Rechtsprechung
| BGH, 02.08.2011 - 3 StR 225/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 15 StGB; § 64 StGB
Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche Gewalthandlungen); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrenprognose; Gefährlichkeit; minimale strafrechtliche Vorbelastung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den hinreichenden Nachweis eines direkten Tötungsvorsatzes beim Stich in Körperregionen mit lebenswichtigen Organen; Kriterien für die Notwendigkeit der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Verübung einer Gewalttat
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64; StGB § 212 Abs. 1
Anforderungen an den hinreichenden Nachweis eines direkten Tötungsvorsatzes beim Stich in Körperregionen mit lebenswichtigen Organen; Kriterien für die Notwendigkeit der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Verübung einer Gewalttat - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 225/11
Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der Schluss auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz nahe liegt, doch ist dieser nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden Tatumstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die dieses Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55 mwN).
- BGH, 27.10.2011 - 3 StR 351/11
Totschlag; Tötungsvorsatz (lückenhafte Beweiswürdigung; besonders gefährliche …
Rechtsfehlerfrei ist ein solcher Schluss jedoch nur dann, wenn der Tatrichter auch alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbezieht, die dieses Ergebnis in Frage stellen können; dies gilt insbesondere bei der Annahme direkten Tötungsvorsatzes (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 225/11). - BGH, 28.02.2012 - 3 StR 17/12
Beweiswürdigung (Anforderungen bei Annahme von Tötungsvorsatz)
Der Schluss von der Gefährlichkeit der Tatausführung auf den Tötungsvorsatz ist nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden subjektiven und objektiven Umstände in seine Erwägungen einbezieht, die dieses Ergebnis in Frage stellen können; dies gilt insbesondere bei der Annahme von direktem Tötungsvorsatz (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 225/11, juris Rn. 5;… Beschluss vom 27. Oktober 2011 - 3 StR 351/11, juris Rn. 5).
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