Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 29a BtMG; § 267 Abs. 1 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln; Urteilsgründe (Tatbestand; Beweiswürdigung; Indizien) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in tateinheitlicher Begehung; Anforderungen an die Urteilsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29 a Abs. 1 Nr. 2
Konkurrenz bei Erwerb zum Eigengebrauch und Besitz einer nicht unerheblichen Menge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77
Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
Bei der Neufassung der Urteilsformel hatte der Hinweis auf die Gewerbsmäßigkeit zu entfallen (BGHSt 27, 287, 289). - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
- BGH, 18.03.2004 - 3 StR 468/03
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von …
Auszug aus BGH, 14.07.2005 - 3 StR 238/05
Rn. 3 1. a) In den Fällen 1 bis 5 sind die Taten als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 52 StGB) zu würdigen; denn der Auffangtatbestand des Besitzes wird vom Tatbestand des Erwerbs verdrängt (BGH StraFo 2004, 252).
- BGH, 25.07.2017 - 3 StR 111/17
Revision in Strafsachen: Erforderlicher Inhalt der Urteilsgründe; notwendiger …
Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14). - BGH, 07.08.2014 - 3 StR 224/14
Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende Sorgfalt und Struktur …
Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Umstände Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14). - BGH, 25.09.2025 - 6 StR 265/25
Keine Tateinheit bei mehrfacher Ausübung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln …
Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 14; vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17). - OLG Hamm, 11.10.2018 - 3 RVs 32/18
Besorgnis der Befangenheit, Vorsitzender Berufungskammer, Rat Berufungsrücknahem
Dies vermeidet eine umfangreiche, das eigentliche Tatgeschehen in den Hintergrund drängende Darstellung von zuerst mehr oder minder belanglos erscheinenden Umständen und stellt zudem sicher, dass nur solche Tatsachen Erwähnung im Urteil finden, die in der Beweiswürdigung eine Rolle spielen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - 3 StR 238/05, juris und Beschluss vom 25. Juli 2017 - 3 StR 111/17, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".