Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 32 StGB; § 16 Abs. 1 StGB; § 261 StPO
Notwehr (objektive Notwehrlage); Putativnotwehr; umgekehrter Tatbestandsirrtum; Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Einlassung des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
-
- Wolters Kluwer
Objektive Notwehrlage beim äußeren Anschein eines Angriffs; Anforderungen an die Bewertung der Einlassung des Angeklagten; Vorliegen einer (Putativ-) Notwehrlage bei erkennbarem Aufgeben eines zunächst befürchteten lebensgefährlichen Angriffs; Erfordernis der Gesamtschau ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
- BGH, 15.12.2004 - 3 StR 226/04
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2005, 45
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95
Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).Denn Belastungsindizien, die für sich genommen nicht geeignet sind, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen, können doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die Überzeugung eines bestimmten, von der Einlassung abweichenden Geschehensablaufs vermitteln (vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2000, 86).
- BGH, 15.05.1979 - 1 StR 74/79
Schlafzimmereindringling - §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
In diesem Fall hätte J. den vom Angeklagten zunächst befürchteten lebensgefährlichen Angriff erkennbar aufgegeben, so daß zum Zeitpunkt der Schußabgabe keine (Putativ-) Notwehrlage mehr bestanden hätte (vgl. BGH NJW 1979, 2053;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 32 Rdn. 16). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86
Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34;… BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48).
- BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
Vielmehr muß er sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (vgl. BGHSt 34, 29, 34;… BGHR StPO § 261 Einlassung 6; Überzeugungsbildung 29; BGH NStZ 2002, 48). - BGH, 21.10.1999 - 4 StR 376/99
(Schwerer) Menschenhandel; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; Zweifelsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
Denn Belastungsindizien, die für sich genommen nicht geeignet sind, die Einlassung des Angeklagten zu widerlegen, können doch in ihrer Gesamtheit dem Gericht die Überzeugung eines bestimmten, von der Einlassung abweichenden Geschehensablaufs vermitteln (…vgl. BGHR StPO § 261 Einlassung 6 und Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2000, 86). - BGH, 01.12.1987 - 1 StR 582/87
Grenzen der Verteidigung gegen einen schuldhaft provozierten Angriff - Zulässige …
Auszug aus BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
Rn. 10 Die Urteilsgründe belegen nicht, daß der Angeklagte bei der Schußabgabe - dem entscheidenden Zeitpunkt (vgl. BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 2) - irrig von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff des R. auf sein Leben ausging und die lebensgefährlichen Schüsse zur Abwehr des Angriffs als letztes Mittel der Verteidigung für erforderlich und geboten hielt.
- OLG Stuttgart, 18.03.2013 - 1 Ss 661/12
Alkoholverbot für Fahranfänger: Frage des Verstoßes bei einer …
Insbesondere darf er bei der Prüfung der Glaubhaftigkeit und Schlüssigkeit der Einlassung des Betroffenen Indizien, die auf einen von der Einlassung abweichenden Geschehensablauf hinweisen, nicht unerörtert lassen (BGH NStZ-RR 2005, 45). - BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19
Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven …
Vielmehr muss es sich seine Überzeugung von deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit auf Grund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 226/04, NStZ-RR 2005, 45, 46). - BGH, 06.07.2022 - 2 StR 50/21
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (abstraktes …
Der Tatrichter hat sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (vgl. Senat…, Urteil vom 16. August 1995 - 2 StR 94/95, BGHR StPO § 261 Einlassung 6; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2004 - 3 StR 226/04, NStZ-RR 2005, 45, 46). - OLG Hamm, 22.04.2008 - 5 Ss 127/08
Beweiswürdigung; Zweifelssatz; Anforderungen; Urteilshründe; Lücke
Der Zweifelssatz bedeutet nicht, dass das Gericht von der dem Angeklagten günstigsten Fallgestaltung auch dann ausgehen muss, wenn hierfür keine zureichenden Anhaltspunkte bestehen (… Meyer-Goßner, StPO, 50, Aufl., § 261 Rdnr. 26 m.w.N., BGH NStZ 2002, 48, NStZ-RR 2005, 147); vielmehr muss sich das Tatgericht seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit aufgrund des gesamten Ergebnisses der Beweisaufnahme bilden (BGH NStZ-RR 2005, 45).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2004 - 3 StR 226/04 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
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§ 346 StPO
Unzulässige Revision des Nebenklägers; Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts - openjur.de
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StPO § 346 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung eines Antrags der Nebenklage auf Entscheidung des Revisionsgerichts
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Verfahrensgang
- BGH, 21.10.2004 - 3 StR 226/04
- BGH, 15.12.2004 - 3 StR 226/04 (1)
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