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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35040
BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,35040)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2023 - 3 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,35040)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23 (https://dejure.org/2023,35040)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; 21 StGB; 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Auswirkung des Defekts auf die Tatbegehung; Gefährlichkeitsprognose); Einsichts- und Steuerungsfähigkeit (Differenzierung; Prüfungsreihenfolge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anforderung an Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anforderung an Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung der Einsichtsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung der Einsichtsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Vorwerfbares Fehlen der Unrechtseinsicht des Täters als Folge der Einschränkung der Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Anforderung an Urteilsbegründung bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 9
  • StV 2024, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat vielmehr darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 14).

    Eine aufgehobene oder erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht der Tat einsah oder zumindest einsehen konnte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. September 1986 - 4 StR 470/86, BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1;… vom 28. August 2012 - 3 StR 304/12, juris Rn. 6; vom 13. August 2013 - 2 StR 128/13, NStZ-RR 2013, 368, 369; vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 14).

    Die Anwendung des § 21 StGB kann grundsätzlich nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH…, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 mwN; Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 16).

  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575 Rn. 7;… vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2, Rn. 10; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).

    Sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; siehe auch BT-Drucks. 18/7244 S. 23).

  • BGH, 21.04.2005 - 2 StR 124/05

    Verminderte Schuldfähigkeit (Unrechtseinsicht; Vermeidbarkeit; …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat vielmehr darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6;… vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 14).

    Soweit das Landgericht pauschal angenommen hat, es liege eine verminderte Einsicht vor, ist ihm aus dem Blick geraten, dass es eine eingeschränkte oder verminderte Unrechtseinsicht nicht gibt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, juris Rn. 4;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 21 Rn. 3).

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575 Rn. 7; vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2, Rn. 10; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 181/15

    Verhältnis von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Prüfung der …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so ist seine Schuld gleichwohl nicht gemindert und § 21 StGB nicht anwendbar, wenn er das Unrecht seines Tuns im Tatzeitpunkt dennoch einsah; das Tatgericht hat vielmehr darüber zu befinden, ob die Einschränkung der Einsichtsfähigkeit auch tatsächlich zum Fehlen der Unrechtseinsicht führte und dem Täter dies vorzuwerfen ist; nur wenn beides zu bejahen ist, greift § 21 StGB (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05, juris Rn. 4; vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, NStZ-RR 2015, 273 f.;… vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6;… vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 14).
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 535/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Die notwendige Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat(en) zu entwickeln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575 Rn. 7;… vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, BGHR StGB § 63 Anordnung 2, Rn. 10; vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, juris Rn. 14;… vom 21. März 2019 - 3 StR 480/18, juris Rn. 8; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Sie muss sich auch darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten von dem Beschuldigten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 7. Juni 2016 - 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306; siehe auch BT-Drucks. 18/7244 S. 23).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2019 - 2 StR 42/19, juris Rn. 14;… vom 21. März 2019 - 3 StR 480/18, juris Rn. 8; vom 10. Dezember 2014 - 2 StR 170/14, NStZ 2015, 387, 388; Beschluss vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 19.09.2023 - 3 StR 229/23
    Die Anwendung des § 21 StGB kann grundsätzlich nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 mwN;… Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 249/17, juris Rn. 16).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

  • BGH, 02.08.2016 - 2 StR 574/15

    Fehlende Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil, ob die Einsichts- …

  • BGH, 13.08.2013 - 2 StR 128/13

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 480/18

    Negative Gefährlichkeitsprognose bei der Prüfung der Voraussetzungen einer …

  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …

  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative …

  • BGH, 01.07.2026 - 2 StR 268/26

    Aufhebung der getroffenen Feststelllungen zur inneren Tatseite im Urteil des LG …

    Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 298/20, Rn. 3;… vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22, StV 2023, 217, 218 Rn. 10; vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234, 235 Rn. 15, …und vom 6. August 2025 - 6 StR 84/25, StV 2026, 416, 417 Rn. 15).
  • BGH, 06.03.2025 - 3 StR 12/25

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellungsanforderungen an …

    Änderungen des Krankheitsbildes und der Lebensumstände des Angeklagten gab es ausweislich der Feststellungen der Strafkammer im unmittelbaren Vorfeld der Taten vom Mai 2023 nicht (…vgl. zur Prognoserelevanz und Erörterungsbedürftigkeit bisheriger Straffreiheit BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2024 - 4 StR 408/24, juris Rn. 13;… vom 3. September 2024 - 6 StR 155/24, juris Rn. 11; vom 13. August 2024 - 4 StR 301/24, NStZ-RR 2024, 337, 338; vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234 Rn. 22;… Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22, StV 2023, 387 Rn. 9;… Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 253/19, StV 2021, 221 Rn. 5;… MüKoStGB/van Gemmeren, 4. Aufl., § 63 Rn. 62 mwN).

    Dieser Befund, der grundsätzlich geeignet ist, der Annahme einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades für zukünftige Gewalttaten des Angeklagten zu widerstreiten, hätte von der Strafkammer ebenfalls fundiert erörtert werden müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234 Rn. 22); auch hieran ermangelt es.

  • BGH, 06.11.2024 - 6 StR 564/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich vielmehr erst dann von Bedeutung, wenn sie tatsächlich das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat und dem Täter dies vorzuwerfen ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, Rn. 15; vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12; vom 3. April 2007 - 4 StR 64/07).
  • LG Köln, 31.10.2024 - 118 KLs 12/24
    Derjenige, der trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit im konkreten Fall Einsicht in das Unrecht seines Tuns hat, ist - sofern nicht seine Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt war - voll schuldfähig (BGH, Beschl. v. 11.5.2021 - 4 StR 535/20; BGH Beschl. v. 19.9.2023 - 3 StR 229/23, BeckRS 2023, 35195).

    Die Anwendung des § 21 StGB kann grundsätzlich nicht auf beide Alternativen - erheblich verminderte Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - zugleich gestützt werden (BGH Beschl. v. 19.9.2023 - 3 StR 229/23, BeckRS 2023, 35195).

  • BGH, 06.11.2024 - 5 StR 449/24

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit; Einsichts- …

    Nachdem die Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB an eine vorhandene Unrechtseinsicht anknüpft, kann sie grundsätzlich erst geprüft werden, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22, StV 2023, 217; vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234).

    Der Umstand, dass ein Täter trotz bestehenden Defekts über einen längeren Zeitraum hinweg keine erheblichen Straftaten begangen hat, ist jedoch ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger solcher Straftaten (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 317/20, StV 2021, 245; vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234).

  • LG Arnsberg, 16.05.2025 - 4 KLs 6/25
    Es ist - auch nach den sachverständigen Feststellungen, auf die noch näher einzugehen ist - nicht ersichtlich, dass der Angeklagte in seiner Einsichtsfähigkeit derart eingeschränkt war, dass seine Unrechtseinsicht gänzlich fehlte (vgl. BGH, Beschl. v. 19.09.2023, Az.: 3 StR 229/23 - BeckRS 2023, 35195).
  • BGH, 21.08.2024 - 3 StR 119/24

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Anwendbarkeit bei Freispruch; …

    Die Strafkammer hat aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung seiner Person, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat rechtsfehlerfrei begründet, dass von ihm infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sei (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, StV 2024, 234 Rn. 19 mwN;… vom 21. Februar 2017 - 3 StR 535/16, StV 2017, 575 Rn. 7).
  • BGH, 26.06.2025 - 6 StR 222/25

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (verminderte …

    Eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich vielmehr erst dann von Bedeutung, wenn sie tatsächlich das Fehlen der Unrechtseinsicht zur Folge hat und dem Täter dies vorzuwerfen ist (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 564/24, Rn. 7; vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, Rn. 15; vom 25. Juli 2012 - 1 StR 332/12).
  • BGH, 06.08.2025 - 6 StR 84/25

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Rn. 16 b) Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2023 - 3 StR 229/23, Rn. 15;… vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22, Rn. 10;… vom 21. Oktober 2020 - 6 StR 298/20, Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2024 - 31 A 3166/21

    Aberkennen des Ruhegehalts eines Beamten wegen des endgültigen Verlustes des …

    Rn. 115 Vgl. BGH, Beschluss vom 19.09.2023 - 3 StR 229/23 -, juris Rn. 15; Eschelbach, in: BeckOK StGB, 62. Ed. 01.08.2024, § 21 Rn. 5; jeweils m. w. N.
  • BGH, 15.01.2026 - 2 StR 677/25

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …

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