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| BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher Mindestabbauwert von 0,1 %o nach medizinischer Erfahrung - Zulässigkeit der Annahme, der Täter habe bei Tatbegehung "mindestens 2,71 %o" Alkohol im Blut gehabt, wenn dieser Wert bei ihm vier Stunden nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62
Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - …
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77
Hier kommt hinzu, daß bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht von den "Mindest"-, sondern von den "Hochst"- werten auszugehen ist (BGH VRS 23, 209, 211).Diesen Umständen kommt für die Frage der Schuldfähigkeit nur ein begrenzter Beweiswert zu, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211).
- BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77
Diesen Umständen kommt für die Frage der Schuldfähigkeit nur ein begrenzter Beweiswert zu, weil die Möglichkeit besteht, daß der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211). - BGH, 01.03.1977 - 1 StR 844/76
Umfang tatrichterlicher Begründungspflicht im Falle verminderter Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77
Er lag somit bei mindestens 3, 11 %o. Nach medizinischer Erfahrung sind aber selbst trinkgewohnte Personen ab einem Blutalkoholgehalt von 3 %o regelmäßig schuldunfähig (BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
"Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche …
Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
- BGH, 16.07.1980 - 2 StR 78/80
Strafprozeßrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung im Strafverfahren
Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung selbst bei trinkgewohnten Tätern Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78 -).Neben dem bloßen Blutalkoholwert kommt vielmehr bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eines Straftäters vor allem der Prüfung aller äußeren und inneren Kennzeichen des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung Bedeutung zu (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 m.w.N.).
Daß der Angeklagte, wie im Urteil ausgeführt ist, beim Verlassen der Gaststätte "Binding-Stube" keinerlei Anzeichen von Trunkenheit hat erkennen lassen, daß er bei der Tat zu überlegtem und zweckentsprechendem Handeln in der Lage war und daß er sich auch noch bei dem sich anschließenden Besuch des Café O. situationsangepaßt verhalten konnte, das sind Umstände, die, sofern der Grad der Alkoholisierung in etwa festgestellt werden kann, bei der Prüfung der Schuldfähigkeit nur zusätzlich als Beweisanzeichen gewertet werden dürfen (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und Urteile vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78 - sowie vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 -).
- BGH, 06.05.1982 - 2 StR 41/82
Einschätzung der Blutalkoholkonzentration anhand der Trinkmenge - Fehlen des …
Bei einem solchen Grad der Alkoholisierung kann nach medizinischer Erfahrung zwar selbst bei trinkgewohnten Tätern, zu denen der Angeklagte offensichtlich gehörte, Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht ausgeschlossen werden (BGH, Urteile vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76 - und vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80; Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 - und vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78).Diesen Grundsätzen werden die Urteilsausführungen im vorliegenden Fall insbesondere deswegen nicht gerecht, weil die Strafkammer die Schuldfähigkeit des Angeklagten allein unter dem Gesichtspunkt eines pathologischen Rausches würdigt, ohne auf die hier ausschlaggebende Frage einzugehen, ob und inwieweit das Hemmungsvermögen des Beschwerdeführers aufgrund des Alkoholgenusses beeinträchtigt war (BGHSt 1, 384 ff; BGH, Urteile vom 29. Juli 1975 - 1 StR 363/75, vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77 - und Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
- BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78
Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen …
Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).Es besteht die Möglichkeit, daß der Täter bei einem von groben Ausfallerscheinungen freien Erscheinungsbild wohl noch die Tragweite seiner Handlungen erkannt, aber nicht mehr das erforderliche Hemmungsvermögen aufbringt (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
- BGH, 16.06.1987 - 1 StR 214/87
Blutalkohol - Tringewohnt - Schuldfähigkeit - Zwangsläufige Schuldunfähigkeit bei …
Häufig wird die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung nicht ausreichen und ein Sachverständiger erforderlich sein (vgl. BGH GA 1984, 124; BGH NStZ 1982, 243 und 376; BGH, Urteile vom 16. Juli 1980 - 2 StR 78/80, vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78, vom 1. März 1977 - 1 StR 844/76; Beschlüsse vom 7. September 1978 - 4 StR 467/78, vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; vgl. auch BGH, Urt. vom 6. März 1987 - 2 StR 652/86 [Leits. - BGH, 07.10.1983 - 3 StR 404/83
Urteilsaufhebung wegen unklarer Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei …
Die Verurteilung wegen des Raubes zum Nachteil des Zeugen S. hat nicht Bestand, weil das Landgericht zwar das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht, aber so unklare Feststellungen zur Blutalkoholkonzentration bei dem Angeklagten im Zeitpunkt der Tat getroffen hat, daß dessen Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; BGH NStZ 1982, 243) und er möglicherweise nach § 323 a StGB zu verurteilen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82; BGH, Urteil vom 27. Juli 1983 - 3 StR 239/83). - BGH, 03.12.1980 - 3 StR 430/80
Voraussetzungen einer rechtsfehlerfreien Annahme des individuellen Abbauwertes …
Daß das Landgericht nach Vernehmung zweier Sachverständigen (UA S. 20 ff), denen die Ergebnisse zweier Blutproben vorlagen (UA S. 14), bei der Berechnung der höchstmöglichen Blutalkoholkonzentration einen individuellen Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde - und nicht den Höchstwert von 0, 29 %o (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77) - zugrundegelegt hat, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. - BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78
Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte …
Der Blutalkoholgehalt lag nicht unerheblich über der Grenze von 3 %o von der an ernsthaft zu prüfen ist, ob der Täter schuldunfähig war (BGH bei Holtz, MDR 1976, 632; BGH, Urteile vom 13. Mai 1959 - 2 StR 168/59 - und 10. April 1973 - 1 StR 607/72 - sowie Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77). - BGH, 22.12.1981 - 2 StR 748/81
Wiedergabeerfordernis einer Sachverständigenbeurteilung im Urteil - In dubio pro …
Vielmehr sind alle äußeren und inneren Aspekte des Individualgeschehens und der Persönlichkeitsverfassung zu prüfen (BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -). - BGH, 31.10.1980 - 2 StR 586/80
Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat bei der …
Dem Leistungsverhalten eines Angeklagten vor, während und nach der Tat kommt bei der Prüfung seiner Schuldfähigkeit nämlich nur zusätzliche und nur mit großer Vorsicht zu wertend Bedeutung zu (vgl. BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschlüsse von 16. September 1975 - 1 StR 374/75 und 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77; Urteile vom 4. Januar 1978 - 2 StR 459/77 und vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78). - BGH, 08.03.1978 - 3 StR 26/78
Darlegung der Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit - Beweiswert einer …
- BGH, 07.09.1978 - 4 StR 467/78
Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Schuldfähigkeit …
- BGH, 11.06.1982 - 2 StR 124/82
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