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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6366
BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,6366)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2002 - 3 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,6366)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02 (https://dejure.org/2002,6366)
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  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (keine Mittäterschaft mangels Sachherrschaft)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02
    Rn. 4 Somit hat sich der Angeklagte in diesem Fall lediglich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln strafbar gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5;… Weber aaO § 29 Rdn. 269).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …

    Auszug aus BGH, 31.07.2002 - 3 StR 233/02
    Die von O. aufgrund einer gemeinsamen Absprache gekaufte Gesamtmenge von 200 Gramm kann dem Angeklagten bei dem Tatvorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht nach mittäterschaftlichen Grundsätzen zugerechnet werden, weil sie seiner Sachherrschaft nicht unterworfen war (vgl. BGH NStZ 1982, 163;… Weber, BtMG § 29 a Rdn. 127).
  • BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der …

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine Beschränkung auf den Strafausspruch angesichts einer untrennbaren Verbindung zwischen Schuld- und Straffrage überhaupt wirksam gewesen wäre (vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen, …

    Zwar kann die Menge des Rauschmittels auch für den Schuldspruch von wesentlicher Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02, juris Rn. 2;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 318 Rn. 7a mwN;… KK-StPO/ Gericke, 9. Aufl., § 344 Rn. 10).
  • BGH, 23.06.2016 - 4 StR 75/16

    Bandenbetrug (Tateinheit)

    Da das Landgericht im Fall eines nur versuchten Betrugs im Fall II.16 der Urteilsgründe bei sonst gleichen Tatmodalitäten eine Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt hat, kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO die verhängte Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe durch eine solche von einem Jahr ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 3 StR 233/02, NStZ-RR 2003, 293; Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 173/01).
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