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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,13370
BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84 (https://dejure.org/1984,13370)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1984 - 3 StR 277/84 (https://dejure.org/1984,13370)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1984 - 3 StR 277/84 (https://dejure.org/1984,13370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen fortgesetztem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Beihilfe zum Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84
    Das abgeurteilte fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis war somit Teilakt der jeweiligen Beihilfehandlungen und steht daher zu diesen nach § 52 StGB im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] und Beschluß vom 16.3.1984 - 3 StR 61/84).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer …

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84
    Das abgeurteilte fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis war somit Teilakt der jeweiligen Beihilfehandlungen und steht daher zu diesen nach § 52 StGB im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] und Beschluß vom 16.3.1984 - 3 StR 61/84).
  • BGH, 16.03.1984 - 3 StR 61/84

    Konkurrenzverhältnis zwischem einem nicht beendeten Einbruchsdiebstahl und dem …

    Auszug aus BGH, 03.08.1984 - 3 StR 277/84
    Das abgeurteilte fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis war somit Teilakt der jeweiligen Beihilfehandlungen und steht daher zu diesen nach § 52 StGB im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80] und Beschluß vom 16.3.1984 - 3 StR 61/84).
  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …

    Der neu entscheidende Tatrichter hat nun nur noch eine Strafe festzusetzen; er ist jedoch gemäß § 358 Abs. 2 StPO nicht gehindert, auf eine Strafe in Höhe der bisherigen Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84).
  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 535/84

    Ziehen von nachteiligen Schlüssen aus einer befugten Zeugnisverweigerung - …

    Auch bei der Annahme von Tateinheit wäre die neu entscheidende Strafkammer durch das Verschlechterungsverbot allerdings nicht gehindert, auf eine Strafe zu erkennen, die die Summe der beiden bisher verhängten Einzelstrafen erreicht, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1984, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84) und in der andauernden Gewaltanwendung sogar eine erhöhte kriminelle Energie zu Tage getreten sein kann (vgl. BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - 4 StR 225/84).
  • BGH, 15.01.1992 - 3 StR 522/91

    Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit bei zeitlichen Überschneidungen …

    Die Änderung des Konkurrenzverhältnisses von Tatmehrheit in Tateinheit muß den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten, so wie er in einer früheren Gesamtstrafe zum Ausdruck kommt, nicht berühren (vgl. BGH NStZ 1982, 262; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84 - sowie Beschlüsse vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84 und vom 7. Juli 1987 - 4 StR 304/87).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur …

    Der Senat weist darauf hin, daß die nunmehr neu festzusetzende Einzelstrafe wegen einer Tat gemäß § 358 Abs. 2 StPO bei S. höchstens ein Jahr und neun Monate, bei St. höchstens ein Jahr und drei Monate betragen darf, andererseits diese Höhe auch erreichen kann, da die Änderung des Konkurrenzverhältnisses den Schuld- und Unrechtsgehalt der Tat nicht berühren muß (vgl. BGH NStZ 1982, 262; BGH, Beschluß vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84 - und Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 535/84), zumal hier die Verurteilung wegen Nötigung durch die (schärfere) Verurteilung wegen Freiheitsberaubung ersetzt worden ist.
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 329/88

    Folge der Nichtzusammenziehung tateinheitlich begangener Taten zu einer Tat - …

    Das Landgericht hat richtig gesehen, daß Betrug und schwere räuberische Erpressung durch das jeweils tateinheitlich begangene fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht zu einer Tat zusammengezogen werden, hat daraus aber zu unrecht die Folgerung gezogen, die drei Delikte stünden in Tatmehrheit; vielmehr sind sowohl Betrug (in diesem besonderen Fall) als auch schwere räuberische Erpressung jeweils in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen (vgl. BGH VRS 21, 422, 423 f.; BGH, Beschl. vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84).
  • BGH, 30.11.1984 - 2 StR 699/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Vielmehr sind sie im Verhältnis zueinander rechtlich selbständig, aber jeder tateinheitlich mit der sie umgreifenden Tat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verbunden (vgl. BGHSt 1, 67; 26, 24, 27; 31, 29, 31; BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 1980 - 2 StR 89/80 -, vom 16. März 1984 - 3 StR 61/84 - und vom 3. August 1984 - 3 StR 277/84).
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