Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren Urteilsfeststellungen über das Vorstellungsbild des Täters - Voraussetzungen der Maßnahmevereitelung in Form der Einziehungsvereitelung - Absicht der Vereitelung der Maßnahme der Einziehung bei beabsichtigter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren Urteilsfeststellungen über das Vorstellungsbild des Täters; Voraussetzungen der Maßnahmevereitelung in Form der Einziehungsvereitelung; Absicht der Vereitelung der Maßnahme der Einziehung bei beabsichtigter ...
- rechtsportal.de
Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren Urteilsfeststellungen über das Vorstellungsbild des Täters; Voraussetzungen der Maßnahmevereitelung in Form der Einziehungsvereitelung; Absicht der Vereitelung der Maßnahme der Einziehung bei beabsichtigter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.08.1972 - 4 StR 308/72
Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum - Vergehen gegen das …
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Rechnete der Angeklagte mit dem Bestehen von Sicherungseigentum der KKB oder mit einem Eigentumsrecht der Frau R..., dann kam aus solcher Sicht ohnehin - abgesehen von einer auf § 74 Abs. 2 Nr. 2 gestützten Maßnahme - allein die Einziehung eines etwaigen Anwartschaftsrecht des Zeugen R... in Betracht (vgl. BGHSt 25, 10). - BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71
Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Ging der Angeklagte - zutreffend (UA S. 4/5) - vom Sicherungseigentum der Kundenkreditbank aus (vgl. UA S. 7), dann mußte aus seiner Sicht, falls er die Rechtslage richtig beurteilte, eine von ihm allein ins Auge gefaßte Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.V. mit § 21 Abs. 3 Nr. 2 StVG an diesem Eigentumsrecht scheitern (BGHSt 24, 222). - BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56
Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen …
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben (vgl. RGSt 66, 316, 325/326; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56;… Ruß in LK 9. Aufl. § 257 Rdn. 15), so konnte die bloße Behauptung eines solchen Rechts in diesem Schriftsatz ohne eine Trübung der Beweisquelle (…vgl. BGH aaO; RGSt 50, 364, 366) durch Vorlegen irreführender Unterlagen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht begründen. - RG, 23.04.1917 - III 61/17
1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund …
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben (vgl. RGSt 66, 316, 325/326; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56;… Ruß in LK 9. Aufl. § 257 Rdn. 15), so konnte die bloße Behauptung eines solchen Rechts in diesem Schriftsatz ohne eine Trübung der Beweisquelle (…vgl. BGH aaO; RGSt 50, 364, 366) durch Vorlegen irreführender Unterlagen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht begründen. - RG, 01.07.1932 - I 1520/31
1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu …
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81
Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben (vgl. RGSt 66, 316, 325/326; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56;… Ruß in LK 9. Aufl. § 257 Rdn. 15), so konnte die bloße Behauptung eines solchen Rechts in diesem Schriftsatz ohne eine Trübung der Beweisquelle (…vgl. BGH aaO; RGSt 50, 364, 366) durch Vorlegen irreführender Unterlagen den Vorwurf der versuchten Strafvereitelung nicht begründen.
- BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger
Soweit sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 - beruft, geht das fehl. - BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00
Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln
Das ist ihm nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -) nicht nur gestattet; es kann sogar geboten sein: "Sollte er dies tatsächlich für möglich gehalten, also nicht wider besseres Wissen gehandelt haben, so könnte die bloße Behauptung ... ohne eine Trübung der Beweisquelle durch Vorlegung irreführender Unterlagen den Vorwurf einer versuchten Strafvereitelung nicht begründen.In den von der Rechtsprechung aufgestellten Grenzen (BGH, Beschluß vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -) ist er verpflichtet, darauf zu achten, daß er nicht Zeugen benennt, von denen er erkennt, daß sie eine Falschaussage machen werden.
- OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der …
Eine andere Beurteilung liefe darauf hinaus, dass der Verteidiger, wenn er die Interessen seines Mandanten vertritt, nur das vorbringen dürfte, von dessen Richtigkeit er voll überzeugt ist, was regelmäßig eine eingehende Nachprüfung der von dem Mandanten ihm gegenüber aufgestellten Behauptungen erforderte, und ihm, soweit er nicht jeden Zweifel ausschließen kann, praktisch die Möglichkeit verschließen würde, bestehende Rechte seines Mandanten wahrzunehmen (BGH, Beschluss vom 16.09.1981 - 3 StR 234/81 -). - OLG Düsseldorf, 09.07.1997 - 1 Ws 518/97 Soweit der Verteidiger nicht wider besseres Wissen handelt, darf er auch zweifelhaftes Vorbringen seines Mandanten vortragen (vgl. Tröndle a.a.O. § 258 Rdnr. 7 unter Verweis auf BGH vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 -).
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