Rechtsprechung
| BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 318 StPO; § 54 StGB
Auf Ausspruch der Gesamtstrafe beschränkte Revision - Judicialis
- Wolters Kluwer
Sexueller Mißbrauch von Kindern - Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen - Beischlaf zwischen Verwandten - Gesamtfreiheitsstrafe - Revision - Strafzumessung - Einlassung des Angeklagten - "Kognitive Verzerrung" - Strafmilderungsgrund - Dominantes Verhalten des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54 Abs. 1
Berücksichtigung nicht abgeurteilter Taten bei der Gesamtstrafenbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 13
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.05.1995 - 3 StR 179/95
Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafverschärfende Gründe - Früheres …
Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99
Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99). - BGH, 03.07.1996 - 2 StR 260/96
Voraussetzung der Verwertung weiterer bisher nicht abgeurteilter Straftaten bei …
Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99
Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99). - BGH, 03.08.1999 - 4 StR 228/99
Verfahrenseinstellung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; …
Auszug aus BGH, 08.09.1999 - 3 StR 285/99
Das Urteil läßt besorgen, daß sich das Landgericht nicht bewußt war, daß es dieses festgestellte und vom Angeklagten eingeräumte Gesamtgeschehen, auch soweit es nicht Gegenstand des Schuldspruchs war, bei der Gesamtstrafenbildung zum Nachteil des Angeklagten hätte berücksichtigen müssen (vgl. BGH NStZ 1995, 439; NStZ-RR 1997, 130; vgl. aber auch BGH, Beschl. vom 3. August 1999 - 4 StR 228/99).
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20
Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete …
Dafür spricht, dass es sich bei der Gesamtstrafenbildung um einen eigenständigen, gesamtstrafenspezifischen Zumessungsakt handelt (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 12. November 2019 - 1 StR 415/19 Rn. 3;… Urteil vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15 Rn. 20; jeweils mwN), der grundsätzlich auch isoliert anfechtbar ist (…BGH, Urteile vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 Rn. 6;… vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12 Rn. 7 und vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99 Rn. 3). - BGH, 20.08.2020 - 3 StR 94/20
Voraussetzungen des Computerbetrugs bei Bestellungen im Internet unter unbefugter …
Die Beschränkung ist auch weitgehend zulässig, denn die aufgezeigten Mängel betreffen weder die festgesetzten Einzelstrafen (…vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1997 - 4 StR 432/97, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2; vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13 f., jeweils mwN) noch den Maßregelausspruch sowie die Einziehungsentscheidung. - BGH, 27.11.2024 - 6 StR 286/24
Vergewaltigung; schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung …
aa) Eine Beschränkung der Anfechtung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12, NStZ-RR 2012, 288; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13, 14), denn § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB enthält eigene, über § 46 StGB hinausgehende Bewertungsgrundsätze und erfordert einen gesonderten Strafzumessungsvorgang (…vgl. BGH, Urteile vom 13. November 1997 - 4 StR 432/97, BGHR StPO § 318 Strafausspruch 2;… vgl. im Einzelnen LK-StGB/ Scholze, 14. Aufl., § 54 Rn. 10 ff. mwN).Innerhalb des Strafausspruchs ist die Gesamtstrafenbildung aber nur dann einer getrennten Überprüfung und Beurteilung zugänglich, wenn bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht auf die zur Festsetzung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373; Urteil vom 8. September 1999, aaO).
- BGH, 23.05.2024 - 5 StR 68/24
Gesamtstrafenbildung (eigenständiger Strafzumessungsakt; …
Der Bundesgerichtshof hat zwar verschiedentlich eine solche Revisionsbeschränkung als unwirksam erachtet, wenn bei der Begründung der Gesamtstrafe zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zur Festsetzung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13; vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373; vom 2. März 2023 - 4 StR 298/22). - BGH, 02.03.2023 - 4 StR 298/22
Ablehnung von Beweisanträgen (unterlassene Bescheidung eines Beweisantrages: …
Eine Beschränkung der Anfechtung auf den Ausspruch über die Gesamtstrafe ist zwar grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 16/12, NStZ-RR 2012, 288; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13, 14), denn § 54 Abs. 1 Satz 3 StGB enthält eigene, über § 46 StGB hinausgehende Bewertungsgrundsätze und erfordert einen gesonderten Strafzumessungsvorgang (…vgl. dazu im Einzelnen Rissingvan Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 54 Rn. 10 ff. mwN).Innerhalb des Strafausspruchs ist die Gesamtstrafenbildung aber nur dann einer getrennten Überprüfung und Beurteilung zugänglich, wenn bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht auf die zur Festsetzung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen worden ist (BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12, NStZ-RR 2013, 373; Urteil vom 8. September 1999, aaO;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 318 Rn. 20 mwN).
- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12
Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung …
Innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs ist die Gesamtstrafenbildung als Beschwerdepunkt von dem nicht angegriffenen Teil des Strafausspruchs hinsichtlich der Einzelstrafen einer getrennten und umfassenden Überprüfung und Beurteilung durch das Revisionsgericht und den neuen Tatrichter jedenfalls dann zugänglich, wenn bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht zur Vermeidung von Wiederholungen (…vgl. Rissing-van Saan aaO Rn. 13 mwN) auf die zur Festsetzung der Einzelstrafen niedergelegten Erwägungen Bezug genommen wird (BGH, Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13). - OLG Hamm, 21.03.2017 - 4 RVs 18/17
Berufungsbeschränkung; Rechtsmittelbeschränkung; Wirksamkeit; Strafzumessung; …
Rn. 13 In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung lassen sich zwar immer wieder Entscheidungen finden, in denen eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Anfechtung der Gesamtstrafe als unwirksam angesehen wurde, wenn die Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände" erfolgte, ohne dass noch einmal ein umfassender gesonderter Strafzumessungsvorgang stattgefunden hatte (BGH, Beschl. v. 28.02.2013 - 4 StR 537/12 - juris; BGH, Beschl. v. 08.09.1999 - 3 StR 285/99 - juris; OLG München, Beschl v. 07.04.2010 - 5 St RR (II) 80/10 - juris). - OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25 Gemäß § 54 Abs. 1 S. 1 und 2 StGB hatte die Kammer durch einen eigenständigen gesamtstrafenspezifischen Zumessungsakt (BGH…, Beschluss vom 13. November 2008 - 3 StR 485/08 - Rz. 3, juris; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 2 StR 377/09 - juris = NStZ-RR 2010, 40; BGH, Urteil vom 08. September 1999 - 3 StR 285/99 - juris = NStZ-RR 2000, 13; BGH, Beschluss vom 05. August 2010 - 2 StR 340/10 - juris) unter zusammenfassender Würdigung der Person des Angeklagten und der einzelnen Straftaten durch Erhöhung der höchsten verwirkten Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden, die nach § 54 Abs. 2 S. 1 StGB die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen durfte.
- OLG Hamm, 14.04.2026 - 3 ORs 13/26
Revisionsbeschränkung auf den Gesamtstrafenausspruch; Gesamtstrafenbildung; …
Rn. 10 Eine Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe ist möglich, denn § 54 Abs. 1 S. 3 StGB enthält eigene, über § 46 StGB hinausgehende Bewertungsgrundsätze, sodass die Gesamtstrafenbildung grundsätzlich einen gesonderten Strafzumessungsvorgang erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 285/99, NStZ-RR 2000, 13). - OLG Zweibrücken, 13.06.2008 - 1 Ss 70/08
Beschränkung der Revision der Staatsanwaltschaft auf eine teilweise Einstellung …
Innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs ist die Gesamtstrafenbildung als Beschwerdepunkt von der nicht angegriffenen Festsetzung der erkannten Einzelstrafen trennbar und damit gesonderter Prüfung und Beurteilung sowohl durch das Revisionsgericht als auch durch ein neues Tatgericht zugänglich (BGH NStZ-RR 2000, 13;… LR-Hanack StPO 25. Aufl. § 344 Rn. 37). - OLG München, 07.04.2010 - 5St RR (II) 80/10
Beschränkung der Revision auf die Anfechtung der Gesamtstrafe
- KG, 29.07.2009 - 1 Ss 220/09
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