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| BGH, 21.01.1954 - 3 StR 298/53 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.01.1980 - 2 StR 692/79
Voraussetzungen zur Annahme eines Diebstahls mit Waffen - "Erwerb" eines …
Der Gesetzgeber hat, wie die genannten Vorschriften ersehen lassen, bewußt den Erwerbsbegriff gegenüber dem im früheren Recht verwendeten (§ 11 Abs. 1, § 26 Abs. 1 Nr. 1 RWaffG, vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 3 StR 298/53 -) ausgedehnt. - BGH, 29.10.1975 - 2 StR 118/75
Strafbarkeit wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie wegen Urkundenfälschung …
Es mag offen bleiben, ob zwischen der Zollverwaltung und dem Importeur bezüglich der noch im Zollager befindlichen Ware ein Besitzmittlungsverhältnis im Sinne des § 868 BGB besteht (vgl. RG in Soergel Rspr., 1913, § 868 BGB Nr. 4) und der mittelbare Besitzer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt über dieses Zollgut angesehen werden kann (vgl. BGHSt 26, 12, 16; BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - 3 StR 298/53 - RGSt 66, 249 f; BayObLGSt 1970, 218, 220;… Hoche, Waffengesetz, 2. Aufl., 1938, § 11 Anm. c; Potrykus, in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 4 WaffG 1972, Anm. 2; Hinze, Waffenrecht, § 4 WaffG 1972, Anm. 4). - BGH, 23.05.1967 - 1 StR 116/67
Tenor eines Strafurteils
Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Kempten/Allgäu vom 29. November 1966 gemäß § 349 Abs. 4 StPO dahin geändert, daß die Verurteilung wegen eines Vergehens des unerlaubten Waffenerwerbs (§ 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 des Waffengesetzes) entfällt, weil jedenfalls der für eine solche Straftat vorausgesetzte abgeleitete Besitzerwerb (vgl. BGH Urteil v. 21. Januar 1954 - 3 StR 298/53) nicht festgestellt ist und nach Sachlage auch nicht feststellbar erscheint.
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