.08.2000 - 3 StR 224/00
Die rechtliche Erheblichkeit der Verminderung des Hemmungsvermögens hängt entscheidend von den Ansprüchen ab, die durch die Rechtsordnung an das Wohlverhalten eines in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigten Täters gestellt werden müssen (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 1999, 395).
- BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12
Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten …
Schwere Entzugserscheinungen können die Steuerungsfähigkeit bei Beschaffungsdelikten nur in seltenen Ausnahmefällen, z.B. in Kombination mit Persönlichkeitsveränderungen, aufheben (BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00; vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01, V.1.). - OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 7 StS 1/15
Strafverfahren gegen Mustafa C. und Sebastian B.: Verurteilung wegen …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können der Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln nur ausnahmsweise eine erheblich verminderte Schuld begründen, wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter durch starke Entzugserscheinungen oder aus Angst hiervor dazugetrieben wird, sich durch eine Straftat Drogen zu verschaffen, oder wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Drogenrauschs begeht (vgl. nur BGH, Urteile vom 23. August 2000 - 3 StR 224/00, NStZ 2001, 82 f.; vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 f.). - BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 1970/01
Verfassungsbeschwerde - Strafprozessrecht - Persönlichkeitsstörung - …
- LG Kleve, 11.01.2021 - 120 KLs 37/20
Nicht geringe Menge, Opium, Rauchopium
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11
Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer …
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - LG Kleve, 22.02.2021 - 120 KLs 31/20
Polizeiflucht
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - LG Kleve, 03.04.2019 - 110 KLs 23/18 Rn. 240 Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82; 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
- LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10
Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht …
Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB. - LG Hildesheim, 08.07.2009 - 12 Ks 17 Js 4517/07
Strafvollstreckung: Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in …
Die Frage, ob die Heroinabhängigkeit einer Person zu einer Einschränkung oder gar Aufhebung seiner Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe, sei unter vier Aspekten zu diskutieren (vgl. insofern auch BGH , NStZ 2001, 82 ; BGH , NStZ 2001, 83 ; BGH , NStZ 1999, 448 ). - LG Cottbus, 19.06.2020 - 24 KLs 8/20 Dies ist in Fällen der Betäubungsmittelabhängigkeit nur dann anzunehmen, wenn langjähriger Betäubungsmittelgebrauch zu schweren Persönlichkeitsveränderungen geführt hat, das Delikt während eines aktuellen schweren Rauschzustands verübt worden ist, der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen gelitten hat und durch diese dazu getrieben wurde, sich mittels Straftaten Drogen zu verschaffen oder infolge von Angst vor Entzugserscheinungen, die er früher schon einmal als äußerst unangenehm erlebt hat, seine Hemmschwelle erheblich herabgesetzt ist, sich mittels Straftaten Geld für Drogen zu verschaffen (vgl. BGH NStZ 2001, 82).
- LG Kleve, 13.02.2019 - 120 KLs 38/18
Motorradclubs "La Familia"
- LG Kleve, 04.04.2018 - 223 KLs 29/17
- LG Kleve, 11.08.2017 - 120 KLs 22/17
Erfolgsaussicht, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, schweigender …
- LG Kleve, 27.03.2023 - 140 Ks 6/22
Erfolgsaussichten einer Therapie in der Entziehungsanstalt, Sprachkenntnisse
- BayObLG, 25.11.2003 - 4St RR 131/03
Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs, Erwerb zum …
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