Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Niederschlagung der Strafverfolgung durch ein Landesstraffreiheitsgesetz auf die Strafverfolgung in einem anderen Bundesland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 134
- NJW 1952, 1148
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34
Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Sachlichrechtlich bringt die Straffreiheit den staatlichen Strafanspruch selbst zum Erlöschen, und zwar unmittelbar in dem vom Straffreiheitsgesetz bezeichneten Umfange (RGSt 69, 124 [126] und die dort angezogenen Entscheidungen).Die aktenmäßige Einstellung des Verfahrens hat lediglich feststellende Wirkung (RGSt 54, 17 [18] 67, 145 [146]; 69, 124 [125]).
Für Fälle dieser Art ist die Zulässigkeit einer erneuten sachlichen Prüfung vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden, und zwar auch für die Straffreiheitsgesetze vom 20. Dezember 1932 und von 7. August 1934, die in ihrem § 10 Abs. 1 Satz 2 ganz ebenso wie das bayerische Straffreiheitsgesetz in § 8 Abs. 2 Satz 1 Gegen den Einstellungsbeschluss die sofortige Beschwerde zulassen und keine Vorschriften darüber enthalten, wann das Verfahren trotz Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erneuert werden könne (RGSt 67, 145 und 333 [385]; 69, 124, [125] und 318).
- RG, 28.04.1919 - III 37/19
1. Kann die Revision auf einen Verstoß gegen die Vorschriften der Verordnung des …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Deshalb durfte die Frage auch zum Gegenstand eines Revisionsangriffes gemacht werden, der im Rahmen der Prüfung von Amts wegen zu erledigen ist (RGSt 53, 39 [40] 69, 124 [126]).Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gerichtsbarkeit der Länder als unmittelbare oder als nur zur Ausübung von der Bundesrepublik übertragene gedacht wird, ob man die Länder als Inhaber der Strafansprüche (so RGSt 53, 39 [41]) oder die Strafansprüche als der Bundesrepublik zustehend und die Länder nur als Verfügungsberechtigte (so Beling, Deutsches Strafprozessrecht S 523/24) betrachtet.
- RG, 01.10.1935 - 4 D 732/35
Ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage der Straffreiheit an die …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Das Revisionsgericht ist deshalb unabhängig von der Revisionsrüge der Verletzung der Aufklärungspflicht genötigt, von Amts wegen darauf hinzuwirken, dass diese für die Frage der Zulässigkeit des Verfahrens wesentlichen Tatumstände aufgeklärt werden (RGSt 69, 318 [320]).
- BGH, 20.11.1951 - 2 StR 316/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Sie wird vom Straffreiheitsgesetz deshalb nicht erfasst (so für das Bundesgesetz über die Gewährung von Straffreiheit vom 31. Dezember 1949 BGH 2 StR 316/51 vom 20. November 1951 in Sachen gegen W.). - RG, 30.11.1933 - III 1169/33
1. Wird durch den auf Grund des § 10 Absatz 1 des Straffreiheitsgesetzes v. 20. …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Da der Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts in Neumarkt (Oberpfalz) bestimmt und geeignet war, das bei diesem Gericht gegen den Angeklagten anhängige Verfahren zu beendigen, und mithin die Sache nicht mehr rechtshängig war, konnte das Verfahren vor dem nach § 8 StPO zuständigen Landgericht in Duisburg erneuert werden (RGSt 67, 383 [385]). - RG, 18.11.1919 - II 794/19
Einstellung des Verfahrens auf Grund der Verordnung über eine militärische …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Die aktenmäßige Einstellung des Verfahrens hat lediglich feststellende Wirkung (RGSt 54, 17 [18] 67, 145 [146]; 69, 124 [125]). - BGH, 28.02.1952 - 5 StR 179/52
Rechtsmittel
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Der 5. Strafsenat hat allerdings im Urteil vom 28. Februar 1952 in Sachen gegen W. - 5 StR 179/52 - unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGSt 28, 421 ausgesprochen, die Niederschlagung gerichtlicher Untersuchungen binde als ein Ausfluss staatlicher Herrschaftsgewalt nur die Behörden, die der Hoheit des die Niederschlagung anordnenden Staates unterworfen seien, Sofern ausserhalb des niederschlagenden Landes ein zuständiges Gericht vorhanden sei, könne dort Klage erhoben werden. - RG, 05.10.1911 - TB 122/11
Kann die Vorschrift des § 12 Abs. 2 St.P.O. schon angewendet werden, ehe eines …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Unter Eröffnung der Untersuchung im Sinne des § 12 StPO ist jedoch nur die Eröffnung der Voruntersuchung oder des Hauptverfahrens - für die Zeit vor dem 1. Oktober 1950 auch die Anordnung der Hauptverhandlung - zu verstehen (RGSt 45, 174). - RG, 27.02.1933 - II 134/33
1. Welches Gericht ist zur Entscheidung über die Einstellung anhängiger Verfahren …
Auszug aus BGH, 11.06.1952 - 3 StR 233/51
Für Fälle dieser Art ist die Zulässigkeit einer erneuten sachlichen Prüfung vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bejaht worden, und zwar auch für die Straffreiheitsgesetze vom 20. Dezember 1932 und von 7. August 1934, die in ihrem § 10 Abs. 1 Satz 2 ganz ebenso wie das bayerische Straffreiheitsgesetz in § 8 Abs. 2 Satz 1 Gegen den Einstellungsbeschluss die sofortige Beschwerde zulassen und keine Vorschriften darüber enthalten, wann das Verfahren trotz Unanfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses erneuert werden könne (RGSt 67, 145 und 333 [385]; 69, 124, [125] und 318).
- BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94
Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am …
Rn. 76 § 12 der Strafprozeßordnung, die im Jahre 1948 im wesentlichen unverändert in allen vier Sektoren Berlins galt, bestimmt die Zuständigkeit eines Gerichts bei mehrfacher Anhängigkeit danach, welches Gericht "die Untersuchung zuerst eröffnet" und meint damit die Eröffnung des Hauptverfahrens (BGHSt 3, 134, 139). - LG Berlin, 01.08.1996 - 517 AR 4/96
Dietrich Bonhoeffer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.10.1961 - 2 StR 193/61
Vorliegen eines Verfahrenshindernisses bei Bedeutungslosigkeit einer …
Auch die Niederschlagung wirkt verfahrensrechtlich als Hinderungsgrund der anhängigen, noch nicht abgeschlossenen Untersuchungen und bringt sachlich-rechtlich den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen (RGSt 69, 124, 126; BGHSt 3, 134, 136) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51].
- BayObLG, 24.08.1995 - 3 St 11/94 Im Fall der Amnestie bzw. Niederschlagung (= Abolition) (vgl. BVerfG NJW 1995, 1811 /1814/1817), in dem sich Rechtsprechung und Lehre dafür entschieden haben, daß die Amnestie bzw. Abolition materiell-rechtlicher Strafaufhebungsgrund und Verfahrenshindernis zugleich ist (BGHSt 3, 134/136; 4, 287/289; BGH NJW 1972, 262/263;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. Rn. 17 vor § 32 ;… S/S/Lenckner StGB 24. Aufl. Rn. 133 vor §§ 32 ff.), hat sich.das Bundesverfassungsgericht dahin festgelegt, durch die Gewährung von Straffreiheit werde ein Strafverfolgungshindernis geschaffen, womit eine Regelung auf dem Gebiet des gerichtlichen Verfahrens getroffen werde (BVerfGE 2, 213/221).
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 94/56
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Das war gemäß § 16 Abs. 3 StFG 1954 zulässig, weil "neue Tatsachen" im Sinne dieser Vorschrift auch andere, dem einstellenden Gericht nicht bekannt gewesene strafbare Handlungen sind, die bei gemeinsamer Aburteilung mit den damals bekannten Straftaten zu einer die Straffreiheitssgrenze übersteigenden Gesamtstrafe führen (BGHSt 3, 134 [141]). - BGH, 09.11.1965 - 1 StR 257/65
Verurteilung wegen Doppelehe - Revision wegen fehlender Prüfung von …
Die in ihm ausgesprochene Niederschlagung begründet nicht nur ein Verfahrenshindernis, sondern hat auch eine sachlichrechtliche Wirkung: das Gesetz hat in dem von ihm bezeichneten Umfang den staatlichen Strafanspruch zum Erlöschen gebracht, und zwar ohne weiteres, nicht erst durch die Einstellung eines gegen den Täter gerichteten Verfahrens (BGHSt 3, 134, 136 [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51] mit weiteren Nachweisen; 4, 287, 289). - BGH, 22.10.1957 - 1 StR 116/57
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Die Amnestiegesetze des Saargebiets finden wie das Schwurgericht mit Recht ausführt, auf das vor den bayerischen Gerichten laufende Verfahren keine Anwendung (vgl. BGHSt 3, 134, 138) [BGH 11.06.1952 - 3 StR 233/51]. - BGH, 13.03.1956 - 2 StR 472/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.11.1954 - 3 StR 277/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 29.08.1952 - 1 StR 256/52
Rechtsmittel
Ein ausserhalb der Bundesrepublik ergangenes Straffreiheitsgesetz kann entgegen der Auffassung der Revision nicht angewendet werden (Urteil des BGH vom 11. Juni 1952 - 3 StR 233/51 -, zum Abdruck bestimmt). - BGH, 24.07.1953 - 3 StR 160/53
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- BGH, 11.06.1953 - 5 StR 26/53
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