Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
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§ 302 StPO
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme - IWW
- Wolters Kluwer
Zweifel an der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision eines Verfahrensbeteiligten hinsichtlich Verhandlungsfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 302 Abs. 1 S. 1
Zweifel an der Wirksamkeit der Rücknahme der Revision eines Verfahrensbeteiligten hinsichtlich Verhandlungsfähigkeit - datenbank.nwb.de
Strafprozessrecht: Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 20.07.2021 - 10 Js 531/20
- LG Düsseldorf, 20.07.2021 - 4 KLs 5/21
- BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Papierfundstellen
- StV 2023, 210
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15
Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Rn. 4 Dafür kommt es nicht darauf an, dass er selbst die Erklärung in Bezug auf ein durch die Verteidigerin eingelegtes Rechtsmittel abgegeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 4).Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (insgesamt BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19, StraFo 2020, 458; vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 6 mwN).
Rn. 9 4. Da das Landgericht bereits zum einen über die Kosten der Revision entschieden und zum anderen die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme festgestellt hat, hat es damit sein Bewenden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 13;… vom 18. März 2015 - 3 StR 76/15, juris Rn. 3; vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113, 114).
- BGH, 26.05.2020 - 3 StR 595/19
Rücknahme der Revision (Rechtsmittel; Wirksamkeit; deklaratorischer Beschluss; …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (insgesamt BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19, StraFo 2020, 458;… vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 6 mwN).Rn. 7 Soweit der Beschuldigte nach seinem Vorbringen die Rücknahme aufgrund von unzutreffenden Überlegungen und Ratschlägen des Pflegepersonals erklärt hat, handelt es sich um etwaige Beweggründe, die nicht auf einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seiner Willensfreiheit beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19, StraFo 2020, 458 f. mwN).
- BGH, 20.07.2004 - 4 StR 249/04
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (wirksame …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Ob eine solche Entscheidung im Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 346 Abs. 2 StPO einen entsprechenden (fristgebundenen) Antrag voraussetzt oder aber die Entscheidung des Revisionsgerichts formlos und ohne Einhaltung einer Frist herbeigeführt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 426/12, juris Rn. 5 ff.); denn mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses ist nach dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang von einer Einhaltung der Wochenfrist auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 StR 34/17, NStZ-RR 2017, 320, 321).Rn. 9 4. Da das Landgericht bereits zum einen über die Kosten der Revision entschieden und zum anderen die Wirksamkeit der Rechtsmittelrücknahme festgestellt hat, hat es damit sein Bewenden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 4 StR 491/15, juris Rn. 13;… vom 18. März 2015 - 3 StR 76/15, juris Rn. 3; vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113, 114).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Eine unzulässige Willensbeeinflussung, welche die Unwirksamkeit der Erklärung zur Folge haben könnte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 58 mwN;… vom 22. November 2001 - 1 StR 276/01, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6), ergibt sich daraus gleichfalls nicht. - BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19
Fahrlässige Brandstiftung (teilweisen Zerstörung eines Gebäudes durch …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Rn. 8 3. Angesichts der wirksamen Rechtsmittelrücknahme sind Ausführungen dazu entbehrlich, dass vorsätzliche Sachbeschädigungen mittels Brandlegung erhebliche Taten darstellen können (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris). - BGH, 14.06.2018 - 3 StR 61/18
Rechtsmittelrücknahmeerklärung des Angeklagten (Wirksamkeit; Fähigkeit zur …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Hat das Tatgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit, kann diese grundsätzlich vom Revisionsgericht ebenfalls bejaht werden (s. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 61/18, NStZ-RR 2018, 290, 291). - BGH, 28.05.2013 - 3 StR 426/12
Anforderungen an die Einlegung einer zugunsten des Angeklagten eingelegten …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Ob eine solche Entscheidung im Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 346 Abs. 2 StPO einen entsprechenden (fristgebundenen) Antrag voraussetzt oder aber die Entscheidung des Revisionsgerichts formlos und ohne Einhaltung einer Frist herbeigeführt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 426/12, juris Rn. 5 ff.); denn mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses ist nach dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang von einer Einhaltung der Wochenfrist auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 StR 34/17, NStZ-RR 2017, 320, 321). - BGH, 23.05.2017 - 2 StR 34/17
Verwerfung eines Rechtsmittels (Zulässigkeitsvoraussetzungen)
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Ob eine solche Entscheidung im Revisionsverfahren in analoger Anwendung des § 346 Abs. 2 StPO einen entsprechenden (fristgebundenen) Antrag voraussetzt oder aber die Entscheidung des Revisionsgerichts formlos und ohne Einhaltung einer Frist herbeigeführt werden kann, bedarf hier keiner Entscheidung (s. insgesamt BGH, Beschluss vom 20. Juli 2004 - 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113 mwN; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 426/12, juris Rn. 5 ff.); denn mangels förmlicher Zustellung des Beschlusses ist nach dem aus den Akten ersichtlichen Verfahrensgang von einer Einhaltung der Wochenfrist auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 StR 34/17, NStZ-RR 2017, 320, 321). - BGH, 22.11.2001 - 1 StR 276/01
Wirksame Revisonsrücknahme; Unzulässige Willensbeeinflussung
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Eine unzulässige Willensbeeinflussung, welche die Unwirksamkeit der Erklärung zur Folge haben könnte (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40, 58 mwN; vom 22. November 2001 - 1 StR 276/01, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6), ergibt sich daraus gleichfalls nicht. - BGH, 01.10.1998 - 4 StR 470/98
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Verhandlungsfähigkeit bei einer …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 3 StR 29/22
Zudem hat der Beschuldigte aktiv an der Hauptverhandlung mitgewirkt, indem er sich zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache eingelassen hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1998 - 4 StR 470/98, NStZ-RR 1999, 109, 110). - BGH, 18.03.2015 - 3 StR 76/15
Unbegründetheit des Antrags auf Entscheidung des Revisionsgerichts
- BGH, 11.10.2023 - 4 StR 226/23
Revisionsrücknahme (Entscheidung über die Frage der Wirksamkeit des …
a) Wird die Wirksamkeit der Revisionsrücknahme von einem Verfahrensbeteiligten in Zweifel gezogen, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Sache des Revisionsgerichts, über die Frage der Wirksamkeit der Revisionsrücknahme zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 ? 3 StR 29/22 Rn. 2; Beschluss vom 17. Februar 2011 ? 4 StR 691/10, wistra 2011, 314; Beschluss vom 8. März 2005 ? 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212; Beschluss vom 20. Juli 2004 ? 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113; Beschluss vom 12. Juli 2000 ? 3 StR 257/00, NStZ 2001, 104;… KK-StPO/Paul, 9. Aufl., § 302 Rn. 14a).Dieser Rechtsauffassung vermag der Senat nicht beizutreten (zweifelnd auch BGH, Beschluss vom 23. März 2022 ? 3 StR 29/22 Rn. 2;… Beschluss vom 17. Februar 2011 ? 4 StR 691/10 Rn. 4;… Beschluss vom 20. September 2007 ? 4 StR 297/07 Rn. 4; Beschluss vom 20. Juli 2004 ? 4 StR 249/04, NStZ 2005, 113;… Beschluss vom 14. September 2006 ? 4 StR 300/06 Rn. 5; Beschluss vom 8. März 2005 ? 4 StR 573/04, NStZ-RR 2005, 211, 212).
- BGH, 29.04.2024 - 5 StR 559/23
Prozessuale Handlungsfähigkeit als Voraussetzung wirksamer Rechtsmittelrücknahme
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19; vom 20. Februar 2017 - 1 StR 552/16, NStZ 2017, 487, 488 jeweils mwN). - BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22
Zurücknahme eines Rechtsmittels (Revision; Verhandlungs- und prozessuale …
Soweit der Angeklagte nach dem Vorbringen der Pflichtverteidigerin die Rücknahme aufgrund von unzutreffenden Überlegungen über deren Folgen erklärt hat, handelt es sich um etwaige Beweggründe, die nicht auf einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung seiner Willensfreiheit beruhen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22, StV 2023, 210; vom 26. Mai 2020 - 3 StR 595/19, StraFo 2020, 458, 459). - BGH, 21.05.2024 - 5 StR 222/24
Voraussetzungen der prozessualen Handlungsfähigkeit bei Rücknahme eines …
Verbleiben Zweifel an seiner prozessualen Handlungsfähigkeit, geht dies zu seinen Lasten (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 5 StR 559/23; vom 23. Mai 2023 - 2 StR 469/22, NStZ 2023, 699 f.; vom 23. März 2022 - 3 StR 29/22; vom 8. Oktober 2019 - 1 StR 327/19 jeweils mwN).
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