Rechtsprechung
| BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
GVG § 76 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 76 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 154 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Besetzung der Strafkammer; Notwendige Mitwirkung eines dritten Richters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 76 Abs. 2; StPO § 338 Nr. 1
Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 22.05.1998 - 5 KLs 8/98
- LG Oldenburg, 22.05.1998 - V.gr. 1/96 KLs 182 Js 30467/93
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
- BGH, 22.09.2000 - 3 StR 53/00
- LG Oldenburg, 18.12.2001 - 4 KLs 26/00
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00
- BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
- BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 157/03
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98
Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache, …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02
Dies gilt auch für den Fall, daß das Verfahren mit drei Berufsrichtern fortgesetzt wird (in BGHSt 44, 328, 331 insoweit noch offengelassen; Rieß NStZ 1999, 369, 370). - BGH, 07.06.2000 - 5 StR 193/00
Besetzungsrüge; Fehlender Besetzungsbeschluß gemäß § 76 Abs. 2 GVG nach …
Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02
Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem, der der Entscheidung BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluß 2 zu Grunde lag.
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 29/03
Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2002 - 3 StR 285/02 -,. - BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst …
Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht an das Landgericht erneut über die (reduzierte) Besetzung zu entscheiden (vgl. BGH StraFo 2003, 134), und diese Entscheidung der "nunmehr zuständigen" Straf- bzw. Jugendkammer zugewiesen. - BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08
Täterschaft (Tatherrschaft; Wille zur Tatherrschaft; wertende Betrachtung aller …
Da dies nicht der Fall gewesen ist und die Jugendkammer somit die bisher in beiden Verfahren übereinstimmend angeordnete Besetzung hat beibehalten wollen, ist eine entsprechende Beschlussfassung nicht erforderlich gewesen (ebenso zu einem Zurückverweisungsfall: BGH StraFo 2003, 134). - BGH, 20.12.2016 - 3 StR 419/16
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer; …
Die Rüge nach § 338 Nr. 1 Buchstabe b StPO, die Strafkammer sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Fall notwendig erscheinender Mitwirkung eines dritten Richters im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GVG nicht vorgelegen habe, dürfte jedenfalls dann, wenn sich die Besetzungsentscheidung als objektiv willkürlich erweist, nicht von vornherein ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 285/02, StraFo 2003, 134; vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, NStZ 2005, 465; siehe auch Rieß, NStZ 1999, 369, 370; aA offenbar indes - nicht tragend - BGH, Urteil vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, NStZ 2011, 54 f.). - BGH, 29.01.2009 - 3 StR 567/08 Da dies nicht der Fall gewesen ist und die Jugendkammer somit die bisher in beiden Verfahren übereinstimmend angeordnete Besetzung hat beibehalten wollen, ist eine entsprechende Beschlussfassung nicht erforderlich gewesen (ebenso zu einem Zurückverweisungsfall: BGH StraFo 2003, 134).
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