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Rechtsprechung
   BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,14648
BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83 (https://dejure.org/1983,14648)
BGH, Entscheidung vom 27.07.1983 - 3 StR 239/83 (https://dejure.org/1983,14648)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 (https://dejure.org/1983,14648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Vollrausches - Anforderungen an Feststellungen zur Schuldfähigkeit bei der Straftat des Vollrausches - Notwendigkeit des Vorliegens einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Verurteilung wegen Vollrausches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
    Ihre Ansicht steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach zielstrebiges Handeln und planmäßiges Vorgehen für sich allein nur einen beschränkten Beweiswert in Bezug auf die Fähigkeit haben, "wirksame Sperrmechanismen" (UA S. 13) gegen den Tatentschluß zu entwickeln (vgl. z.B. BGH NStZ 83, 19 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
    Die Rechtsprechung hat an diesem Erfordernis auch nach der Neufassung des § 323 a (damals § 330 a) StGB im Jahre 1975 festgehalten (BGH VRS 50, 45 und 358; 56, 447; BGH NJW 1979, 1370; BayOblG …
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
    Die Rechtsprechung hat an diesem Erfordernis auch nach der Neufassung des § 323 a (damals § 330 a) StGB im Jahre 1975 festgehalten (BGH VRS 50, 45 und 358; 56, 447; BGH NJW 1979, 1370; BayOblG …
  • BGH, 26.04.1977 - 1 StR 204/77

    Grad des Krankheitszustandes des Täters als Maßstab für das Ausmaß der …

    Auszug aus BGH, 27.07.1983 - 3 StR 239/83
    Ohne Erläuterung der Art und des Grades der von der Strafkammer angenommenen Wesensveränderung und ihrer Ursache kann der Senat nicht prüfen, ob die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu Recht bejaht hat (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1977 - 1 StR 204/77).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Der Senat sieht es jedenfalls als unbedenklich an, die Tatbestandsmäßigkeit des Rausches zu bejahen, wenn dieser einen Schweregrad erreichte, der zu einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Täters in bezug auf die Rauschtat geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch - …

    Der Umstand allein, daß der Angeklagte schon einige Zeit vor Begehung der Rauschtat in starkem Maße dem Alkohol zusprach und bereits früher unter Alkoholeinfluß gegen seine Ehefrau tätlich wurde, reicht nicht aus, um Zweifel an dieser Beurteilung zu wecken (vgl. BGH, Urt. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).

    27. Juli 1983 - 3 StR 239/83; BGH StV 1984, 154; 1984, 419; BGH, Beschl. vom 1. Februar 1985 - 2 StR 860/84 - bei Theune NStZ 1986, 154; BGH, Beschl. vom 3. Dezember 1985 - 1 StR 568/85 - bei Holtz MDR 1986, 441.

  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen …

    Ohneeingehende Erörterung dieser Frage im Urteil kann der Senat nicht prüfen, ob die Strafkammer die - volle - Schuldfähigkeit des Angeklagten ihrer Entscheidung ohne Rechtsfehler zugrundegelegt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 13.10.1983 - 1 StR 684/83

    Begehung einer Vollrauschtat durch einen Alltagsalkoholiker - Verminderung der …

    Es hat aber den geistig-seelischen Zustand des Angeklagten in Bezug auf § 323 a StGB nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 - Horn in SK, § 323 a Rdnr. 8).
  • BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83

    Urteilsaufhebung wegen unklarer Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei …

    Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83).
  • BGH, 25.09.1985 - 2 StR 524/85

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Schuldunfähigkeit bei einem …

    Vor allem aber läßt die Wertung des Landgerichts, der Geschehensablauf biete keinen Anhaltspunkt für die Annahme von Schuldunfähigkeit, die Rechtsprechung außer acht, wonach gerade alkoholgewohnte Täter sich im Rausch noch äußerlich kontrolliert und planvoll verhalten können, obwohl das Hemmungsvermögen bereits nicht mehr vorhanden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1982, 243, 376; 1981, 298; BGH, Urteile vom 17. Mai 1984 - 4 StR 179/84 u. vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83 und Beschluß vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83).
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