Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 125a StGB
Schwerer Landfriedensbruch - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revisonsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion; Subsidiarität einer Bestrafung wegen Landfriedensbruchs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Urteil wegen Mitgliedschaft in der "Freien Kameradschaft Dresden" rechtskräftig
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 03.08.2018 - 2 KLs 373 Js 109/17
- BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.03.2011 - 4 StR 670/10
Landfriedensbruch (Subsidiaritätsklausel: Körperverletzung; Wortsinngrenze; …
Auszug aus BGH, 02.04.2019 - 3 StR 23/19
Wenn sich die Tat indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB darstellte, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen die als Strafzumessungsregel ausgestaltete Regelung des § 125a StGB (BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577 mwN), die wiederum einen höheren Strafrahmen vorsah.
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie …
Stellte sich das abgeurteilte Verhalten indes als schwerer Landfriedensbruch im Sinne von § 125a StGB dar, war Maßstab für den vorzunehmenden Vergleich der Strafrahmen diese als Strafzumessungsnorm ausgestaltete Regelung (s. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris; ferner BGH, Urteile vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577;… vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512 Rn. 7).Deshalb ist bei ihm keine abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung gerechtfertigt (vgl. im Übrigen BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris).
- BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20
Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche …
Sie ist zutreffend davon ausgegangen, dass der erhöhte Strafrahmen dieser Vorschrift der Anwendung der Subsidiaritätsklausel nach § 125 Abs. 1 StGB in der zur Tatzeit geltenden Fassung vom 13. November 1998 entgegensteht (s. BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris). - BGH, 17.12.2025 - 3 StR 482/25
Konkurrenzrechtliche Beurteilung der Verurteilung wegen Landfriedensbruchs; …
Einen besonders schweren Fall nach § 125a Satz 1 StGB in der zur Tatzeit gültigen Fassung vom 1. November 2011, der die gesetzlich bestimmte Gesetzeskonkurrenz ausschließen und damit Tateinheit begründen könnte, hat das Landgericht nicht angenommen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 24. März 2011 - 4 StR 670/10, NStZ 2011, 576, 577; Beschlüsse vom 2. April 2019 - 3 StR 23/19, juris;… vom 25. Juni 2020 - 3 StR 102/20, juris Rn. 25).
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