Rechtsprechung
| BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG; § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB
Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung; Beurteilungsspielraum); Strafzumessung bei jungen Tätern (Resozialisierung; Chancenlosigkeit; Erörterungspflicht); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 106 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 57 a
- Wolters Kluwer
Selbständige Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Zusammenfassung von Einzelverkäufen zu mehreren Bewertungseinheiten - Rechtsfehlerfreie Begründung zur Anwendung von Erwachsenenstrafrecht - Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1, Abs. 2
Strafzumessung bei einem heranwachsenden Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2003, 495
- StV 2003, 222
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Daß sie dabei zu dem Schluß gekommen ist, es handle sich bei dem Angeklagten um eine bereits gefestigte Person mit weitgehend abgeschlossener Entwicklung, liegt noch innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter zukommt (BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73).Entgegen der Meinung der Revision kommt es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht darauf an, daß er - wie hier der Angeklagte - auf Grund seines Lebensweges keine echte Chance auf eine positive Entwicklung hatte; vielmehr ist maßgebend, ob in dem heranwachsenden Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 36, 37, 40;… BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8), was das Landgericht rechtsfehlerfrei verneint hat.
- BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70
Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - …
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01
Zum "Westpark-Mord"
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Daß sie dabei zu dem Schluß gekommen ist, es handle sich bei dem Angeklagten um eine bereits gefestigte Person mit weitgehend abgeschlossener Entwicklung, liegt noch innerhalb des weiten Beurteilungsspielraums, der dem Jugendrichter zukommt (BGHSt 36, 37 f.; BGH NJW 2002, 73).
- BGH, 29.05.2002 - 2 StR 2/02
Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen; Aufklärungspflicht …
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Entgegen der Meinung der Revision kommt es für die Gleichstellung eines Heranwachsenden mit einem Jugendlichen nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG nicht darauf an, daß er - wie hier der Angeklagte - auf Grund seines Lebensweges keine echte Chance auf eine positive Entwicklung hatte; vielmehr ist maßgebend, ob in dem heranwachsenden Täter noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam sind (st. Rspr., vgl. BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8), was das Landgericht rechtsfehlerfrei verneint hat. - BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00
Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Aus den Feststellungen ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß die verkauften Heroinbubbles aus vier unterschiedlichen Einkaufsmengen (UA S. 7, 12, 18, 19) stammen, welche die vielen Einzelverkäufe zu vier Bewertungseinheiten zusammenfassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 10 und 20;… Weber, BtMG Vor §§ 29 ff. Rdn. 266, 298). - BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen …
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Aus den Feststellungen ergibt sich mit hinreichender Deutlichkeit, daß die verkauften Heroinbubbles aus vier unterschiedlichen Einkaufsmengen (UA S. 7, 12, 18, 19) stammen, welche die vielen Einzelverkäufe zu vier Bewertungseinheiten zusammenfassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 10 und 20;… Weber, BtMG Vor §§ 29 ff. Rdn. 266, 298). - BGH, 12.08.1994 - 2 StR 348/94
Strafschärfende Berücksichtigung eines Gewinnstrebens - Milderungsmöglichkeit für …
Auszug aus BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02
Rn. 10 Auch der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Bemessung einer langen Freiheitsstrafe, die gegen einen zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsenden zu verhängen war, in einem die Entscheidung nicht tragenden Hinweis an den neuen Tatrichter ausgeführt, bei einem altersgemäß entwickelten Heranwachsenden seien die von einer solchen Strafe für sein zukünftiges Leben in der Gesellschaft zu erwartenden Auswirkungen regelmäßig eingehend zu prüfen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Wiedereingliederung 1;… so auch Brunner/Dölling, JGG 11. Aufl. § 106 Rdn. 1;… Eisenberg, JGG 9. Aufl. § 106 Rdn. 6), weil die Reifeentwicklung noch nicht so hoffnungslos abgeschlossen sei, daß bei entsprechenden erzieherischen Bemühungen eine spätere Wiedereingliederung in die Gesellschaft unmöglich wäre.
- BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22
Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche …
a) Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 mwN; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02). - BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22
Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der …
Die Norm soll verhindern, dass die Rechtsfolgen zur Entsozialisierung des Täters führen oder seiner Resozialisierung entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02 Rn. 10; s. ferner bereits BGH, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 StR 353/70, BGHSt 24, 40, 42 f.). - BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); …
Rn. 10 Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleich stand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37, 38 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02). - BGH, 04.11.2021 - 3 StR 490/20
Strafsache: Berücksichtigung des Entwicklungsstandes bei der Anwendung von …
Nur wenn bei dem Tatgericht nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel verbleiben, muss es die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 ff.; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02, NStZ 2003, 495 Rn. 3;… vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 9;… vom 26. Oktober 2016 - 2 StR 376/15, juris Rn. 12;… Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 35/11, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 10 Rn. 5). - LG Marburg, 20.01.2026 - 3 Ks 1 Js 9666/25 Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 mwN; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).
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