Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 28 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme einer Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal; Tatbestandsverschiebung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 2 StGB, § 30 BtMG
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal - Wolters Kluwer
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 28 Abs. 2
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 29.10.2012 - 120 KLs 25/12
- BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; …sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2). - BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
Bandenmitgliedschaft (besonderes persönliches Merkmal; Teilnahme); angemessene …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; …sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2).
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
Dies wäre aber erforderlich gewesen, denn die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1 Rn. 4; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 393/06, NStZ 2007, 526). - BGH, 15.10.2015 - 2 StR 445/14
Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Die Bandenmitgliedschaft ist aber ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das auch in der Person eines Teilnehmers gegeben sein muss (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1). - LG Essen, 09.07.2025 - 26 KLs 10/25
Bandenmäßig, Handeltreiben, Betäubungsmittel
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jedes Angeklagten bei den Taten gegeben war (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13 -, juris; NStZ 2007, 526; NStZ 2008, 575). - LG Bielefeld, 15.06.2023 - 20 KLs 29/22 Rn. 562 Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - 3 StR 24/13 = BeckRS 2013, 7322 m.w.N.).
- LG Bielefeld, 02.09.2021 - 20 KLs 28/20 Rn. 287 Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 20.02.2013 - 3 StR 24/13 = BeckRS 2013, 7322 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".