Rechtsprechung
| BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77 (S) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen - Verunglimpfung des Staates - Vorliegen von aktiv kämpferischen aggressiven Tendenzen gegen die Grundordnung - Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung durch Veröffentlichung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68
Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens - …
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
Mit allem richtet sich damit der Inhalt des Buches als Propagandamittel gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung (§ 86 Abs. 2 StGB; vgl. BGHSt 23, 64, 71/72).Denn es wird in ihm unmittelbar und unzweideutig zu aktivem politischem Handeln aufgerufen, das darauf abzielen soll, diese Ordnung zu untergraben, zu beeinträchtigen und den Boden zu ihrer späteren Beseitigung zu bereiten (BGHSt 23, 64, 72/73).
Die Zeitschrift enthält darüber hinaus eine maßlose Herabwürdigung der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht allein objektiv geeignet, sondern auch ersichtlich darauf gerichtet ist, in Form hetzerischer, die freiheitliche demokratische Grundordnung unterwühlender Propaganda und Agitation das Vertrauen in diese Ordnung und die Achtung vor ihr zu untergraben und damit den Boden für ihre spätere Beseitigung zu bereiten (vgl. BGHSt 23, 64, 72/73).
- EuGH, 16.01.1975 - 3/75
Johnson & Firth Brown / Kommission
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
Das Landgericht Flensburg hat ihn mit dem von der Staatsanwaltschaft angefochtenen Urteil von der Anklage freigesprochen, sich durch Verbreiten und Vorrätighalten zur Verbreitung des bezeichneten Buches eines Vergehens des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen nach § 86 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StGB sowie durch Verbreiten der Nr. 3/75 der Zeitschrift "Die B..." eines weiteren Vergehens nach § 86 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 StGB in Tateinheit mit Verunglimpfung des Staates nach § 90 a Abs. 1, 3 StGB schuldig gemacht zu haben.Die Nummer 3/75 der Zeitschrift "Die B..." enthalte teilweise einen Bericht über Geschehnisse (über den "Reichstag" zu Flensburg), wie er jedem Herausgeber einer Zeitschrift erlaubt sein müsse; eine bestimmte Äußerung über die Bundesrepublik Deutschland sei zwar abwertend, jedoch nicht von einer solchen Erheblichkeit, daß § 90 a StGB eingreife.
Die Ausgabe Nummer 3/75 der Zeitschrift "Die Bauernschaft":.
- BGH, 21.04.1961 - 3 StR 55/60
Einziehung der Schrift "Die Bankierverschwörung von Jekyl Island" - Einordnung …
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
In der Bundesrepublik ist das Buch von dem Angeklagten herausgegeben worden; dieser hat es auch mit einem Vorwort versehen, in dem er den - nach dem Inhalt des Buches ohnehin vorhandenen - Bezug auf die Bundesrepublik Deutschland (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGHSt 16, 49, 52 bis 55) noch besonders verdeutlicht (S. 6: "Erhalten wir unsere Art in unserer Heimat! Erhaltet Eure Art in Eurer Heimat!").Damit werden auch die Juden in der Bundesrepublik Deutschland als Teil der Bevölkerung in schwerwiegender Weise verächtlich gemacht und in ihrer Menschenwürde angegriffen (vgl. BGHSt 16, 49, 53, 56).
- BFH, 21.05.1957 - I 56/57 U
Aktivierungspflicht für Vorräte, die am Bilanzstichtag entstanden sind - …
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
In der Demokratie erheben der Kapitalismus, und zwar der "kosmopolitische, unproduktive und heimatlose Finanzkapitalismus", der zur legalisierten Anarchie führt, sowie der Kommunismus den Anspruch, das Volk zu vertreten (S. 56/57).Ein Buch solchen Inhalts, das zur Verbreitung bestimmt ist, ist damit auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören (vgl. BGH aaO S. 56/57).
- FG Berlin, 30.05.1985 - I 72/73
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
Denn es wird in ihm unmittelbar und unzweideutig zu aktivem politischem Handeln aufgerufen, das darauf abzielen soll, diese Ordnung zu untergraben, zu beeinträchtigen und den Boden zu ihrer späteren Beseitigung zu bereiten (BGHSt 23, 64, 72/73).Die Zeitschrift enthält darüber hinaus eine maßlose Herabwürdigung der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht allein objektiv geeignet, sondern auch ersichtlich darauf gerichtet ist, in Form hetzerischer, die freiheitliche demokratische Grundordnung unterwühlender Propaganda und Agitation das Vertrauen in diese Ordnung und die Achtung vor ihr zu untergraben und damit den Boden für ihre spätere Beseitigung zu bereiten (vgl. BGHSt 23, 64, 72/73).
- RG, 30.11.1935 - I 34/35
Ist ein Patent für nichtig zu erklären, wenn es zu Unrecht als Zusatzpatent …
Auszug aus BGH, 24.08.1977 - 3 StR 229/77
Es wird zum Ausdruck gebracht, das jüdische Volk beute die anderen Völker aus, unterjoche und beraube sie; es müsse dazu gebracht werden, seine wirtschaftlichen und kulturellen Werte auf eigenem Boden selbst zu schaffen (UA S. 34/35).
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Anders liegt es, wenn die Schrift oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, dass nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht (vgl. Urteil des Senats vom 24. August 1977 - 3 StR 229/77 (S), UA S. 11). - BGH, 18.02.1981 - 3 StR 269/80
Gerhard Härdle
Daß das Landgericht es abgelehnt hat, zwei von der Verteidigung präsentierte Urteile zu verlesen, stellt ebenfalls keinen Rechtsfehler dar, weil die Strafkammer die unter Beweis gestellten Hilfstatsachen, worüber sie in freier Beweiswürdigung zu entscheiden hatte (…BGH GA 1964, 77; bei Holtz in MDR 1976, 815; Beschluß vom 12. Juli 1977 - 3 StR 229/77 (L) - Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80 -, insoweit in NJW 1980, 2718 nicht abgedruckt), als bedeutungslos angesehen hat und es deshalb mit Sicherheit auszuschließen ist, daß die präsentierten Beweismittel irgendeinen Einfluß auf das Urteil gehabt hätten (BGH bei Dallinger MDR 1975, 369).
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