Rechtsprechung
| BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Das "bei-sich-führen" einer Schusswaffe - Schreckschusspistolen als "Waffen" im Sinne des strafrechtlichen Raubtatbestandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72
Dafür, daß der Angeklagte den Revolver als nichttechnische Waffe mitgeführt, ihn also möglicherweise zum Schlagen oder Stoßen hätte benutzen wollen (vgl. BGHSt 4, 125, 127 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 13, 259, 260 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]; 24, 276, 277), [BGH 22.12.1971 - 2 StR 609/71]ist nichts ersichtlich. - BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59
Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am …
Auszug aus BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72
Dafür, daß der Angeklagte den Revolver als nichttechnische Waffe mitgeführt, ihn also möglicherweise zum Schlagen oder Stoßen hätte benutzen wollen (vgl. BGHSt 4, 125, 127 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 13, 259, 260 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]; 24, 276, 277), [BGH 22.12.1971 - 2 StR 609/71]ist nichts ersichtlich. - BGH, 06.05.1971 - 4 StR 114/71
Gaspistole - § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, bundeseinheitl. Definition, besondere …
Auszug aus BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72
Eine geladene Gaspistole bildet allerdings eine Waffe im technischen Sinne, weil sie dazu geeignet ist, einen Menschen jedenfalls auf chemischem Wege körperlich zu verletzen, wenn aus ihrem Lauf Gaspatronen, also in Umhüllung befindliche Gase in diesen Umhüllungen mittels eines Zünd- und Treibsatzes in Bewegungsrichtung auf den Gegner abgeschossen werden (BGHSt 24, 136). - BGH, 22.12.1971 - 2 StR 609/71
Mitsichführen von Waffen beim Raub - Schusswaffen als Waffen im nichttechnischen …
Auszug aus BGH, 13.12.1972 - 3 StR 287/72
Dafür, daß der Angeklagte den Revolver als nichttechnische Waffe mitgeführt, ihn also möglicherweise zum Schlagen oder Stoßen hätte benutzen wollen (vgl. BGHSt 4, 125, 127 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 13, 259, 260 [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]; 24, 276, 277), [BGH 22.12.1971 - 2 StR 609/71]ist nichts ersichtlich.
- BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Denn im Falle ihrer zweckbestimmten Verwendung war sie zur körperlichen Verletzung von Menschen nicht geeignet (vgl. BGHSt 4, 125, 127; 24, 136, 137; BGH NJV 1965, 2115 Nr. 12; BGH, Beschl. vom 13. Dezember 1972 - 3 StR 287/72).Durch die Vorspiegelung, daß es sich bei der Pistole um eine gebrauchsbereite Waffe im technischen Sinne handele, wurde der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. nicht erfüllt, weil Grund der Strafschärfung die auf dem tatsächlichen Mitführen einer solchen Waffe beruhende besondere Gefährlichkeit unter dem Gesichtspunkt der Gewalttätigkeit, nicht unter dem Aspekt der List war (vgl. BGHSt 3, 229, 232; 13, 259, 260; 20, 194, 197; 24, 276, 278; 24, 339, 340; BGH NJW 1972, 731 Nr. 8; BGH, Beschl. vom 13. Dezember 1972 - 3 StR 287/72).
- BGH, 09.09.1986 - 4 StR 460/86
Einordnung einer mit Schreckschußmunition geladene Waffe als Schusswaffe
Das bloße Mitsichführen einer solchen Waffe, die lediglich dazu bestimmt ist, den Gegner einzuschüchtern, kann daher das qualifizierende Merkmal des § 244 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1965, 2115, 2116; NJW 1976, 248; Beschluß vom 11. März 1986 - 1 StR 71/86; vgl. auch BGH Urteil vom 13. September 1972 - 3 StR 287/72).
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