Rechtsprechung
| BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des Tatrichters - Strafrahmenwahl bei Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
- BGH, 07.03.1989 - 3 StR 273/88
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 497
- StV 1988, 487
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83
Erfassung des denkbar schwersten und denkbar leichtesten Falles durch den …
Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359 mit Anm. Zipf). - BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …
Auszug aus BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
Auch bei Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, nach Ablehnung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410).
- BGH, 05.03.2025 - 6 StR 508/24
Sexueller Übergriff, Vergewaltigung; Grundsätze der Strafzumessung (Verhängung …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts kommt nur in engen Grenzen in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 3; vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465).Die Mindeststrafe ist zwar nicht nur denkbar leichtesten Fällen vorbehalten; auf sie darf auch erkannt werden, wenn Strafzumessungsgesichtspunkte vorliegen, die den Angeklagten belasten (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, aaO; vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83, NStZ 1984, 359).
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319 (320); 34, 345 (349); BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5).Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
- BGH, 21.02.2024 - 6 StR 541/23
Besonders schwere sexuelle Nötigung; Grundsätze der Strafzumessung (Verhängung …
Ein Eingriff des Revisionsgerichts kommt nur in engen Grenzen in Betracht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 24. August 1982 - 1 StR 435/82, NStZ 1982, 464, 465; vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 3).Die Mindeststrafe ist zwar nicht nur denkbar leichtesten Fällen vorbehalten; auf sie darf auch erkannt werden, wenn Strafzumessungsgesichtspunkte vorliegen, die den Angeklagten belasten (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1983 - 3 StR 437/83, NStZ 1984, 359; vom 27. Juli 1988 - 3 StR 273/88, aaO).
- BGH, 27.07.2000 - 4 StR 189/00
Bandendiebstahl; Bandenwille; Strafrahmenwahl; Entziehung der Fahrerlaubnis
Rn. 14 Die in den Fällen II 3 bis 9 verhängten Strafen sind zwar niedrig, sie sind aber nicht so (unvertretbar) milde, daß sie nicht mehr innerhalb des dem Tatrichter eingeräumten Spielraums liegen (vgl. BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 3491 BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 2, 3, 5, 14). - BGH, 07.06.2006 - 2 StR 42/06
Strafzumessung (Umfang der revisionsgerichtlichen Kontrolle; Berücksichtigung …
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 u 5). - BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche …
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1, 3 und 6). - BGH, 23.02.1989 - 4 StR 8/89
Gemeinschaftliche Überfälle auf Geldboten mit einer Schreckschusspistole - …
Zwar ist die Mindestrafe nicht nur denkbar leichtesten Fällen vorbehalten; denn auf sie darf auch trotz Vorliegens den Angeklagten belastender Faktoren erkannt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 46 I Beurteilungsrahmen 3). - BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit …
Eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 5). - BGH, 03.01.1989 - 1 StR 707/88
Urkundenfälschung durch Verändern eines Kfz-Kennzeichens - Minder schwerer Fall …
Das Überwiegen der straferschwerenden Umstände in diesem Rahmen zwang das Landgericht nicht dazu, bereits zuvor das Vorliegen eines minder schweren Falles abzulehnen (vgl. auch BGH NStZ 1988, 497). - BGH, 19.03.1997 - 2 StR 619/96
Strafzumessung liegt im Ermessen des Tatrichters - Zuständigkeit des …
Das Revisionsgericht kann nur eingreifen, wenn Rechtsfehler vorliegen, insbesondere wenn der Tatrichter von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist, seine Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, rechtlich anerkannte Strafzwecke außer acht gelassen werden oder wenn sich die Strafe von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit nach oben oder unten inhaltlich löst, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offenkundig ist (st. Rspr., z.B. BGHSt 34, 345, 349; 29, 319, 320; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Beurteilungsrahmen 1 und 3). - BGH, 28.06.1995 - 3 StR 122/95
Fakultative Milderung - Obligatorische Milderung - Revision - Revisionsbegründung …
- BGH, 26.04.1995 - 5 StR 73/95
Strafzumessung - Aufhebung - Strafaufhebung - Gerechter Schuldausgleich - …
- AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93
Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …
- OLG Hamm, 17.11.1998 - 4 Ss OWi 1295/98
0,8 Promille, Absehen vom Fahrverbot, ungewöhnliche Härte, Ausnahmeumstände
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