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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33715
BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22 (https://dejure.org/2022,33715)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2022 - 3 StR 267/22 (https://dejure.org/2022,33715)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2022 - 3 StR 267/22 (https://dejure.org/2022,33715)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB
    Rechtsfehlerhafter Gesamtstrafenausspruch (revisionsrechtliche Überprüfung: Feststellung zum Datum einer Vorverurteilung; Härteausgleich; Beschwer durch unterbliebene Einbeziehung der Strafe)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 6
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 15/21

    Beschränkung der Revision auf Strafausspruch bei Tateinheit; Kognitionspflicht …

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Sofern die Vollstreckung bereits infolge Bezahlung erledigt ist, wäre ein Nachteil, der einen Härteausgleich gebieten würde, wiederum nicht eingetreten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21, juris Rn. 11).
  • BGH, 25.02.2016 - 2 StR 31/16

    Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich wegen bereits vollstreckter Verurteilungen)

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2;… vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2;… vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 14.03.2017 - 4 StR 599/16

    Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im …

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Sollte das Erkenntnis im Hinblick auf einen Teil der abgeurteilten Taten zu einer Zäsurwirkung führen, dürfte die Angeklagte durch eine unterbliebene Einbeziehung ebenfalls nicht beschwert sein, weil sich ansonsten nach Sachlage ein größeres Gesamtstrafenübel ergeben würde (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 599/16, NStZ-RR 2017, 170).
  • BGH, 24.01.2017 - 5 StR 601/16

    Fehlende Mitteilungen zum Vollstreckungsstand von möglicherweise …

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Die neu zu treffende Entscheidung über den Strafausspruch kann nicht gemäß § 354 Abs. 1b StPO dem Beschlussverfahren gemäß §§ 460, 462 StPO überlassen werden, weil die möglicherweise erforderliche Entscheidung über einen Härteausgleich nicht in den Regelungsbereich dieser Vorschriften fällt; sie ist dem Urteil des Tatgerichts nach Durchführung einer Hauptverhandlung vorbehalten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 3 StR 630/19, StV 2021, 293 Rn. 2; vom 24. Januar 2017 - 5 StR 601/16, juris Rn. 4; vom 25. Februar 2016 - 2 StR 31/16, NStZ-RR 2016, 251).
  • BGH, 17.06.2021 - 3 StR 83/21

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Einziehung einer früheren …

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    bb) Jedoch kann die Angeklagte durch eine unterbliebene Einbeziehung beschwert sein, sofern die Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird; war die Strafe im Zeitpunkt der Verurteilung bereits vollstreckt, wäre gegebenenfalls ein Härteausgleich vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 12.07.2022 - 3 StR 189/22

    Fehlende Erörterung möglicher Gesamtstrafenbildung mit Vorverurteilungen

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    Mangels entsprechender Darlegungen im Urteil und mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse der Angeklagten (UA S. 6, 22) kann eine solche Sachlage nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, Rn. 4).
  • BGH, 23.07.1997 - 3 StR 146/97

    Beschwer des Angeklagten durch die unterlassene Einbeziehung der rechtskräftigen …

    Auszug aus BGH, 02.11.2022 - 3 StR 267/22
    aa) Sollte die Geldstrafe noch nicht bezahlt sein, wäre die Angeklagte durch eine unterbliebene Einbeziehung zwar grundsätzlich nicht beschwert (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1997 - 3 StR 146/97, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Soweit die vor dem 1. Februar 2024 rechtskräftig verhängte Geldstrafe durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe erledigt war, wäre dem Angeklagten ein Härteausgleich zuzugestehen gewesen (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6 f., …und vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23, Rn. 3; jew. mwN).
  • BGH, 27.03.2024 - 2 StR 337/23

    Beteiligung an einer Schlägerei (Strafbarkeitsausschluss: Rechtfertigung oder …

    cc) Der Senat kann auch ausschließen, dass die Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 22. Juni 2018 im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden ist und deshalb die Prüfung eines Härteausgleichs veranlasst gewesen sein könnte (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6).
  • BayObLG, 26.01.2026 - 203 StRR 464/25

    Gesamtstrafenbildung, Härteausgleich, Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, …

    In einem derartigen Fall begründen die Nichteinbeziehung der Geldstrafe und die Nichterörterung von § 55 StGB keine Beschwer für den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22-, juris Rn. 2 m.w.N.;… Schneider in: Leipziger Kommentar zum StGB, 14. Auflage 2025, § 46 Rn. 26; Sander/Dietsch, NStZ 2022, 449, 451).

    Rn. 6 4. Die Nichteinbeziehung einer Geldstrafe kann für den Angeklagten aber einen die Revision begründenden Nachteil darstellen, wenn die Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt wird (BGH…, Beschluss vom 30. April 2025 - 3 StR 104/25 -, juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22-, juris Rn. 2 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22 -, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16-, juris Rn. 6;… von Heintschel-Heinegg a.a.O. § 55 Rn. 28).

    War die Geldstrafe zum Zeitpunkt der Entscheidung des Tatgerichts bereits im Wege einer Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt, könnte die nicht mehr mögliche Einbeziehung in die Gesamtstrafe einen Nachteil für den Angeklagten darstellen, der grundsätzlich einen Härteausgleich gebieten würde (BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 6 StR 347/25 -, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 2 StR 466/24 -, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 4. Juni 2025 - 2 StR 557/24 -, juris Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 30. April 2025 - 3 StR 104/25 -, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 4. Oktober 2024 - 2 StR 357/24 -, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23-, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22-, juris Rn. 2 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21-, juris).

    Wenn eine Vollstreckung der Geldstrafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Angeklagten (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 2025 - 6 StR 347/25 -, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2025 - 6 StR 212/25 -, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22-, juris Rn. 2 m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16-, juris Rn. 5 f.) nicht ausgeschlossen werden kann, ist daher eine Beschwer des Angeklagten durch das Unterbleiben der Erörterung von § 55 StGB nicht zu versagen (BGH…, Beschluss vom 30. Juni 2025 - 2 StR 466/24 -, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2025 - 6 StR 212/25 -, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 4 StR 85/25 -, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23-, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22-, juris Rn. 2; BGH…, Beschluss vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22-, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 90/16-, juris Rn. 6).

  • BGH, 23.04.2025 - 5 StR 422/24

    Verjährungsbeginn bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr; Reichweite …

    Rn. 35 Ein Fall, in dem allein noch ein Härteausgleich vorzunehmen wäre, liegt nicht vor (vgl. für den Ausschluss des Beschlussverfahrens, wenn keine Einzelstrafen festgesetzt wurden BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22 Rn. 3;… vom 24. April 2024 - 5 StR 123/24 Rn. 5;… vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23 Rn. 5;… vom 18. Juli 2023 - 5 StR 118/23 Rn. 5; zum Sonderfall bei unbestimmter Festsetzung einer zusätzlich gemäß § 41 StGB verhängten Geldstrafe vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 430/03, NStZ-RR 2004, 106 f.).
  • BGH, 30.04.2025 - 3 StR 104/25

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Feststellungen im Urteil zum …

    Mangels entsprechender Darlegungen im Urteil und mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse des Angeklagten ist dies vorliegend nicht auszuschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6, 7;… vom 12. Juli 2022 - 3 StR 189/22, StV 2023, 528 Rn. 4).

    Sollten die Geldstrafen im Zeitpunkt der Verurteilung bereits - im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe - vollstreckt gewesen sein, wäre gegebenenfalls ein Härteausgleich vorzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6, 7; vom 28. Oktober 2008 - 5 StR 498/08, NStZ-RR 2009, 43, 44).

  • BGH, 05.06.2024 - 2 StR 397/23

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung)

    In der letztgenannten Variante könnte ihm durch die unterbliebene Zusammenziehung mit den übrigen Einzel-(Freiheits-)Strafen ein Nachteil erwachsen sein, der ggf. einen Härteausgleich geboten hätte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2023 - 5 StR 118/23, juris Rn. 4, vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6).
  • BGH, 24.08.2023 - 2 StR 173/23

    Härteausgleich durch die unterlassene Gesamtstrafenbildung

    Sollten die Geldstrafen im Urteilszeitpunkt bereits vollständig im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt worden sein, stellt die nicht mehr mögliche Einbeziehung in die hier verhängte Gesamtfreiheitsstrafe einen Nachteil für den Angeklagten dar, der einen Härteausgleich geboten hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22).
  • BGH, 18.07.2023 - 5 StR 118/23

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Sollte die Geldstrafe durch eine Unterbrechung des Vollzugs der im hiesigen Verfahren angeordneten Untersuchungshaft im Urteilszeitpunkt bereits vollständig im Wege der Ersatzfreiheitstrafe vollstreckt worden sein, stellte die nicht mehr mögliche Einbeziehung in die hier verhängte Gesamtfreiheitsstrafe mithin einen Nachteil für den Angeklagten dar, der einen Härteausgleich geboten hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22).
  • BGH, 24.05.2023 - 5 StR 6/23

    Strafklageverbrauch als Verfahrenshindernis

    Die Nichteinbeziehung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten vom 17. März 2022 beschwert den Angeklagten jedenfalls nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6).
  • BGH, 02.12.2025 - 2 StR 418/25

    Schuldspruch wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung

    Zwar ist das Landgericht im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Härteausgleich nicht veranlasst ist, wenn der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist und es sich bei der grundsätzlich einbeziehungsfähigen Strafe um eine durch Zahlung erledigte Geldstrafe handelt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Urteil vom 5. Mai 2021 - 6 StR 15/21, Rn. 11 mwN, und Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 267/22, NStZ-RR 2023, 6).
  • BGH, 04.10.2024 - 2 StR 357/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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