Rechtsprechung
| BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 34 KCanG; § 46 StGB
Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (bestimmende Umstände; Sicherstellung der Betäubungsmittel als bestimmenden Strafmilderungsgrund); Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Grenzwert) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
Schuldspruch wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
BtM-Delikt mit Cannabis und Kokain, Vollständige Sicherstellung
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 15.04.2024 - 10 KLs 3/24
- LG Osnabrück, 15.04.2024 - 10 KLs/606 Js 73602/23
- BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 143
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24
Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass der Grenzwert zur nicht geringen Menge auch nach dem Konsumcannabisgesetz unverändert bei einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) anzunehmen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24, NStZ 2024, 547 Rn. 8 mwN). - BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …
Auszug aus BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24
Dabei handelt es sich - jedenfalls insoweit, als Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln und Cannabis üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2023 - 3 StR 217/23, StV 2024, 427 Rn. 15 mwN).
- BGH, 14.07.2026 - 4 StR 121/26
Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen …
Dabei handelt es sich - jedenfalls insoweit, als Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, BeckRS 2025, 1296 Rn. 3). - BGH, 17.12.2025 - 2 StR 288/25
Heranziehung eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle des bewaffneten …
Auch im Fall einer polizeilichen Sicherstellung handelt es sich - jedenfalls, soweit Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zugunsten des Angeklagten zu beachten ist (vgl. zuletzt nur BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, Rn. 3, …und vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25, Rn. 4). - BGH, 10.06.2025 - 6 StR 163/25
Einschleusen von Ausländern, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (sogenannte …
Dieser Umstand ist beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14;… vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4) und beim Handeltreiben mit Cannabis (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4; vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24 Rn. 3) ein bestimmender Strafzumessungsgrund. - BGH, 24.04.2025 - 2 StR 23/25
Schuldspruchberichtigung (Qualifikationsmerkmal: nicht geringe Menge); …
Bei diesem Umstand handelt es sich - jedenfalls soweit Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln und Cannabis üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, Rn. 3 mwN).
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