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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2167
BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24 (https://dejure.org/2025,2167)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2025 - 3 StR 305/24 (https://dejure.org/2025,2167)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2025 - 3 StR 305/24 (https://dejure.org/2025,2167)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 34 KCanG; § 46 StGB
    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (bestimmende Umstände; Sicherstellung der Betäubungsmittel als bestimmenden Strafmilderungsgrund); Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge (Grenzwert)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    BtM-Delikt mit Cannabis und Kokain, Vollständige Sicherstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 143
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …

    Auszug aus BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24
    Hierbei wird zu berücksichtigen sein, dass der Grenzwert zur nicht geringen Menge auch nach dem Konsumcannabisgesetz unverändert bei einer Wirkstoffmenge von 7, 5 Gramm Tetrahydrocannabinol (THC) anzunehmen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24, NStZ 2024, 547 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 217/23

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Strafzumessung im …

    Auszug aus BGH, 07.01.2025 - 3 StR 305/24
    Dabei handelt es sich - jedenfalls insoweit, als Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln und Cannabis üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2023 - 3 StR 217/23, StV 2024, 427 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 14.07.2026 - 4 StR 121/26

    Absehen von der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wegen …

    Dabei handelt es sich - jedenfalls insoweit, als Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, BeckRS 2025, 1296 Rn. 3).
  • BGH, 17.12.2025 - 2 StR 288/25

    Heranziehung eines Sonderstrafrahmens für minder schwere Fälle des bewaffneten …

    Auch im Fall einer polizeilichen Sicherstellung handelt es sich - jedenfalls, soweit Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - wegen des Wegfalls der von Betäubungsmitteln üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zugunsten des Angeklagten zu beachten ist (vgl. zuletzt nur BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, Rn. 3, …und vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25, Rn. 4).
  • BGH, 10.06.2025 - 6 StR 163/25

    Einschleusen von Ausländern, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen (sogenannte …

    Dieser Umstand ist beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 1990 - 2 StR 588/89; vom 10. September 2014 - 5 StR 383/14;… vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4) und beim Handeltreiben mit Cannabis (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. April 2025 - 2 StR 23/25 Rn. 4; vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24 Rn. 3) ein bestimmender Strafzumessungsgrund.
  • BGH, 24.04.2025 - 2 StR 23/25

    Schuldspruchberichtigung (Qualifikationsmerkmal: nicht geringe Menge); …

    Bei diesem Umstand handelt es sich - jedenfalls soweit Drogen zum Handeltreiben bestimmt sind - nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wegen des damit verbundenen Wegfalls der von Betäubungsmitteln und Cannabis üblicherweise ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO, der sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der konkreten Strafzumessung zu beachten ist (vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 2025 - 3 StR 305/24, Rn. 3 mwN).
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